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Welche Stelle ist zuständig für Markenrechtsverletzungen?

Welche Stelle, bei der sich der Bürger beschweren kann, ist zuständig gegen Markenrechtsverletzungen? Welche Stelle überwacht die Verwendung der angemeldeten Marken, ob sie nicht rechtswidrig benutzt werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Oktober 2017
  • Frist
    10. November 2017
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche …
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
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Betreff
Welche Stelle ist zuständig für Markenrechtsverletzungen? [#24873]
Datum
7. Oktober 2017 11:46
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Stelle, bei der sich der Bürger beschweren kann, ist zuständig gegen Markenrechtsverletzungen? Welche Stelle überwacht die Verwendung der angemeldeten Marken, ob sie nicht rechtswidrig benutzt werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsches Patent- und Markenamt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die über das Portal „fragdenstaat“ bei uns eingegangen …
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Betreff
AW: Welche Stelle ist zuständig für Markenrechtsverletzungen? [#24873]
Datum
12. Oktober 2017 07:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die über das Portal „fragdenstaat“ bei uns eingegangen ist. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist das Kompetenzzentrum für gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland. Unser gesetzlicher Auftrag ist der Schutz des geistigen Eigentums im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Wir prüfen Erfindungen, erteilen Patente, registrieren Marken, Gebrauchsmuster und Designs, verwalten Schutzrechte und informieren die Öffentlichkeit darüber. Die Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen gehört jedoch nicht zum Aufgabengebiet des DPMA. IFG-Verfahren betreffen den Zugang zu amtlichen Informationen, d. h. Zugang zu amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen. Ihre Anfrage betreffend der Zuständigkeiten im Bezug auf Markenrechtsverletzungen/rechtswidrigen Benutzung von Marken stellt gemäß der o. g. Zuständigkeiten des DPMA ein reines Auskunftsersuchen dar und wurde deshalb nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung zur Beantwortung an den Kundenservice abgegeben. Die Regelungen betreffend das Recht aus Marken und Markenrechtsverletzungen finden Sie in den §§ 14 ff des Markengesetzes<http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/index.html> . Bitte beachten Sie, dass es dem DPMA gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz sowie Gutachterverbot (vgl. § 58 Abs. 2 MarkenG) nicht gestattet ist, außerhalb des gesetzlichen Aufgabenbereichs rechtlich Stellung zu nehmen. Hierzu sind ausschließlich rechtsberatende Berufe, also Rechts- bzw. Patentanwälte befugt. Informationen zu den möglichen Verfahren „Widerspruch und Löschung“ und den in diesen Verfahren zuständigen Stellen finden Sie hier<https://www.dpma.de/marken/widerspruch_loeschung/index.html>. Bei weiteren Fragen erreichen Sie unser Team im Kundenservice telefonisch unter 089 / 2195 - 1000 oder per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>. Bei weiteren Fragen erreichen Sie unser Team im Kundenservice telefonisch unter 089 / 2195 - 1000 oder per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben, dass Sie nicht zuständig si…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Welche Stelle ist zuständig für Markenrechtsverletzungen? [#24873]
Datum
12. Oktober 2017 15:50
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben, dass Sie nicht zuständig sind. Welche Stelle ist zuständig? Haben Sie diese Information? Ich habe eine Situation, dass ein Markeninhaber seine Marke außerhalb des Markenrechts benutzt. An welche Stelle kann ich mich wenden, damit diese Situation unterbunden wird? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Deutsches Patent- und Markenamt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich tue mich schwer Ihre Frage zu verstehen. Was meinen Sie mit Ihrer Frage: "An …
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Betreff
AW: AW: Welche Stelle ist zuständig für Markenrechtsverletzungen? [#24873]
Datum
13. Oktober 2017 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich tue mich schwer Ihre Frage zu verstehen. Was meinen Sie mit Ihrer Frage: "An wen kann man sich wenden, wenn ein Markeninhaber seine Marke außerhalb des Markenrechts benutzt?" Wie Markenschutz entsteht ist in §4 und § 5 MarkenG geregelt. Den vollständigen Text zum Markengesetz finden Sie unter dem Link http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/ . Möchten Sie mit Ihrer Anfrage klären, welche Möglichkeiten es gibt, eine eingetragene Marke löschen zu lassen? Die Aspekte „Verzicht, Verfall und Nichtigkeit, Löschungsfahren“ sind In den §§ 48-55 MarkenG<http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/BJNR308210994.html> geregelt. - Möchten Sie einen Antrag wegen absoluter Schutzhindernisse stellen, senden Sie einen Antrag (W7442<https://www.dpma.de/docs/formulare/marken/w7442.pdf>) an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) (vgl. §54 MarkenG) - Möchten Sie auf Löschung wegen Verfalls oder bestehen von älteren Rechten Klage erheben, so wenden Sie sich mit Hilfe eines Rechtsanwalts, der beim Landgericht zugelassen ist, an das jeweils zuständige Landgericht. (vgl. §55 MarkenG) Weitere einführende Hinweise zu den Themen Widerspruchsverfahren und Löschungsverfahren können Sie auf den DPMA-Internetseiten nachlesen: https://www.dpma.de/marken/widerspruch_loeschung/index.html. Interessante Antworten finden Sie auch in der Rubrik „FAQ zum Markenschutz“ https://www.dpma.de/marken/faq/index.html. Da Sie sich im Fall einer Klage beim Landgericht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, empfehle ich Ihnen, sich in Ihrem konkreten Einzelfall von vornherein direkt an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich gut im Markenrecht auskennt. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sowie nach dem Gutachterverbot (vgl. § 58 Abs. 2 MarkenG) ist es allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im DPMA nicht gestattet, außerhalb des gesetzlichen Aufgabenbereichs, also außerhalb laufender Schutzrechtsverfahren rechtlich Stellung zu nehmen. Bei Fragen erreichen Sie unser Team im Kundenservice telefonisch unter 089 2195 - 1000 oder per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Situation ist folgende: ein Bundeslan…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Welche Stelle ist zuständig für Markenrechtsverletzungen? [#24873]
Datum
13. Oktober 2017 13:21
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Situation ist folgende: ein Bundesland benutzt ihre Geschäftsmarke durch seine Landesstelle im behördlichen Schriftverkehr auf Verwaltungsakten. Ich habe so ein Verwaltungsakt bekommen mit einer Geschäftsmarke. Nach Recherche im Internet wurde herausgefunden, dass diese Landesstelle die Geschäftsmarke auf alle ihre Verwaltungsakten platziert. Somit findet tausendfach die Verwendung im öffentlichen Recht. Die Landesstelle wurde informiert. Man hat mich abgewimmelt, dass es nur meine "Rechtsauffassung" sei. 1. ich bin selbst als Privatperson Markeninhaber und kann meine Marke im öffentlichen Recht auf Verwaltungsakten nicht benutzten. Auch andere Markeninhaber können ihre Marken nicht auf Verwaltungsakten benutzen. 2. als Empfänger des "Verwaltungsakts" mit Geschäftsmarke dieser Landesstelle ist mir der Inhalt dieses "Verwaltungsakts" nicht klar. Geschäftsmarke ist Teil des Verwaltungsakts. Was sie bedeutet, zu welchen Zweck die angebracht wurde, welche wichtige Informationen bezüglich des Verwaltungsakts sie beinhaltet, und, und, und? Alles ist unklar und somit ist dieser "Verwaltungsakt" im Ganzen unklar. Wer kam auf die Idee, in Verwaltungsakten privatrechtliche Geschäftsmarken einzusetzen und somit die Verwaltungsakte unlesbar zu machen? Die Situation ist folgende: alle Verwaltungsakten mit Geschäftsmarke drauf sind somit nichtig. Und die Landessstelle macht einfach weiter und erstellt immer wieder neue. Welche Stelle überwacht die Verwendung der Marken, damit die nicht missbräuchlich verwendet werden? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Deutsches Patent- und Markenamt
Sehr geehrtAntragsteller/in der Begriff "Geschäftsmarke" wird im Markengesetz nicht verwendet. Dieser Be…
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Betreff
AW: AW: AW: Welche Stelle ist zuständig für Markenrechtsverletzungen?
Datum
18. Oktober 2017 17:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der Begriff "Geschäftsmarke" wird im Markengesetz nicht verwendet. Dieser Begriff ist auch sonst nicht sehr gebräuchlich. Daher kann ich nur vermuten, dass Sie in Ihrem konkreten Einzelfall das Hoheitszeichen meinen, welches auf dem Briefkopf der Behörde steht, von der Sie kürzlich einen Bescheid o.ä. erhalten haben. Die Hoheitszeichen (Wappen bzw. Dienstsiegeln), die von den Behörden des Bundes, der Länder sowie Kommunen als Körperschaften des öffentlichen Rechts verwendet werden, sind i.d.R. in eigenen Gesetzen und Verordnungen aufgeführt. Viele Länder und Kommunen informieren heute meist auf ihren Internetportalen über ihre eigenen Hoheitszeichen und die Verwendung von Dienstsiegeln u.ä. In Bezug auf Ihre Frage im Betreff „Welche Stelle ist zuständig für Markenrechtsverletzungen?“ verweise ich auf meine Antwort vom 13.10.2017. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. In meiner früheren Anfrage meinte ich unt…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Welche Stelle ist zuständig für Markenrechtsverletzungen? [#24873]
Datum
18. Oktober 2017 19:55
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. In meiner früheren Anfrage meinte ich unter dem Begriff "Geschäftsmarke" - Begriff "Marke" nach § 1 Markengesetz - MarkenG. Es geht nicht um Hoheitszeichen oder Dienstsiegel, es geht um eine Marke nach § 1 Markengesetz - MarkenG. Seit dieser Anfrage weiß jetzt das Deutsche Patent- und Markenamt, dass ein Bundesland ihre Marke auf Verwaltungsakten einsetzt. Diese Tatsache deutet darauf hin, dass die Behörde, die Verwendung der Marken überwacht, ihre Arbeit schlecht macht. Seit Jahren wird Markenrecht durch Landesstellen eines Bundeslandes verletzt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.