Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit

Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen.
Zusätzlich bitte ich Sie, mir alle Broschüren, Richtlinien, Dienstanweisungen und Ähnliches, die zur Information der Bediensteten in diesem Bereich dienen, zuzusenden.

Ergebnis der Anfrage

In Hessen gilt die Informationsfreiheit - abgesehen von vielen anderen Ausnahmen - für das gesamte Innenministerium nicht, denn:
Laut § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG gilt sie nicht für Polizeibehörden, und
laut § 91 Abs. 2 Nr. 1 HSOG ist das Innenministerium die oberste Polizeibehörde.
Hier ist also nichts zu machen - bis sich diese Gesetzeslage ändert zumindest.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. April 2019
  • Frist
    11. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlag…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#129482]
Datum
9. April 2019 15:42
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen. Zusätzlich bitte ich Sie, mir alle Broschüren, Richtlinien, Dienstanweisungen und Ähnliches, die zur Information der Bediensteten in diesem Bereich dienen, zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Ihr Antrag vom 09.04.2019 / Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich IT-Sicherheit Sehr geehrtAntragst…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 09.04.2019 / Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich IT-Sicherheit
Datum
16. April 2019 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
5,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 09.04.2019 begehren Sie die Übersendung aller Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit betreffen sowie alle Broschüren, Richtlinien, Dienstanweisungen und Ähnliches, die zur Information der Bediensteten in diesem Bereich dienen. Ihr Antrag wird hiermit abgelehnt. Die von Ihnen begehrten amtlichen Informationen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Landespolizeipräsidiums, welches gem. § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) i.V.m. § 91 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsanspruches nach § 80 HDSIG ausgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 09.04.2019 / Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich IT-Sicherheit [#129482] Sehr …
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 09.04.2019 / Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich IT-Sicherheit [#129482]
Datum
16. April 2019 20:35
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> es ist höchst bedauerlich, dass das gesamte Innenministerium mit den von Ihnen genannten Gesetzen der Kontrolle der Bevölkerung entzogen wurde; das ist aber nicht Ihre Baustelle. Ich bedanke mich trotzdem für die zügige Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 129482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>