Welche Orte oder Teile der Stadt Duisburg sind von der Polizei Duisburg als Gefahrengebiete Ausgewiesen?

Eine Liste oder Karte aus der hervor geht, wo ein "Gefahrengebiet" ist bzw. sein soll und eine Begründung warum dieses Gebiet ein "Gefahrengebiet" ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. August 2017
  • Frist
    22. September 2017
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Welche Orte oder Teile der Stadt Duisburg sind von der Polizei Duisburg als Gefahrengebiete Ausgewiesen? [#24384]
Datum
21. August 2017 13:25
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste oder Karte aus der hervor geht, wo ein "Gefahrengebiet" ist bzw. sein soll und eine Begründung warum dieses Gebiet ein "Gefahrengebiet" ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Welche Orte oder Teile der Stadt Duisburg sind…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Welche Orte oder Teile der Stadt Duisburg sind von der Polizei Duisburg als Gefahrengebiete Ausgewiesen? [#24384]
Datum
26. Juni 2018 14:18
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Welche Orte oder Teile der Stadt Duisburg sind von der Polizei Duisburg als Gefahrengebiete Ausgewiesen?“ vom 21.08.2017 (#24384) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 278 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) Anfragenr: 24384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Duisburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 21.08.2017 wurde innerhalb der vom Informationsfreiheitsgesetz Nor…
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
WG: Welche Orte oder Teile der Stadt Duisburg sind von der Polizei Duisburg als Gefahrengebiete Ausgewiesen? [#24384]
Datum
29. Juni 2018 07:52
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
17,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 21.08.2017 wurde innerhalb der vom Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Frist mit Schreiben vom 12.09.2017 beantwortet. Dies habe ich Ihnen auch bereits auf Ihre Nachfrage vom 22.09.2017 mit einer Mail vom 25.09.2017 mitgeteilt. Ich betrachte daher Ihre erneute Erinnerung als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Welche Orte oder Teile der Stadt Duisburg sind …
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Welche Orte oder Teile der Stadt Duisburg sind von der Polizei Duisburg als Gefahrengebiete Ausgewiesen? [#24384]
Datum
8. März 2021 15:24
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Welche Orte oder Teile der Stadt Duisburg sind von der Polizei Duisburg als Gefahrengebiete Ausgewiesen?“ vom 21.08.2017 (#24384) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1264 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) Anfragenr: 24384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/24384/
Polizeipräsidium Duisburg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 21.08.2017 wurde bereits vollumfänglich am 12.09.2017 beauskunftet. Anbei…
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
AW: WG: Welche Orte oder Teile der Stadt Duisburg sind von der Polizei Duisburg als Gefahrengebiete Ausgewiesen? [#24384]
Datum
15. März 2021 13:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 21.08.2017 wurde bereits vollumfänglich am 12.09.2017 beauskunftet. Anbei das besagte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich stellte meine Anfrage an Sie über die Plattform "Fragdenstaat.de" wel…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Welche Orte oder Teile der Stadt Duisburg sind von der Polizei Duisburg als Gefahrengebiete Ausgewiesen? [#24384]
Datum
17. April 2021 11:35
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
korrespondenz-polizei-duisburg-informatonsfreiheitsgesetz-gefahrengebiete-fehlende-antwort.jpg
1,3 MB
Sehr << Anrede >> ich stellte meine Anfrage an Sie über die Plattform "Fragdenstaat.de" welcher alle Schreiben der Korrespondenz Chronologisch abspeichert. Doch hier ist nirgends eine Antwort von Ihnen, welche sie meinen könnten. Ich war daher so frei einen Screenshot von der Seite zu erstellen damit Sie sich selbst davon überzeugen können. Daher wurde meine Informationsfreiheitsanfrage „Welche Orte oder Teile der Stadt Duisburg sind von der Polizei Duisburg als Gefahrengebiete Ausgewiesen?“ vom 21.08.2017 (#24384) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1304 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) Anhänge: - korrespondenz-polizei-duisburg-informatonsfreiheitsgesetz-gefahrengebiete-fehlende-antwort.jpg Anfragenr: 24384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/24384/

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Polizeipräsidium Duisburg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 21.08.2017 wurde bereits vollumfänglich am 12.09.2017 beauskunftet. Als A…
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
AW: WG: Welche Orte oder Teile der Stadt Duisburg sind von der Polizei Duisburg als Gefahrengebiete Ausgewiesen? [#24384]
Datum
19. April 2021 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 21.08.2017 wurde bereits vollumfänglich am 12.09.2017 beauskunftet. Als Anlage übersende ich Ihnen noch einmal das zeitnah erstelle Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen