Welche Orte oder Teile des Kreis Wesel (bzw. Schwerpunkt) Moers sind von der Polizei Kreis Wesel als Gefahrengebiete Ausgewiesen?

Eine Liste oder Karte aus der hervor geht, wo ein "Gefahrengebiet" ist bzw. sein soll und eine Begründung warum dieses Gebiet ein "Gefahrengebiet" ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. August 2017
  • Frist
    16. September 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Wesel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Welche Orte oder Teile des Kreis Wesel (bzw. Schwerpunkt) Moers sind von der Polizei Kreis Wesel als Gefahrengebiete Ausgewiesen? [#24318]
Datum
15. August 2017 16:08
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Wesel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste oder Karte aus der hervor geht, wo ein "Gefahrengebiet" ist bzw. sein soll und eine Begründung warum dieses Gebiet ein "Gefahrengebiet" ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Wesel
Ihre Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in Zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich, wenn möglich, ger…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Wesel
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
17. August 2017 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich, wenn möglich, gerne beantworten werde. Ich benötige jedoch von Ihnen zunächst Ausführungen zu Ihrer Anfrage, ohne die mir die Beantwortung nicht möglich ist: - der Begriff "Gefahrengebiet" ist von Ihnen nicht erklärt. Was meinen Sie damit? Bezieht sich Ihre Anfrage auf Unfallhäufungsstellen/Unfallgefahren im Verkehr oder auf Kriminalitätsbrennpunkte oder worauf sonst? Erläutern Sie bitte den von Ihnen benutzten Begriff "Gefahrengebiet"! - auf räumlich welchen Bereich des Kreises Wesel bezieht sich Ihre Anfrage? Konkretisieren Sie bitte die Örtlichkeit! - vielleicht hilft mir bei der Beantwortung der Zweck Ihrer Anfrage weiter. Wenn Sie also möchten, benennen Sie den Grund Ihrer Anfrage. Ich erwarte Ihre Antworten bis spätestens zum 25.08.2017. Ansonsten gehe ich davon aus, dass sich die Anfrage erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#24318] Sehr geehrte Damen und Herren, als Gefahrengebiet würde ich ein Gebiet definieren, in d…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Wesel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#24318]
Datum
26. August 2017 10:41
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Wesel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, als Gefahrengebiet würde ich ein Gebiet definieren, in denen Straftaten häufiger vorkommen und somit mehr bzw. öfter Polizei nötig ist. Speziell beziehe ich mich auf die Städte Moers/Rheinberg/Kamp-Lintfort. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) Anfragenr: 24318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Anfrage [#24318] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Welche Orte oder…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Wesel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage [#24318]
Datum
22. September 2017 09:41
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Wesel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Welche Orte oder Teile des Kreis Wesel (bzw. Schwerpunkt) Moers sind von der Polizei Kreis Wesel als Gefahrengebiete Ausgewiesen?“ vom 15.08.2017 (#24318) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Kinski (BG-Nr: <<entfernt>>) Anfragenr: 24318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Wesel
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrtAntragsteller/in angefügt erhalten Sie …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Wesel
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
28. September 2017 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in angefügt erhalten Sie die von Ihnen ersuchte Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Mit freundlichen Grüßen