Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit
Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen.
Zusätzlich bitte ich Sie, mir alle Broschüren, Richtlinien, Dienstanweisungen und Ähnliches, die zur Information der Bediensteten in diesem Bereich dienen, zuzusenden.
Ergebnis der Anfrage
In Hessen gilt die Informationsfreiheit - abgesehen von vielen anderen Ausnahmen - für das gesamte Innenministerium nicht, denn:
Laut § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG gilt sie nicht für Polizeibehörden, und
laut § 91 Abs. 2 Nr. 1 HSOG ist das Innenministerium die oberste Polizeibehörde.
Hier ist also nichts zu machen - bis sich diese Gesetzeslage ändert zumindest.
Anfrage abgelehnt
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Datum9. April 2019
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11. Mai 2019
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