Weltklimakonferenz in Glasgow

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 hat das Auswärtige Amt die deutsche Delegation mit Daten und Analysen unterstützt und Gespräche mit Diplomaten anderer Staaten geführt. Ich gehe davon aus, dass dies für die diesjährige UN-Klimakonferenz (COP26/CMP16/CMA3) in Glasgow ebenfalls geschieht bzw. schon geschehen ist.

Bitte senden Sie mir die betreffenden Dokumente zu.

"Der Klimawandel ist die existenzielle Bedrohung unserer Zeit - für die gesamte Menschheit. Deshalb müssen wir die COP26 im November zum Erfolg führen." Dieses Zitat von BM Maas vom 27.9.2021 unterstreicht die Bedeutung und das öffentliche Interesse an den angefragten Dokumenten. Deshalb bitte ich Sie - sofern Sie Gebühren veranschlagen wollen - nach nach § 2 UIGGebV von einer Erhebung abzusehen. Ebenfalls bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass ich diese Anfrage im Rahmen des Semniars Umweltrecht an der Leuphana Universität Lüneburg stelle.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit besten Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG Sehr geehrte Damen und Herren, bei der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 hat das Auswärtig…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weltklimakonferenz in Glasgow [#231500]
Datum
21. Oktober 2021 12:49
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG Sehr geehrte Damen und Herren, bei der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 hat das Auswärtige Amt die deutsche Delegation mit Daten und Analysen unterstützt und Gespräche mit Diplomaten anderer Staaten geführt. Ich gehe davon aus, dass dies für die diesjährige UN-Klimakonferenz (COP26/CMP16/CMA3) in Glasgow ebenfalls geschieht bzw. schon geschehen ist. Bitte senden Sie mir die betreffenden Dokumente zu. "Der Klimawandel ist die existenzielle Bedrohung unserer Zeit - für die gesamte Menschheit. Deshalb müssen wir die COP26 im November zum Erfolg führen." Dieses Zitat von BM Maas vom 27.9.2021 unterstreicht die Bedeutung und das öffentliche Interesse an den angefragten Dokumenten. Deshalb bitte ich Sie - sofern Sie Gebühren veranschlagen wollen - nach nach § 2 UIGGebV von einer Erhebung abzusehen. Ebenfalls bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass ich diese Anfrage im Rahmen des Semniars Umweltrecht an der Leuphana Universität Lüneburg stelle. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit besten Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231500/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage Weltklimakonferenz in Glasgow; Vg. 270-2021
Datum
25. Oktober 2021 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/da...) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen