Welche Gesetze wurden seit 2007 vom Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungskonform erklärt?

Welche Gesetze wurden seit 2007 vom Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungskonform bzw. verfassungswidrig erklärt oder mussten durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes überarbeitet werden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Juni 2017
  • Frist
    28. Juli 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Gesetze w…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Welche Gesetze wurden seit 2007 vom Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungskonform erklärt? [#23642]
Datum
22. Juni 2017 15:59
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Gesetze wurden seit 2007 vom Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungskonform bzw. verfassungswidrig erklärt oder mussten durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes überarbeitet werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverfassungsgericht
autoreply to Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Komm…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply to
Datum
26. Juni 2017 09:11
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort.
Bundesverfassungsgericht
Ihre E-Mail vom 26. Juni 2017
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Ihre E-Mail vom 26. Juni 2017
Datum
20. Juli 2017 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
62,0 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 26. Juni 2017 [#23642] Liebe Frau Plag, sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich in den…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 26. Juni 2017 [#23642]
Datum
20. Juli 2017 11:16
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Liebe Frau Plag, sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich in den Statistiken lediglich die Anzahl der Verfahren, nicht aber die Entscheidungen und betroffenen Gesetze entnehmen. Gibt es dazu auch noch weitere Details? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesverfassungsgericht
autoreply to AW: Ihre E-Mail vom 26. Juni 2017 [#23642] Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungs…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply to AW: Ihre E-Mail vom 26. Juni 2017 [#23642]
Datum
20. Juli 2017 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort.

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Bundesverfassungsgericht
Ihre E-Mail vom 20. Juli 2017, Mein Schreiben vom 18. Juli 2017
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Ihre E-Mail vom 20. Juli 2017, Mein Schreiben vom 18. Juli 2017
Datum
31. Juli 2017 11:56
Status
geschwärzt
28,9 KB