Weitergabe und Nutzung von Fotos mit Tattoos aus Datenbanken des Bundeskriminalamts

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Korrespondenz (Schreiben, Mails etc.) betreffend die Weitergabe von Fotos mit Tattoos aus Datenbanken des Bundeskriminalamts an Einrichtungen wie das Fraunhofer Institut für Optronik, Systemtechnik und Bilderkennung in Karlsruhe (vgl. https://www.eff.org/files/2016/11/03/doc_6_-_fraunhofer-iosb-redacted-21_pgs_0.pdf),

außerdem die Korrespondenz zur Nutzung der Tattoos aus BKA-Datenbanken im Rahmen von EU-Projekten wie etwa "Fast-ID".

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Korrespondenz (Sc…
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
Weitergabe und Nutzung von Fotos mit Tattoos aus Datenbanken des Bundeskriminalamts [#256562]
Datum
7. August 2022 11:59
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Korrespondenz (Schreiben, Mails etc.) betreffend die Weitergabe von Fotos mit Tattoos aus Datenbanken des Bundeskriminalamts an Einrichtungen wie das Fraunhofer Institut für Optronik, Systemtechnik und Bilderkennung in Karlsruhe (vgl. https://www.eff.org/files/2016/11/03/doc_6_-_fraunhofer-iosb-redacted-21_pgs_0.pdf), außerdem die Korrespondenz zur Nutzung der Tattoos aus BKA-Datenbanken im Rahmen von EU-Projekten wie etwa "Fast-ID".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256562/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weitergabe und Nutzung von Fotos mit Tattoos a…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weitergabe und Nutzung von Fotos mit Tattoos aus Datenbanken des Bundeskriminalamts [#256562]
Datum
10. September 2022 21:30
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weitergabe und Nutzung von Fotos mit Tattoos aus Datenbanken des Bundeskriminalamts“ vom 07.08.2022 (#256562) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, wegen der gemäß Ihrem Schreiben zu erwartenden Kosten ziehe ich den Antrag zurück.…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weitergabe und Nutzung von Fotos mit Tattoos aus Datenbanken des Bundeskriminalamts [#256562]
Datum
19. November 2022 19:06
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wegen der gemäß Ihrem Schreiben zu erwartenden Kosten ziehe ich den Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>