Weitergabe Meldedaten an den Rundfunkbeitragsservice

-Begründung, wieso Sie die Meldedaten an die Rundfunkanstalten weiterleiten obwohl ein Sperrvermerkt für Meldedaten vorliegt
- Anzahl der Anfragen des Beitragsservices bei Meldedaten mit Sperrvermerk
-Anzahl der Anfragen bei denen trotz Sperrvermerk Daten an den Beitragsservice weitergeleitet wurden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2015
  • Frist
    4. September 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Begründung,…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weitergabe Meldedaten an den Rundfunkbeitragsservice [#109<< Adresse entfernt >>]
Datum
2. August 2015 21:39
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Begründung, wieso Sie die Meldedaten an die Rundfunkanstalten weiterleiten obwohl ein Sperrvermerkt für Meldedaten vorliegt - Anzahl der Anfragen des Beitragsservices bei Meldedaten mit Sperrvermerk -Anzahl der Anfragen bei denen trotz Sperrvermerk Daten an den Beitragsservice weitergeleitet wurden
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Antwort wurde nach Rückkehr aus dem Urlaub zur Bearbeitung an das zuständige Fa…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Antwort: WG: Weitergabe Meldedaten an den Rundfunkbeitragsservice [#109<< Adresse entfernt >>]
Datum
10. August 2015 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Antwort wurde nach Rückkehr aus dem Urlaub zur Bearbeitung an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Wir werden uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Freundliche Grüße i. A. Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 02.08.2015 21:39 Betreff: Weitergabe Meldedaten an den Rundfunkbeitragsservice [#109<< Adresse entfernt >>] Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Begründung, wieso Sie die Meldedaten an die Rundfunkanstalten weiterleiten obwohl ein Sperrvermerkt für Meldedaten vorliegt - Anzahl der Anfragen des Beitragsservices bei Meldedaten mit Sperrvermerk -Anzahl der Anfragen bei denen trotz Sperrvermerk Daten an den Beitragsservice weitergeleitet wurden Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrtAntragsteller/in so ist dass mit dem Abarbeiten der Urlaubszeit .... Ich hatte die Beantwortung berei…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG Antwort: Weitergabe Meldedaten an den Rundfunkbeitragsservice (#109<< Adresse entfernt >>)
Datum
10. August 2015 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in so ist dass mit dem Abarbeiten der Urlaubszeit .... Ich hatte die Beantwortung bereits von unterwegs aus in die Wege geleitet. Beste Grüße i.A.