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Welche kulturelle Konvention beeinflussen die Statistiker statt konkreter empirischer Überlegung bei Entscheidungen dann rein spezifisch je nach Statistik Forschungszweig hier bei der EVS 2018

Es wird gefordert , die Offenlegung von allen Unklarheiten und Schwierigkeiten und den daraus abzuleitenden Konsequenzen bei der EVS 2018, die Kenntlichmachung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der beteiligten Mitarbeiter bei der EVS 2018
Darstellung der Erkenntnisse die mit der jeweiligen Methode gewonnen wurden
Darstellung alternativer Beurteilungsmöglichkeiten der EVS2018
Interne Fehler und Irrtümer bei der EVS 2018
Wie wurde ein hoher Grad an interner und externer Validität sichergestellt bei der EVS 2018?
ES wird um konkrete Auskunft gebeten wie Menschen im Statistischen Bundesamt mit Daten und Statistik EVS 2018 interagieren – etwa in puncto Visualisierung oder Risikoabschätzung einer Unterdeckung des Existenzminimums?
Statistikprobleme sich zum großen Teil um mathematische Statistik, dies berücksichtigt aber weniger Verhaltensaspekte oder die Prozesse bei der Datenanalyse.
Solche tiefer liegenden Probleme können nur angegangen werden, wenn erforscht ist, wie Menschen im Statistischen Bundesamt im wirklichen Leben bei einer Datenanalyse eigentlich real in der Wirklichkeit vorgehen.
Wie gehen Sie konkret genau vor?

Was bringt sie im Statistisches Bundesamt auf einen Erfolg versprechenden, was auf einen ungeeigneten aussichtslosen Weg im Hinblick auf die erstellten Datensätze für die Berechnung der SGB XII und SHB II Regelbedarfe?

Welche kulturelle Konvention beeinflussen die Statistiker statt konkreter empirischer Überlegung bei Entscheidungen dann rein spezifisch je nach Statistik Forschungszweig hier bei der EVS 2018
Der p-Wert, auch Überschreitungswahrscheinlichkeit, oder Signifikanz Wert genannt, ist leichte Beute:
Weil er häufig eingesetzt wird, wird er oft manipuliert, dabei öffnet die Flexibilität "statistischer Signifikanz" im wahren Statistiker erleben ganz andere
Möglichkeiten des Herumdokterns an Statistik, womit dann – absichtlich oder unabsichtlich – Ergebnisse verändert werden.?
Ist das richtig?
WElche Datensätze hat das BMAS konkret abgefordert?
Welche genauen Datensätze der EVS 2018 des Statistischen Bundesamte wurden am das BMAS übermittelt?
Welche genauen Datensätze des Statistischen Bundesamte wurden an das Bundesverfassungsgericht 2014 übermittel?

Hält das Statistisches Bundesamt die EVS für ein geeignetes Mittel, als Grundlage hieraus ein Existenzminimum für den SGB XII und SGB II Bereich zuberechen
"Statistische Signifikanz" kann zudem recht willkürlich umdefiniert werden, indem man einfach die Methodik zur Bereinigung, Zusammenführung oder Modellierung des eigenen Datensatzes verändert., ist die Annahme tragfähig?
Wenn ja, worauf gründet das?
Wenn nein, worauf gründet das?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Januar 2020
  • Frist
    19. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es wird…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Welche kulturelle Konvention beeinflussen die Statistiker statt konkreter empirischer Überlegung bei Entscheidungen dann rein spezifisch je nach Statistik Forschungszweig hier bei der EVS 2018 [#174369]
Datum
17. Januar 2020 00:18
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es wird gefordert , die Offenlegung von allen Unklarheiten und Schwierigkeiten und den daraus abzuleitenden Konsequenzen bei der EVS 2018, die Kenntlichmachung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der beteiligten Mitarbeiter bei der EVS 2018 Darstellung der Erkenntnisse die mit der jeweiligen Methode gewonnen wurden Darstellung alternativer Beurteilungsmöglichkeiten der EVS2018 Interne Fehler und Irrtümer bei der EVS 2018 Wie wurde ein hoher Grad an interner und externer Validität sichergestellt bei der EVS 2018? ES wird um konkrete Auskunft gebeten wie Menschen im Statistischen Bundesamt mit Daten und Statistik EVS 2018 interagieren – etwa in puncto Visualisierung oder Risikoabschätzung einer Unterdeckung des Existenzminimums? Statistikprobleme sich zum großen Teil um mathematische Statistik, dies berücksichtigt aber weniger Verhaltensaspekte oder die Prozesse bei der Datenanalyse. Solche tiefer liegenden Probleme können nur angegangen werden, wenn erforscht ist, wie Menschen im Statistischen Bundesamt im wirklichen Leben bei einer Datenanalyse eigentlich real in der Wirklichkeit vorgehen. Wie gehen Sie konkret genau vor? Was bringt sie im Statistisches Bundesamt auf einen Erfolg versprechenden, was auf einen ungeeigneten aussichtslosen Weg im Hinblick auf die erstellten Datensätze für die Berechnung der SGB XII und SHB II Regelbedarfe? Welche kulturelle Konvention beeinflussen die Statistiker statt konkreter empirischer Überlegung bei Entscheidungen dann rein spezifisch je nach Statistik Forschungszweig hier bei der EVS 2018 Der p-Wert, auch Überschreitungswahrscheinlichkeit, oder Signifikanz Wert genannt, ist leichte Beute: Weil er häufig eingesetzt wird, wird er oft manipuliert, dabei öffnet die Flexibilität "statistischer Signifikanz" im wahren Statistiker erleben ganz andere Möglichkeiten des Herumdokterns an Statistik, womit dann – absichtlich oder unabsichtlich – Ergebnisse verändert werden.? Ist das richtig? WElche Datensätze hat das BMAS konkret abgefordert? Welche genauen Datensätze der EVS 2018 des Statistischen Bundesamte wurden am das BMAS übermittelt? Welche genauen Datensätze des Statistischen Bundesamte wurden an das Bundesverfassungsgericht 2014 übermittel? Hält das Statistisches Bundesamt die EVS für ein geeignetes Mittel, als Grundlage hieraus ein Existenzminimum für den SGB XII und SGB II Bereich zuberechen "Statistische Signifikanz" kann zudem recht willkürlich umdefiniert werden, indem man einfach die Methodik zur Bereinigung, Zusammenführung oder Modellierung des eigenen Datensatzes verändert., ist die Annahme tragfähig? Wenn ja, worauf gründet das? Wenn nein, worauf gründet das?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 174369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174369 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung IFG-Antrag: Welche kulturelle Konventionen beeinflussen die Statistiker bei der EVS 2018 (Az.:…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG-Antrag: Welche kulturelle Konventionen beeinflussen die Statistiker bei der EVS 2018 (Az.: A-IR/11100100-IF30320)
Datum
21. Januar 2020 09:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17. Januar 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30320 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
IFG: Rückfrage zu Ihrer Anfrage: EVS 2018 (Az.:A-IR/11100100-IF30320) Sehr geehrte<Information-entfernt> zu…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG: Rückfrage zu Ihrer Anfrage: EVS 2018 (Az.:A-IR/11100100-IF30320)
Datum
30. Januar 2020 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> zu Ihrem unten stehenden Antrag nach dem IFG vom 17. Januar 2020 haben wir eine Mitteilung, verbunden mit einer Rückfrage. Sie haben zum Themenbereich der EVS 2018 einen ganzen Fragenkatalog vorgelegt. Die Beantwortung Ihrer Fragen, soweit diese überhaupt möglich ist, verursacht bei uns im Hause einen erheblichen Zeitaufwand. Es ist nicht möglich, Ihre umfangreichen Fragen im Wege einer einfachen Auskunft zu beantworten. Aufgrund des entstehenden erheblichen Verwaltungsaufwandes ist es für uns unumgänglich, für die Bearbeitung Ihres IFG-Antrags Gebühren gemäß Nr. 1.2 der Anlage (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) zu § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zu erheben. Nach derzeitigem Stand können nur die Fragen 1, 5-7 und 9-13 beantwortet werden. Die Informationen zu Frage 2 können voraussichtlich nicht herausgegeben werden. Die voraussichtlich anfallenden Gebühren für eine Beantwortung der vorgenannten Fragen werden sich anhand des hierfür notwendigen Zeitaufwandes, den wir moderat bemessen und nicht kostendeckend berechnen, auf etwa 120 Euro belaufen (dies entspricht zwei Stunden Bearbeitungszeit eines/einer Mitarbeiters/Mitarbeiterin des höheren Dienstes). Hinsichtlich der von Ihnen gestellten Fragen 3, 8 und 14 ist leider die Fragestellung unverständlich, so dass wir diese Fragen nicht beantworten können. Hier wäre eine Konkretisierung bzw. möglichst bündige Präzisierung Ihrerseits notwendig. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit der Übernahme der Kosten in Höhe von voraussichtlich 120 Euro für die Bearbeitung Ihres Anliegens einverstanden sind. Sollten Sie eine Konkretisierung der Fragen 3, 8 und 14 vornehmen, so wäre für die Beantwortung dieser Fragen ein weiterer Arbeitsaufwand erforderlich. Die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten würden wir Ihnen ebenfalls vorab mitteilen, sofern Sie eine Konkretisierung vornehmen. Wir sehen Ihrer Antwort entgegen. Bis dahin ruht die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Welche kulturelle Konvention beeinflussen die Statistiker statt konkreter empirischer Überlegung bei Entscheidungen dann rein spezifisch je nach Statistik Forschungszweig hier bei der EVS 2018“ [#174369] [#174369]
Datum
17. Februar 2020 13:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/174369 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil …Auskünfte werden rechtswidrig verweigert eine Rechtsverteidigung und Rechtswahrnehmung nicht Verfassungskonform , unzulässig erschwert Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 174369.pdf Anfragenr: 174369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174369
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Welche kulturelle Konvention beeinflussen die Statistiker statt konkreter empirischer Überlegung bei Entscheidungen dann rein spezifisch je nach Statistik Forschungszweig hier bei der EVS 2018“ [#174369] [#174369]
Datum
19. Februar 2020 14:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/174369 Ich bin der Rechtsauffassung es besteht im Statistischen Bundesamt kein wirkliche Interesse an einer konkreten zügigen Beauskunftung , Das Statistischen Bundesamt fühlt sich dem Auftraggeber BMAs moralisch wohl verpflichtet , Anrufe bei denen sind nicht wirklich wie der heutige zielführend. Wir werden das Fachgericht von dem Vorgang unterrichten , die Fragestellung zum Thema von Beweisanträgen machten, die Mitarbeiter des Statistischen Bunbdesamtes als Zeugen laden lassen. Sie finden auch Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 174369.pdf Anfragenr: 174369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174369
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. März 2020 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen

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AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-725/008 II#0490 [#174369] Sehr geehrte<Information-entfernt> .es…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-725/008 II#0490 [#174369]
Datum
2. März 2020 19:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> .es wird dem gesetzliche Richter gemäß Artikel 101 GG der Sachverhalt nunmehr mitgeteilt , dass entsprchende Gericht wird dann im Rahmen von Beweisanträgen sich damit zu beschäftigen haben , die Unterlagen und Auskünfte dann wie gefordert abfordern Zeugen Statistischen Bundesamt zu den Komplexen vernehmen : Die Forderungen bleiben bestehen werden da t , die Offenlegung von allen Unklarheiten und Schwierigkeiten und den daraus abzuleitenden Konsequenzen bei der EVS 2018, die Kenntlichmachung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der beteiligten Mitarbeiter bei der EVS 2018 Darstellung der Erkenntnisse die mit der jeweiligen Methode gewonnen wurden Darstellung alternativer Beurteilungsmöglichkeiten der EVS2018 Interne Fehler und Irrtümer bei der EVS 2018 Wie wurde ein hoher Grad an interner und externer Validität sichergestellt bei der EVS 2018? ES wird um konkrete Auskunft gebeten wie Menschen im Statistischen Bundesamt mit Daten und Statistik EVS 2018 interagieren – etwa in puncto Visualisierung oder Risikoabschätzung einer Unterdeckung des Existenzminimums? Statistikprobleme sich zum großen Teil um mathematische Statistik, dies berücksichtigt aber weniger Verhaltensaspekte oder die Prozesse bei der Datenanalyse. Solche tiefer liegenden Probleme können nur angegangen werden, wenn erforscht ist, wie Menschen im Statistischen Bundesamt im wirklichen Leben bei einer Datenanalyse eigentlich real in der Wirklichkeit vorgehen. Wie gehen Sie konkret genau vor? Was bringt sie im Statistisches Bundesamt auf einen Erfolg versprechenden, was auf einen ungeeigneten aussichtslosen Weg im Hinblick auf die erstellten Datensätze für die Berechnung der SGB XII und SHB II Regelbedarfe? Welche kulturelle Konvention beeinflussen die Statistiker statt konkreter empirischer Überlegung bei Entscheidungen dann rein spezifisch je nach Statistik Forschungszweig hier bei der EVS 2018 Der p-Wert, auch Überschreitungswahrscheinlichkeit, oder Signifikanz Wert genannt, ist leichte Beute: Weil er häufig eingesetzt wird, wird er oft manipuliert, dabei öffnet die Flexibilität "statistischer Signifikanz" im wahren Statistiker erleben ganz andere Möglichkeiten des Herumdokterns an Statistik, womit dann – absichtlich oder unabsichtlich – Ergebnisse verändert werden.? Ist das richtig? WElche Datensätze hat das BMAS konkret abgefordert? Welche genauen Datensätze der EVS 2018 des Statistischen Bundesamte wurden am das BMAS übermittelt? Welche genauen Datensätze des Statistischen Bundesamte wurden an das Bundesverfassungsgericht 2014 übermittel? Hält das Statistisches Bundesamt die EVS für ein geeignetes Mittel, als Grundlage hieraus ein Existenzminimum für den SGB XII und SGB II Bereich zuberechen "Statistische Signifikanz" kann zudem recht willkürlich umdefiniert werden, indem man einfach die Methodik zur Bereinigung, Zusammenführung oder Modellierung des eigenen Datensatzes verändert., ist die Annahme tragfähig? Wenn ja, worauf gründet das? Wenn nein, worauf gründet das? Diese konkrete Anfrage wird hier im Rahmen des IFG , als beendet betrachtet und zum Gegenstand gerichtlicher Aufklärung nunmehr gemacht Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 174369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174369
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.