Weitergabe von Verlaufsberichten oder sonstigen polizeilichen Informationssammlungen im Rahmen von Versammlungen

Alle Erlasse, Richtlinien, Verfahrens- und/oder Dienstanweisungen Ihrer Behörde, die die Weitergabe von Verlaufsberichten oder sonstigen polizeilichen Informationssammlungen im Rahmen von Versammlungen (Art. 8 GG) an Geheimdienste ("Verfassungsschutz", BND, MAD) regeln.

Ergänzend wird auf die Presseberichterstattung zu ähnlichen Rechtsfragen in Niedersachsen hingewiesen: http://www.taz.de/!136269/

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. November 2015
  • Frist
    29. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weitergabe von Verlaufsberichten oder sonstigen polizeilichen Informationssammlungen im Rahmen von Versammlungen [#12057]
Datum
25. November 2015 07:06
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Erlasse, Richtlinien, Verfahrens- und/oder Dienstanweisungen Ihrer Behörde, die die Weitergabe von Verlaufsberichten oder sonstigen polizeilichen Informationssammlungen im Rahmen von Versammlungen (Art. 8 GG) an Geheimdienste ("Verfassungsschutz", BND, MAD) regeln. Ergänzend wird auf die Presseberichterstattung zu ähnlichen Rechtsfragen in Niedersachsen hingewiesen: http://www.taz.de/!136269/
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihr Antrag nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) vom 25.11.2015 Sehr geehrtAntragsteller/…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihr Antrag nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) vom 25.11.2015
Datum
3. Dezember 2015 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) vom 25.11.2015 auf "Übersendung aller Erlasse, Richtlinien, Verfahrens- und / oder Dienstanweisungen Ihrer Behörde, die die Weitergabe von Verlaufsberichten oder sonstigen polizeilichen Informationssammlungen im Rahmen von Versammlungen (Art. 8 GG) an Geheimdienste ("Verfassungsschutz", BND, MAD) regeln" teile ich Ihnen mit, dass - in Ermangelung einer Weisungslage der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gegenüber der Polizei im Sinne Ihrer Anfrage - entsprechende Unterlagen in meiner Behörde nicht existieren. Mit freundlichen Grüßen