Weiterbildungskurs zum Erwerb des Unterrichtsfachs Informatik

Seit dem 1.8.2019 führt die Hessische Lehrkräfteakademie einen "Weiterbildungskurs zum Erwerb des Unterrichtsfachs Informatik" durch.
Bitte senden Sie mir Unterlage zu, aus denen hervorgeht, wie viel TeilnehmerInnen dieser Kurs hat.
Bitte senden Sie mir Unterlagen zur Bedarfsplanung für den Informatikunterricht in den nächsten fünf Jahren zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit dem 1.8.201…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
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Betreff
Weiterbildungskurs zum Erwerb des Unterrichtsfachs Informatik [#179893]
Datum
10. Februar 2020 10:51
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem 1.8.2019 führt die Hessische Lehrkräfteakademie einen "Weiterbildungskurs zum Erwerb des Unterrichtsfachs Informatik" durch. Bitte senden Sie mir Unterlage zu, aus denen hervorgeht, wie viel TeilnehmerInnen dieser Kurs hat. Bitte senden Sie mir Unterlagen zur Bedarfsplanung für den Informatikunterricht in den nächsten fünf Jahren zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179893 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterbildungskurs zum Erwerb des Unterrichtsfac…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weiterbildungskurs zum Erwerb des Unterrichtsfachs Informatik [#179893]
Datum
12. März 2020 09:58
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterbildungskurs zum Erwerb des Unterrichtsfachs Informatik“ vom 10.02.2020 (#179893) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179893 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>