Welche Gewichts Tolleranz gilt bei verladungen von Planen und Sprinter Transportm?

Bei Lkw ab 7,5 Tonnen gilt die Toleranz bis 2% und bei PKW bis 7,5 Tonnen 5%.
Welche Toleranz zählt bei Sprintern und Planen Transportern mit 3,5 Tonnen maximal Gewicht die aber gewerblich für den Transport von Gütern verwendet werden ?

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  • Datum
    21. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
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Sascha Zeh
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei Lkw ab 7,5 T…
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
Sascha Zeh
Betreff
Welche Gewichts Tolleranz gilt bei verladungen von Planen und Sprinter Transportm? [#209219]
Datum
21. Januar 2021 03:04
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei Lkw ab 7,5 Tonnen gilt die Toleranz bis 2% und bei PKW bis 7,5 Tonnen 5%. Welche Toleranz zählt bei Sprintern und Planen Transportern mit 3,5 Tonnen maximal Gewicht die aber gewerblich für den Transport von Gütern verwendet werden ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sascha Zeh Anfragenr: 209219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209219/ Postanschrift Sascha Zeh << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sascha Zeh

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