Weitergabe von Listen mit Corona-Infizierten an andere Behörden

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hat der Fachdienst Gesundheit des Landratsamts Alb-Donau-Kreis Listen mit Klarnamen von SARS-Cov-2-infizierten Personen an andere Behörden weitergegeben?

Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Übersendung des entsprechenden Schriftverkehrs mit der Empfängerbehörden der Daten – natürlich ohne die personenbezogenen Daten der Betroffenen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in hat der Fachdienst Gesundheit des Landratsamts Alb-Do…
An Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit Details
Von
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Betreff
Weitergabe von Listen mit Corona-Infizierten an andere Behörden [#184022]
Datum
5. April 2020 17:08
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in hat der Fachdienst Gesundheit des Landratsamts Alb-Donau-Kreis Listen mit Klarnamen von SARS-Cov-2-infizierten Personen an andere Behörden weitergegeben? Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Übersendung des entsprechenden Schriftverkehrs mit der Empfängerbehörden der Daten – natürlich ohne die personenbezogenen Daten der Betroffenen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184022 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weitergabe von Listen mit Corona-Infizierten an …
An Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weitergabe von Listen mit Corona-Infizierten an andere Behörden [#184022]
Datum
26. Juli 2020 12:46
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weitergabe von Listen mit Corona-Infizierten an andere Behörden“ vom 05.04.2020 (#184022) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 82 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184022/
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten. Im Rahmen des rechtssicheren Schriftverkehrs bitte…
Von
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Betreff
WG: Weitergabe von Listen mit Corona-Infizierten an andere Behörden [#184022]
Datum
30. Juli 2020 18:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten. Im Rahmen des rechtssicheren Schriftverkehrs bitten wir um nochmalige Übersendung der Anfrage entweder per DE-Mail an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder per Post an Landratsamt Alb-Donau-Kreis Fachdienst Gesundheit Schillerstraße 30 89073 Ulm Vielen Dank. Sie erhalten danach eine zeitnahe Antwort. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Sie bitten um eine erneute Versendung meines Antrags …
An Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Weitergabe von Listen mit Corona-Infizierten an andere Behörden [#184022]
Datum
1. August 2020 15:51
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Sie bitten um eine erneute Versendung meines Antrags per DE-Mail oder per Post. Meinen Antrag habe ich bereits am 5. April per E-Mail an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> versendet. Das LIFG sieht, ebenso wie die anderen genannten Rechtsvorschriften, keine Formerfordernisse für Anträge vor. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nennt in seinen Anwendungshinweisen zum Landesinformationsfreiheitsgesetz sogar explizit E-Mail als Möglichkeit zur Antragstellung. (siehe https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/07/Anwendungshinweise_LIFG.pdf, Punkt 11). Somit genügt mein gestellter Antrag den gesetzlichen Anforderungen. Eine Notwendigkeit zur abermaligen Versendung per Post bzw. DE-Mail besteht nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184022/
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Guten Tag, Ihre E-Mail wird frühestens am 03.08.2020 gelesen. Dringende E-Mails senden Sie bitte an <<E-Mail…
Von
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Betreff
Automatische Antwort: WG: Weitergabe von Listen mit Corona-Infizierten an andere Behörden [#184022]
Datum
1. August 2020 15:52
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail wird frühestens am 03.08.2020 gelesen. Dringende E-Mails senden Sie bitte an <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Weitergabe der Klarnamen von Personen, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind, erfol…
Von
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Betreff
AW: Weitergabe von Listen mit Corona-Infizierten an andere Behörden [#184022]
Datum
8. August 2020 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Weitergabe der Klarnamen von Personen, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind, erfolgt nur an Ortspolizeibehörden und Gesundheitsämter, wenn dies zur Erfüllung der in deren Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist, zum Schutz vor SARS-CoV-2 notwendig ist und die Gefahr nicht auf andere Weise beseitigt werden kann. Eine Übermittlung der Daten von Personen, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind, erfolgt für die schriftliche Anordnung der Quarantäne durch die dafür zuständige Ortspolizeibehörde. Eine Übersendung des von Ihnen angeforderten Schriftverkehrs kann nicht erfolgen, da Sie sich in Ihrer Anfrage nicht auf einen konkreten Vorgang beziehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort vom 8. August. Verstehe ich Ihre Antwort richtig, wenn…
An Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weitergabe von Listen mit Corona-Infizierten an andere Behörden [#184022]
Datum
9. August 2020 18:11
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort vom 8. August. Verstehe ich Ihre Antwort richtig, wenn ich aus ihr herauslese, dass das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises keine Listen mit Infizierten an die Polizei weitergegeben hat, wie es bei den Landkreisen Calw, Aalen und Böblingen bekannt wurde? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184022/
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Guten Tag, Ihre E-Mail wird frühestens am 10.08.2020 gelesen. Dringende E-Mails senden Sie bitte an <<E-Mail…
Von
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Betreff
Automatische Antwort: Weitergabe von Listen mit Corona-Infizierten an andere Behörden [#184022]
Datum
9. August 2020 18:11
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail wird frühestens am 10.08.2020 gelesen. Dringende E-Mails senden Sie bitte an <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in die Übermittlung der Daten von Personen, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind, erfolgt…
Von
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Betreff
AW: Weitergabe von Listen mit Corona-Infizierten an andere Behörden [#184022]
Datum
10. August 2020 14:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Übermittlung der Daten von Personen, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind, erfolgt nur an Ortspolizeibehörden (= Städte/Gemeinden) oder Gesundheitsämter, wenn dies – wie in unserer E-Mail vom 08.08.2020 beschrieben – für die Erfüllung der in deren Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre abermalige Antwort. Ich glaube es liegt ein Missverständnis vo…
An Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weitergabe von Listen mit Corona-Infizierten an andere Behörden [#184022]
Datum
11. August 2020 19:37
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre abermalige Antwort. Ich glaube es liegt ein Missverständnis vor. In meiner Anfrage beziehe ich mich auf Ereignisse in anderen Landkreisen, bei denen Listen von Infizierten an die Polizei BW (nicht die Ortspolizeibehörden) weitergegeben wurden. Unter anderem hat der SWR in folgendem Beitrag darüber beichtet: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/polizei-corona-daten-100.html Nun interessiert mich, ob auch im Alb-Donau-Kreis solchen Vorkommnissen vorgefallen sind. Sollte dies der Fall sein, erbitte ich die Zusendung des entsprechenden Schriftverkehrs mit der Polizei. Ich gebe zu, dass ich meine Anfrage nicht eindeutig formuliert habe und aus ihr insbesondere die konkrete Behörde nicht hervorgeht. Hierfür bitte ich um Entschuldigung. Beim nächsten mal werde ich versuchen es besser zu machen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184022/

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Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in das Gesundheitsamt des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis hat keine Listen von Infizierte…
Von
Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit
Betreff
AW: Weitergabe von Listen mit Corona-Infizierten an andere Behörden [#184022]
Datum
14. August 2020 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Gesundheitsamt des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis hat keine Listen von Infizierten an die Polizei Baden-Württemberg weitergegeben. Mit freundlichen Grüßen