Weitere Bearbeitung meines Auskunftsantrags nach dem AIG vom 13.08.2020 hinsichtlich durchgeführter Lebendtiertransporte im Zeitraum Juli 2020/August 2020 über das Medium fragdenstaat.de

Weitere Bearbeitung meines Auskunftsantrags nach dem AIG über das Medium fragdenstaat.de

Sehr << Antragsteller:in >>

ich beziehe mich auf meinen Auskunftsantrag vom 13.08.2020 und Ihre E-Mail hierzu vom 19.08.2020. Der Vollständigkeit halber zitiere ich diese hier noch einmal wie folgt:

„Sehr geehrte Frau << Antragsteller:in >>,

hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 13.08.2020 beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster (AVLL). Da Sie sich als Einzelperson mit Ihrem Ersuchen an das AVLL gewandt haben, müssen wir von Ihnen zunächst einmal erfahren, wer Sie sind und worauf sich Ihr Interesse an Auskunftserteilung durch das AVLL begründet, das heißt, zu welchem Zweck Sie diese Informationen benötigen oder zu welchem Zweck Sie diese benötigen.
Außerdem teilen Sie uns bitte mit, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie diese Auskunft einfordern.
Neben dem berechtigten Interesse von Bürgern auf Erteilung von Auskünften müssen Behörden entsprechend den Bestimmungen der europäischen Datenschutzverordnung auch den Schutz von Daten vor Missbrauch gewährleisten.
Daher weisen Sie uns bitte, wie oben beschrieben, schriftlich Ihr berechtigtes Interesse nach, bevor wir Ihrem Ersuchen entsprechen können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Sachbearbeiter Tierschutz (Amtstierarzt)“

Zitat Ende. Ich halte es vor diesem Hintergrund für sinnvoll, die weitere Bearbeitung auf einem öffentlichen Medium fortzuführen.

Wie ich Ihnen bereits eingangs mitteilte, fußt mein Auskunftsbegehren auf dem AIG.

Mein Interesse rührt aus der umfänglichen medialen Berichterstattung zur Aussage von Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, welche ich gerne noch einmal wörtlich für Sie zitiere.

„Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht!
Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“
Konkret interessieren mich wie ebenfalls bereits mitgeteilt sämtliche Amtshandlungen Ihrer Behörde, die dazu geführt haben, dass Lebendnutztiertransporte im In-und ins Ausland (Zielort inländisch, europäisch und in Nicht-EU Staaten) im Juli und August 2020 stattfinden konnten. Mich interessieren also Ihre Transportgenehmigungen,- Abfertigungen,- Zulassungen und Kontrollen im zuvor genannten Zeitraum und zwar für die Nutztiere "Schwein", "Rind", "Geflügel" und "Schafe".

Hierzu gehört natürlich untrennbar die vorgeschaltete Frage, an welchen Tagen im Juli/August 2020 denn überhaupt derlei Transporte stattgefunden haben und welche genau (Tag, Zielort (ggfs. mit Zwischenzielort), Tierart).

Für den Zielort Inland beschränke ich mich dabei gerne auf die Einzeltage 10.07.2020, 19.07.2020 bis einschließlich 20.07.2020, 28.07.2020 und 31.07.2020, sowie 9.08.2020 bis einschließlich 14.08.2020, um Ihre Bearbeitung zu erleichtern.

Vielleicht erteilen Sie mir diese Auskunft bitte einfach vorab isoliert. Dies würde auch etwaige Kosten hinfällig machen, da es sich bei dieser Auskunft dann um einen einfachen Fall handelt, der nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich heute Sie um eine unverzügliche Auskunft bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.

Mit Verweis auf AIG § 7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit im Übrigen um weitere Antwort ausschließlich per E-Mail bitten.

Ich möchte Sie außerdem um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vorab für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Weitere Bearbeitung meines Auskunftsantrags nach dem AIG über das Medium fragdenstaat.de Sehr geehrteAntragstelle…
An Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weitere Bearbeitung meines Auskunftsantrags nach dem AIG vom 13.08.2020 hinsichtlich durchgeführter Lebendtiertransporte im Zeitraum Juli 2020/August 2020 über das Medium fragdenstaat.de [#197017]
Datum
12. September 2020 15:44
An
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Weitere Bearbeitung meines Auskunftsantrags nach dem AIG über das Medium fragdenstaat.de Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf meinen Auskunftsantrag vom 13.08.2020 und Ihre E-Mail hierzu vom 19.08.2020. Der Vollständigkeit halber zitiere ich diese hier noch einmal wie folgt: „Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 13.08.2020 beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster (AVLL). Da Sie sich als Einzelperson mit Ihrem Ersuchen an das AVLL gewandt haben, müssen wir von Ihnen zunächst einmal erfahren, wer Sie sind und worauf sich Ihr Interesse an Auskunftserteilung durch das AVLL begründet, das heißt, zu welchem Zweck Sie diese Informationen benötigen oder zu welchem Zweck Sie diese benötigen. Außerdem teilen Sie uns bitte mit, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie diese Auskunft einfordern. Neben dem berechtigten Interesse von Bürgern auf Erteilung von Auskünften müssen Behörden entsprechend den Bestimmungen der europäischen Datenschutzverordnung auch den Schutz von Daten vor Missbrauch gewährleisten. Daher weisen Sie uns bitte, wie oben beschrieben, schriftlich Ihr berechtigtes Interesse nach, bevor wir Ihrem Ersuchen entsprechen können. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sachbearbeiter Tierschutz (Amtstierarzt)“ Zitat Ende. Ich halte es vor diesem Hintergrund für sinnvoll, die weitere Bearbeitung auf einem öffentlichen Medium fortzuführen. Wie ich Ihnen bereits eingangs mitteilte, fußt mein Auskunftsbegehren auf dem AIG. Mein Interesse rührt aus der umfänglichen medialen Berichterstattung zur Aussage von Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, welche ich gerne noch einmal wörtlich für Sie zitiere. „Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“ Konkret interessieren mich wie ebenfalls bereits mitgeteilt sämtliche Amtshandlungen Ihrer Behörde, die dazu geführt haben, dass Lebendnutztiertransporte im In-und ins Ausland (Zielort inländisch, europäisch und in Nicht-EU Staaten) im Juli und August 2020 stattfinden konnten. Mich interessieren also Ihre Transportgenehmigungen,- Abfertigungen,- Zulassungen und Kontrollen im zuvor genannten Zeitraum und zwar für die Nutztiere "Schwein", "Rind", "Geflügel" und "Schafe". Hierzu gehört natürlich untrennbar die vorgeschaltete Frage, an welchen Tagen im Juli/August 2020 denn überhaupt derlei Transporte stattgefunden haben und welche genau (Tag, Zielort (ggfs. mit Zwischenzielort), Tierart). Für den Zielort Inland beschränke ich mich dabei gerne auf die Einzeltage 10.07.2020, 19.07.2020 bis einschließlich 20.07.2020, 28.07.2020 und 31.07.2020, sowie 9.08.2020 bis einschließlich 14.08.2020, um Ihre Bearbeitung zu erleichtern. Vielleicht erteilen Sie mir diese Auskunft bitte einfach vorab isoliert. Dies würde auch etwaige Kosten hinfällig machen, da es sich bei dieser Auskunft dann um einen einfachen Fall handelt, der nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich heute Sie um eine unverzügliche Auskunft bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Mit Verweis auf AIG § 7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit im Übrigen um weitere Antwort ausschließlich per E-Mail bitten. Ich möchte Sie außerdem um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vorab für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197017/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Ihre E-Mail vom 14.09.2020 Auskunftsersuchen nach AIG Nutztiertransporte 07/08 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Betreff
Ihre E-Mail vom 14.09.2020 Auskunftsersuchen nach AIG Nutztiertransporte 07/08 2020
Datum
15. September 2020 16:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 14.09.2020. Sie baten um Auskunft nach AIG bezüglich Transporte von Nutztieren im Juli und August 2020 zu den von ihnen angegebenen Terminen. Lediglich am 28.07.2020 wurde durch amtliche Tierärzte des Landkreises Elbe-Elster ein Nutztiertransport von Schweinen (2 LKW) zur Schlachtung nach Polen abgefertigt. Es handelte sich um einen Kurzzeittransport (unter 8 Stunden). Aufgrund der Temperaturen wurde die Abfertigung und Abfahrt des Transports in die Abendstunden verlegt (20:00 Uhr). Zu allen anderen von Ihnen abgefragten Terminen wurden keine Nutztiertransporte durch amtliche Tierärzte des Landkreises Elbe-Elster abgefertigt. Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass der Landkreis Elbe-Elster, als erster Landkreis in Deutschland, seit 2016 in den Sommermonaten Juli und August aufgrund der zu erwartenden hohen Temperaturen während des Transports keine Langzeittransporte in Drittstaaten (Südosteuropa, Nordafrika) abfertigt. Eine solche oder ähnliche Regelung, zumindest für Langzeittransporte, für die gesamte Bundesrepublik per Gesetz durchzusetzen, läge in der Hand der zuständigen Ministerin bzw. des Ministeriums, stattdessen werden die abfertigenden Tierärzte "ermahnt, bei hohen Temperaturen nicht abzufertigen" und werden bei auftretenden Verstößen "an den Pranger gestellt". Seien Sie versichert, dass die amtlichen Tierärzte des Landkreises Elbe-Elster Ihre Aufgaben beim Tierschutz auf Tiertransporten sehr ernst nehmen und die Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen kontrollieren. Eine bundesweit einheitliche Regelung in Form eines Gesetzes würde alle abfertigenden Tierärzte vor Konflikten schützen, Händlern Planungssicherheit schaffen und Tiere schützen. Wirken Sie daher gern intensiv auf politische Entscheidungsträger im Hinblick auf diese Thematik ein. Sie sollten aber auch zur Kenntnis nehmen, dass in der Zeit, in der ich Ihre und Anfragen anderer Tierschutzorganisationen, Politikern des Landtages, Kreistages, oder Presseanfragen beantworte, Tierschutzanzeigen nicht bearbeitet werden können und sich Tierleid verlängert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 14.09.2020 Auskunftsersuchen nach AIG Nutztiertransporte 07/08 2020 [#197017] Sehr geehrteAntr…
An Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 14.09.2020 Auskunftsersuchen nach AIG Nutztiertransporte 07/08 2020 [#197017]
Datum
15. September 2020 17:27
An
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Seien Sie bitte versichert, dass ich wohl bereits ganz intensiv auf die politischen Entscheidungsträger einwirke. Zudem ist laut der Bundeslandwirtschaftsministerin die Gesetzeslage klar. Ihre Versicherung und Ihre Ausführungen stehen damit leider im Widerspruch zu den Aussagen Ihrer Bundeslandwirtschaftsministerin. Auch legt die aktuelle Medienberichterstattung, welche durch die Bank sehr sachlich gehalten ist, nicht sehr nahe, dass auf Ihrer Ebene die Einhaltung der Tierschutzgesetze streng kontrolliert wird. Von daher halte ich es leider für unabdingbar, hier genauer nachzufragen, könnte mir aber natürlich auch Erbaulicheres vorstellen. Bitte erteilen Sie mir nähere Auskunft zu den von Ihnen erwähnten Schweinetransporten am 28.07.2020, gerne per pdf. Herzliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197017/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 14.09.2020 Auskunftsersuchen nach AIG Nutztiertransporte 07/08 2020 [#197017] Sehr [geschwärzt…
An Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 14.09.2020 Auskunftsersuchen nach AIG Nutztiertransporte 07/08 2020 [#197017]
Datum
9. Mai 2021 00:42
An
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Weitere Bearbeitung meines Auskunftsantrags nach dem AIG vom 13.08.2020 hinsichtlich durchgeführter Lebendtiertransporte im Zeitraum Juli 2020/August 2020 über das Medium fragdenstaat.de“ vom 12.09.2020 (#197017) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 206 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 197017 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Re-2: Ihre E-Mail vom 14.09.2020 Auskunftsersuchen nach AIG Nutztiertransporte 07/08 2020 [#197017] Sehr Antragste…
Von
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Betreff
Re-2: Ihre E-Mail vom 14.09.2020 Auskunftsersuchen nach AIG Nutztiertransporte 07/08 2020 [#197017]
Datum
26. Mai 2021 15:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Erstaunen habe ich den Inhalt Ihrer e-Mail vom 10.05.2021 zur Kenntnis genommen. Darin werfen Sie dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (AVLL) des Landkreises Elbe-Elster vor, Ihre Anfrage vom 13.08.2020 bezüglich Ihres Auskunftsersuchens nach AIG zu Nutztiertransporten im Zeitraum Juli-August 2020 nicht nachgekommen zu sein und die Frist zur Beantwortung dieser Anfrage um 206 Tage überschritten zu haben. Dies kann ich so nicht nachvollziehen, da ich Ihnen bereits per e-Mail vom 14.09.2020 von Ihnen gewünschte Informationen übermittelte und Sie mir den Erhalt meiner e-Mail durch Ihre Rückantwort vom 15.09.2020 bestätigten. Da unsere Behörde stets bemüht ist, transparent und bürgernah zu agieren, habe ich Ihnen am 14.09.2020 bereits Informationen und Angaben zu den von den amtlichen Tierärzten des AVLL des Landkreises Elbe-Elster abgefertigten Tiertransport zugänglich gemacht, ohne dabei Interessen Dritter zu verletzen. Wie Sie selbst sicher wissen, ist nach §§ 4, 5 des AIG des Landes Brandenburg immer zu prüfen, ob ein"berechtigtes Interesse" am Erhalt dieser Daten besteht und ob der Übermittlung dieser Daten "öffentliche Interessen" und der "Schutz privater Interessen" entgegenstehen. Außerdem kann der Antrag auf Akteneinsicht nach § 6 Abs. 1 abgelehnt werden, wenn er "nicht hinreichend bestimmt ist", das heißt, es sind durch den Auskunftsersuchenden besondere Umstände des Einzelfalls darzulegen, aufgrund derer ein überwiegendes Offenbarungsinteresse geltend gemacht wird. Sie haben bisher weder Ihr berechtigtes Interesse an Ihrem Auskunftsersuchen nach AIG nachgewiesen oder begründet, noch ist Ihr Antrag hinreichend bestimmt. Ich fordere Sie daher hiermit auf, ihr berechtigtes Interesse zu begründen und Ihren Antrag soweit zu spezifizieren, dass dieser hinreichend bestimmt ist! Außerdem weise ich darauf hin, dass bei den von Ihnen geforderten Daten persönliche Daten von Mitarbeitern des AVLL (abfertigender Tierarzt), Transportdaten (Daten der Spedition, der Fahrer, der Fahrzeuge, Fahrtstrecken) und Unternehmensdaten (Firmenadressen, Händlerdaten, Empfängerdaten...) offengelegt werden müssten. Nach § 5 Abs. 2 AIG müssen alle betroffenen Unternehmen erst angehört werden und ihr Einverständnis erteilen, bevor das AVLL diese sensiblen Daten an Dritte weitergeben darf. Hier muss sehr sensibel zwischen dem berechtigten Schutz von Daten (Datenschutzgesetz) und dem Interesse der Öffentlichkeit an Offenlegung von Daten (AIG) abgewogen werden, um rechtskonform zu agieren. Sollten Sie daher nicht zwingend Ihr berechtigtes Interesse am Erhalt weiterer Informationen bzw. Daten begründen können, werde ich Ihnen keine weiteren Auskünfte erteilen. Mit freundlichen Grüßen