Welche Firmen gab es um 1910 in Honnef, die Ankerwickler ausbildete?

Anfrage an: Handwerkskammer Köln

Ich recherchiere zur Person Wilhelm Pinnecke und seine Ausbildung zum Ankerwickler.
Gibt es entsprechende Firmen in Honnef um 1910?
Gibt es eine Ausbildungsrolle o.Ä.?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. April 2017
  • Frist
    30. Mai 2017
  • 0 Follower:innen
Renate Mahnke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Handwerkskammer Köln Details
Von
Renate Mahnke
Betreff
Welche Firmen gab es um 1910 in Honnef, die Ankerwickler ausbildete? [#21239]
Datum
28. April 2017 01:04
An
Handwerkskammer Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich recherchiere zur Person Wilhelm Pinnecke und seine Ausbildung zum Ankerwickler. Gibt es entsprechende Firmen in Honnef um 1910? Gibt es eine Ausbildungsrolle o.Ä.?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Renate Mahnke <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Renate Mahnke

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Handwerkskammer Köln
Sehr geehrte Frau Mahnke,   wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 28.04.2017. Wir haben diese intern sorgfältig…
Von
Handwerkskammer Köln
Betreff
WG: Welche Firmen gab es um 1910 in Honnef, die Ankerwickler ausbildete? [#21239]
Datum
8. Mai 2017 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Mahnke,   wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 28.04.2017. Wir haben diese intern sorgfältig überprüft. Allerdings können wir hiernach nur die Rückmeldung geben, dass in unserem Archiv keinerlei Dokumentation für diesen Zeitraum mehr vorliegt.   Insofern bedauern wir, Ihnen hier keine sachdienliche Antwort geben zu können.     Mit freundlichen Grüßen