Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit
Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen.
Ich beschäftige mich mit dem Thema genereller IT-Sicherheit in der Gesellschaft und habe kürzlich nicht wünschenswertes Verhalten eines einzelnen Polizeibeamten in dieser Hinsicht festgestellt. Daher möchte ich potenzielle Mängel in der Ausbildung erfahren, um gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge vorlegen zu können.
Ergebnis der Anfrage
Die Informationsfreiheit ist in Bayern leider noch nicht sehr fortgeschritten - erst recht nicht das entsprechende Gesetz.
Zumindest aufgrund Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayDSG besteht gar kein Anspruch, vielleicht ist sogar das "Interesse nicht glaubhaft genug", um Auskunft zu bekommen.
In jedem Fall gab es in Bayern keine Informationen.
Anfrage abgelehnt
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Datum13. März 2019
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14. April 2019
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