Weitergabe von Meldedaten
Antworten auf die folgenden Fragen:
1.) Hat das Einwohnermeldeamt der Stadt Augsburg Daten von Einwohner*innen an die Bundeswehr herausgegeben?
1.a) Falls ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
1.b) Falls darunter die Meldedaten Minderjähriger waren, wie ist diese Praxis zu rechtfertigen, die im Konflikt mit der Empfehlung des UN-Kinderrechtsausschusses (2008 und 2014) stehen. [1]
[1]5./6. Ergänzender Bericht an die Vereinten Nationen, Seite 69 https://www.unicef.de/blob/202058/eebcc2a92d857ea830d84c9b6eb3ca40/die-umsetzung-der-un-kinderrechtskonvention-in-deutschland-data.pdf (Aufgerufen: 04. April 2021, 08:06 UTC)
2.) Wie hoch ist der Anteil der Einwohner*innen, die ein Opt-out der Weitergabe ihrer Daten veranlasst haben?
2.a) Wie hoch ist der Anteil der minderjährigen Einwohner*innen, die ein Opt-out der Weitergabe ihrer Daten gemacht haben?
Vielen Dank für Ihre Auskünfte!
Anfrage eingeschlafen
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Datum7. April 2021
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11. Mai 2021
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