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Welche Stelle im Berlin ist zuständig für Markenrecht?

Welche Stelle im Berlin ist zuständig für Markenrecht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2017
  • Frist
    10. November 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Welche Stelle im Berlin ist zuständig für Markenrecht? [#24874]
Datum
7. Oktober 2017 12:08
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Stelle im Berlin ist zuständig für Markenrecht?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Markenrecht Senatskanzlei …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Markenrecht
Datum
10. Oktober 2017 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,8 KB


Senatskanzlei Berlin, 10. Oktober 2017 III D/B 02 - 2017 - 23 67 Herr Antragsteller/in Antragsteller/in per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> -------------------------------------------------------------------------------- Markenrecht Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 09. Oktober 2017 zum Betreff ist in der Bürgerberatung der Senatskanzlei Berlin eingegangen und wurde mir zur Beantwortung übergeben. Bezüglich Ihrer Frage, kann ich Ihnen mitteilen, dass das Deutsche Patent- und Markenamt zuständig ist. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter folgendem Link https://www.dpma.de/ Vorsorglich informiere ich Sie, dass aufgrund Ihrer E-Mail folgende Daten zu Ihrer Person bei der Bürgerberatung gespeichert wurden: Name/Bezeichnung der Einrichtung: Antragsteller/in Vorname: Antragsteller/in Straße/Hausnr.: ./. PLZ ./. Wohnort: ./. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: ./. Geschlecht: Männlich Erstzugangsdatum: 09.10.2017 Eingangsdatum und Anfrageart: E-Mail (09.10.2017) Soweit Sie Auskunft von anderen Behörden begehren, muss ich Sie an diese Behörden als datenverarbeitende Stellen verweisen, da der Anspruch nach § 16 Abs. 1 BlnDSG die jeweilige Behörde nur zur Auskunft über die bei ihr, nicht aber bei anderen Behörden gespeicherte Daten, verpflichtet. Ich hoffe, ich konnte Ihnen schon mal ein wenig weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Kampagne Sei.Berlin.de Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 02. November 2017 zum Betreff ist in der Bürge…
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 02. November 2017 zum Betreff ist in der Bürgerberatung der Senatskanzlei Berlin eingegangen und wurde mir zur Beantwortung übergeben. Bezüglich Ihrer Frage, kann ich Ihnen insofern mitteilen, dass ein Verwaltungsakt (häufig auch Bescheid) eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung ist. Da Sie vermutlich die Logos (also das Corporate Design) auf offiziellen Briefen der Verwaltung meinen, kann ich Ihnen mitteilen, dass diese der jeweiligen Behörde vorbehalten sind. Es ist nicht möglich eigene Marken (Bspw. Werbung, Firmenlogo von privaten Unternehmen usw.) auf einen Verwaltungsakt zu drucken. Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Link https://www.berlin.de/rbmskzl/service/corporate-design/ Vorsorglich informiere ich Sie, dass aufgrund Ihrer E-Mail folgende Daten zu Ihrer Person bei der Bürgerberatung gespeichert wurden: Name/Bezeichnung der Einrichtung: Antragsteller/in Vorname: Antragsteller/in Straße/Hausnr.: ./. PLZ ./. Wohnort: ./. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Telefon: ./. Geschlecht: Männlich Erstzugangsdatum: 09.10.2017 Eingangsdatum und Anfrageart: E-Mail (09.10.2017; 02.11.2017) Soweit Sie Auskunft von anderen Behörden begehren, muss ich Sie an diese Behörden als datenverarbeitende Stellen verweisen, da der Anspruch nach § 16 Abs. 1 BlnDSG die jeweilige Behörde nur zur Auskunft über die bei ihr, nicht aber bei anderen Behörden gespeicherte Daten, verpflichtet. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen wie immer alles Gute. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Kampagne Sei.Berlin.de [#24874] Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank. Meine Anfrage ist somit…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kampagne Sei.Berlin.de [#24874]
Datum
3. November 2017 09:31
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank. Meine Anfrage ist somit erledigt. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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