Weiterführende IZG Anfrage "Gefährliche Orte" Bargteheide

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer IZG-Anfrage vom 08.01.19 schickten Sie bereits die ursprünglichen Deklarationen für die sog. "Gefährlichen Orte" Schulzentrum Bargteheide und Bahnhof Bargteheide.
Bitte senden Sie mir nun alle Deklarierungen zu den beiden Orten zu, die die ursprünglichen Deklarierungen verlängern, inklusive den aktuellen. Die PD Lübeck kam diesem bereits nach (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/weiterfuhrende-izg-anfrage-gefahrliche-orte-lubeck/).

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2019
  • Frist
    20. April 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in einer IZG-Anfrage vom 08.01.19 schickten S…
An Polizeidirektion Ratzeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weiterführende IZG Anfrage "Gefährliche Orte" Bargteheide [#62577]
Datum
21. März 2019 15:41
An
Polizeidirektion Ratzeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in einer IZG-Anfrage vom 08.01.19 schickten Sie bereits die ursprünglichen Deklarationen für die sog. "Gefährlichen Orte" Schulzentrum Bargteheide und Bahnhof Bargteheide. Bitte senden Sie mir nun alle Deklarierungen zu den beiden Orten zu, die die ursprünglichen Deklarierungen verlängern, inklusive den aktuellen. Die PD Lübeck kam diesem bereits nach (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/weiterfuhrende-izg-anfrage-gefahrliche-orte-lubeck/). Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeidirektion Ratzeburg
Ihre Anfrage zu gefährlichen Orten Sehr geehrtAntragsteller/in eine offizielle oder öffentliche Deklaration ist f…
Von
Polizeidirektion Ratzeburg
Betreff
Ihre Anfrage zu gefährlichen Orten
Datum
22. März 2019 07:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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36,6 KB
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3,6 KB
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Sehr geehrtAntragsteller/in eine offizielle oder öffentliche Deklaration ist für die Einstufung eines Ortes als "gefährlicher Ort" rechtlich nicht erforderlich. Diese dient lediglich dem Zweck, unsere Mitarbeiter oder ggf. sog. benachbarte Behörden oder Ämter über diesen Umstand und die Hintergründe zu informieren. Dementsprechend sind formelle Verlängerungen der Deklaration entbehrlich und wurden auch nicht erstellt. Im März diesen Jahres ist die Situation am Schulzentrum sowie dem Traberstieg mit Bahnhofsvorplatz in Bargteheide neu bewertet worden, mit dem Ergebnis, dass die Einstufung als gefährlicher Ort mit Wirkung vom 15.03.2019 aufgehoben wurde. Siehe Anlage. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zu gefährlichen Orten [#62577] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für diese schnell…
An Polizeidirektion Ratzeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu gefährlichen Orten [#62577]
Datum
24. März 2019 16:25
An
Polizeidirektion Ratzeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für diese schnelle und ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>