Welcher Mobilfunkbetreiber steht hinter der Standortbescheinigungs-Nr.: 260092 und Standortbescheinigungs-Nr.: 260937

Anfrage an: Bundesnetzagentur

In der EMF Datenbank fehlen die zusätzlichen Angaben wie Montagehöhe und Hauptstrahlrichtung der im Betreff genannten Standortbescheiniungs-Nummern.

Eigentlich findet man in Ihrer Datenbank dazu gar keine Informationen, sondern nur das Datum der Erteilung, der 17.06.2019 bei Nr. 260092 und der 09.01.2019 bei Nr. 260937.

Bitte senden Sie mir diese Daten zu. Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der EMF Datenban…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Welcher Mobilfunkbetreiber steht hinter der Standortbescheinigungs-Nr.: 260092 und Standortbescheinigungs-Nr.: 260937 [#154972]
Datum
9. Juli 2019 19:22
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der EMF Datenbank fehlen die zusätzlichen Angaben wie Montagehöhe und Hauptstrahlrichtung der im Betreff genannten Standortbescheiniungs-Nummern. Eigentlich findet man in Ihrer Datenbank dazu gar keine Informationen, sondern nur das Datum der Erteilung, der 17.06.2019 bei Nr. 260092 und der 09.01.2019 bei Nr. 260937. Bitte senden Sie mir diese Daten zu. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in die Standortbescheinigungen 260092 und 260937 wurden nach § 5 (BEMFV) messtechnisch …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Welcher Mobilfunkbetreiber steht hinter der Standortbescheinigungs-Nr.: 260092 und Standortbescheinigungs-Nr.: 260937 [#154972]
Datum
16. Juli 2019 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
56,4 KB
51,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in die Standortbescheinigungen 260092 und 260937 wurden nach § 5 (BEMFV) messtechnisch erteilt. Mit der Erteilung der Standortbescheinigung ist dokumentiert, dass der jeweilige Funkanlagenstandort die Anforderungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) erfüllt. Die Weitergabe weiterer Daten durch die EMF-Datenbank ist hier nicht vorgesehen. Die Details zu den Funkanlagen können Sie den beiliegenden Standortbescheinigungen entnehmen. Am Standort 260092 sind die Anbieter Vodafone und O2 (Telefónica) vertreten. Anlagen von Telekom und Vodafone befinden sich am Standort 260937. Mit freundlichen Grüßen