Weitere Bearbeitung meines Auskunftsantrags nach dem AIG vom 13.08.2020 hinsichtlich durchgeführter Lebendtiertransporte im Zeitraum Juli 2020/August 2020 über das Medium fragdenstaat.de
Weitere Bearbeitung meines Auskunftsantrags nach dem AIG über das Medium fragdenstaat.de
Sehr << Antragsteller:in >>
ich beziehe mich auf meinen Auskunftsantrag vom 13.08.2020 und Ihre E-Mail hierzu vom 19.08.2020. Der Vollständigkeit halber zitiere ich diese hier noch einmal wie folgt:
„Sehr geehrte Frau << Antragsteller:in >>,
hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 13.08.2020 beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster (AVLL). Da Sie sich als Einzelperson mit Ihrem Ersuchen an das AVLL gewandt haben, müssen wir von Ihnen zunächst einmal erfahren, wer Sie sind und worauf sich Ihr Interesse an Auskunftserteilung durch das AVLL begründet, das heißt, zu welchem Zweck Sie diese Informationen benötigen oder zu welchem Zweck Sie diese benötigen.
Außerdem teilen Sie uns bitte mit, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie diese Auskunft einfordern.
Neben dem berechtigten Interesse von Bürgern auf Erteilung von Auskünften müssen Behörden entsprechend den Bestimmungen der europäischen Datenschutzverordnung auch den Schutz von Daten vor Missbrauch gewährleisten.
Daher weisen Sie uns bitte, wie oben beschrieben, schriftlich Ihr berechtigtes Interesse nach, bevor wir Ihrem Ersuchen entsprechen können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sachbearbeiter Tierschutz (Amtstierarzt)“
Zitat Ende. Ich halte es vor diesem Hintergrund für sinnvoll, die weitere Bearbeitung auf einem öffentlichen Medium fortzuführen.
Wie ich Ihnen bereits eingangs mitteilte, fußt mein Auskunftsbegehren auf dem AIG.
Mein Interesse rührt aus der umfänglichen medialen Berichterstattung zur Aussage von Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, welche ich gerne noch einmal wörtlich für Sie zitiere.
„Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht!
Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“
Konkret interessieren mich wie ebenfalls bereits mitgeteilt sämtliche Amtshandlungen Ihrer Behörde, die dazu geführt haben, dass Lebendnutztiertransporte im In-und ins Ausland (Zielort inländisch, europäisch und in Nicht-EU Staaten) im Juli und August 2020 stattfinden konnten. Mich interessieren also Ihre Transportgenehmigungen,- Abfertigungen,- Zulassungen und Kontrollen im zuvor genannten Zeitraum und zwar für die Nutztiere "Schwein", "Rind", "Geflügel" und "Schafe".
Hierzu gehört natürlich untrennbar die vorgeschaltete Frage, an welchen Tagen im Juli/August 2020 denn überhaupt derlei Transporte stattgefunden haben und welche genau (Tag, Zielort (ggfs. mit Zwischenzielort), Tierart).
Für den Zielort Inland beschränke ich mich dabei gerne auf die Einzeltage 10.07.2020, 19.07.2020 bis einschließlich 20.07.2020, 28.07.2020 und 31.07.2020, sowie 9.08.2020 bis einschließlich 14.08.2020, um Ihre Bearbeitung zu erleichtern.
Vielleicht erteilen Sie mir diese Auskunft bitte einfach vorab isoliert. Dies würde auch etwaige Kosten hinfällig machen, da es sich bei dieser Auskunft dann um einen einfachen Fall handelt, der nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich heute Sie um eine unverzügliche Auskunft bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Mit Verweis auf AIG § 7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit im Übrigen um weitere Antwort ausschließlich per E-Mail bitten.
Ich möchte Sie außerdem um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vorab für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum12. September 2020
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16. Oktober 2020
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