Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit

Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen.

Ich beschäftige mich mit dem Thema genereller IT-Sicherheit in der Gesellschaft und habe kürzlich nicht wünschenswertes Verhalten eines einzelnen Polizeibeamten in dieser Hinsicht festgestellt. Daher möchte ich potenzielle Mängel in der Ausbildung erfahren, um gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge vorlegen zu können.

Ergebnis der Anfrage

Die Informationsfreiheit ist in Bayern leider noch nicht sehr fortgeschritten - erst recht nicht das entsprechende Gesetz.
Zumindest aufgrund Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayDSG besteht gar kein Anspruch, vielleicht ist sogar das "Interesse nicht glaubhaft genug", um Auskunft zu bekommen.
In jedem Fall gab es in Bayern keine Informationen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. März 2019
  • Frist
    14. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlage…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#61107]
Datum
13. März 2019 12:58
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen. Ich beschäftige mich mit dem Thema genereller IT-Sicherheit in der Gesellschaft und habe kürzlich nicht wünschenswertes Verhalten eines einzelnen Polizeibeamten in dieser Hinsicht festgestellt. Daher möchte ich potenzielle Mängel in der Ausbildung erfahren, um gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge vorlegen zu können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrtAntragsteller/in ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 39 Abs. 1 BayDSG ist nicht glaubhaft gem…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#61107]
Datum
29. März 2019 12:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 39 Abs. 1 BayDSG ist nicht glaubhaft gemacht. Im Übrigen besteht gem. Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayDSG kein Auskunftsanspruch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte/r Herr/Frau Gliwitzky, Ihre (zügige, danke dafür!) Antwort überrascht mich sehr. Es ist mir schleie…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#61107]
Datum
29. März 2019 14:55
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte/r Herr/Frau Gliwitzky, Ihre (zügige, danke dafür!) Antwort überrascht mich sehr. Es ist mir schleierhaft, wie glaubhaft ein Interesse noch werden muss, um in Ihren Augen ausreichend zu sein. Mir geht es hier um nicht weniger als die gegebenenfalls mangelnde Vertraulichkeit von Daten der Strafverfolgungsbehörden; Das ist ein Thema, das selbst nicht-bayerische Bürger betrifft und äußerst sensibel ist. Gerade Ihnen sollte die Datensicherheit in Polizeibehörden am Herzen liegen; ich bin mir sicher, Sie können mein berechtigtes Interesse nachvollziehen. Ich verweise aber gerne auf die großen Impulse, die in den vergangenen Jahren gerade von der Zivilgesellschaft in diesem Bereich ausgingen. Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayDSG ist zwar sehr schwammig formuliert, allerdings kann ich nicht erkennen, dass meine Anfrage darunter fällt. Die Aus- und Weiterbildung sowie Information von Polizeibeschäftigten ist mitnichten (ausschließlich) Aufgabe der Polizei, sondern wird auch maßgeblich vom Innenministerium mit bearbeitet, welches Auskunft geben muss. Zudem habe ich diese Anfrage an das Ministerium für Inneres gestellt, und nicht an eine Polizeibehörde, Ihre offensichtliche Zuständigkeit für das Thema zeigt umso mehr, dass es sich nicht um eine Anfrage an "die Polizei" (wie es im BayDSG so schön heißt) handelt. Ich bitte Sie also, meinen Anspruch erneut zu prüfen und anschließend entweder direkt zu beantworten oder mich über die erfolgte Weiterleitung an die zuständige Person zu unterrichten. Haben Sie nochmals vielen Dank für die zügige Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erneut geprüft. Es hat sich keine Änderung unserer rechtlichen…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#61107]
Datum
24. April 2019 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erneut geprüft. Es hat sich keine Änderung unserer rechtlichen Bewertung ergeben. Wir verweisen daher auf unsere Antwort an Sie vom 29.03.2019 um 12:40 Uhr. Mit freundlichen Grüßen