Welche Anfragen stellten die IFG-Antragsteller/innen, die in den Jahren 2013/2014 mit ihren IFG-Anträgen den höchsten Beantwortungsaufwand verursachten?

Welche Anfragen stellten eigentlich die IFG-Antragsteller/innen, die in den Jahren 2013 und 2014 mit ihren IFG-Anträgen den höchsten Beantwortungsaufwand verursachten? Bitte übersenden Sie fünf typische an ihn oder sie ergangene IFG-Bescheide sowie - soweit vorhanden - diesbezügliche Leitungsvorlagen. Mit einer ein Drittbeteiligungsverfahren überflüssig machenden Anonymisierung personenbezogener Daten in den Unterlagen bin ich einverstanden. Ich bitte um Übersendung in digitaler (PDF-Datei-) Form via FragdenStaat.de.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Juni 2014
  • Frist
    8. Juli 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Anfragen …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Welche Anfragen stellten die IFG-Antragsteller/innen, die in den Jahren 2013/2014 mit ihren IFG-Anträgen den höchsten Beantwortungsaufwand verursachten? [#6539]
Datum
5. Juni 2014 14:51
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Anfragen stellten eigentlich die IFG-Antragsteller/innen, die in den Jahren 2013 und 2014 mit ihren IFG-Anträgen den höchsten Beantwortungsaufwand verursachten? Bitte übersenden Sie fünf typische an ihn oder sie ergangene IFG-Bescheide sowie - soweit vorhanden - diesbezügliche Leitungsvorlagen. Mit einer ein Drittbeteiligungsverfahren überflüssig machenden Anonymisierung personenbezogener Daten in den Unterlagen bin ich einverstanden. Ich bitte um Übersendung in digitaler (PDF-Datei-) Form via FragdenStaat.de.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#426 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit E-Mail vom 05.06.2014 bitten Sie auf Grundlage des Infor…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG 140605 Antragsteller/in: Welche Anfragen stellten die IFG-Antragsteller/innen, die in den Jahren 2013/2014 mit ihren IFG-Anträgen den höchsten Beantwortungsaufwand verursachten?
Datum
11. Juni 2014 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
ZI4-13002/4#426 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit E-Mail vom 05.06.2014 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen zu den IFG-Anfragen, die in den Jahren 2013 und 2014 den höchsten Beantwortungsaufwand verursachten. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf die im Bundesministerium des Innern eingegangenen Anträge bezieht. Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. In diesem Fall sind die IFG-Anträge, die 2013 und 2014 im BMI eingegangen sind auf den dafür erforderlich gewordenen Arbeitsaufwand zu sichten und nach Identifizierung der in Frage kommenden Anträge zu anonymisieren. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren und Auslagen im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Es wird derzeit mit einem Arbeitsaufwand von ca. 3 Stunden gerechnet, was zu Kosten in Höhe von ca. 135 € führen würde. Hinzu kommen Auslagen für Kopien in Höhe von 0,10 € pro Kopie. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und bitte um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Sollten Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten, ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage um Mitteilung Ihrer Postanschrift erforderlich. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist nicht möglich. Aufgrund der vorzunehmenden Schwärzungen der personenbezogenen Daten der Antragsteller liegen die erbetenen Unterlagen nur in Papierform vor. Mit freundlichen Grüßen