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Welche Erkenntnise Studien,Gutachten Vorgänge, die dafür sprechen , dass Giftnattern als erste Überträger des Coronavirus in Frage kommen könnten ?

Welche Erkenntnise Gutachten Vorgänge Untersuchungen u.s.w. hat das Bundesministerium für Gesundheit über Genanalysen, die dafür sprechen , dass Giftnattern als erste Überträger des Coronavirus in Frage kommen könnten ?

II
dass das Virus RNA-Sequenzen aufweist, die speziell an die Zellmaschinerie der Schlangen angepasst sind,dass Coronavirus Veränderungen an einem Oberflächenprotein besitzt , die ihm das Andocken an menschliche Zellen erleichtern?
III
ähnelt , als parasitischer Mikroorganismus die Codon-Nutzung des Virus dem seines Wirts in bestimmter Weise“?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Welche Erkenntnise Studien,Gutachten Vorgänge, die dafür sprechen , dass Giftnattern als erste Überträger des Coronavirus in Frage kommen könnten ? [#183181]
Datum
23. März 2020 11:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Erkenntnise Gutachten Vorgänge Untersuchungen u.s.w. hat das Bundesministerium für Gesundheit über Genanalysen, die dafür sprechen , dass Giftnattern als erste Überträger des Coronavirus in Frage kommen könnten ? II dass das Virus RNA-Sequenzen aufweist, die speziell an die Zellmaschinerie der Schlangen angepasst sind,dass Coronavirus Veränderungen an einem Oberflächenprotein besitzt , die ihm das Andocken an menschliche Zellen erleichtern? III ähnelt , als parasitischer Mikroorganismus die Codon-Nutzung des Virus dem seines Wirts in bestimmter Weise“?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183181 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte<Information-entfernt> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Di…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Welche Erkenntnise Studien,Gutachten Vorgänge, die dafür sprechen , dass Giftnattern als erste Überträger des Coronavirus in Frage kommen könnten ? [#183181]
Datum
24. März 2020 15:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte<Information-entfernt> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministeriu…. Mit freundlichen Grüßen
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