ZI4-13002/4#426
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
mit E-Mail vom 05.06.2014 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen zu den IFG-Anfragen, die in den Jahren 2013 und 2014 den höchsten Beantwortungsaufwand verursachten. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf die im Bundesministerium des Innern eingegangenen Anträge bezieht.
Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden.
Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden.
In diesem Fall sind die IFG-Anträge, die 2013 und 2014 im BMI eingegangen sind auf den dafür erforderlich gewordenen Arbeitsaufwand zu sichten und nach Identifizierung der in Frage kommenden Anträge zu anonymisieren. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren und Auslagen im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Es wird derzeit mit einem Arbeitsaufwand von ca. 3 Stunden gerechnet, was zu Kosten in Höhe von ca. 135 € führen würde. Hinzu kommen Auslagen für Kopien in Höhe von 0,10 € pro Kopie. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und bitte um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten.
Sollten Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten, ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage um Mitteilung Ihrer Postanschrift erforderlich. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist nicht möglich. Aufgrund der vorzunehmenden Schwärzungen der personenbezogenen Daten der Antragsteller liegen die erbetenen Unterlagen nur in Papierform vor.
Mit freundlichen Grüßen