Wer besitzt das Grundstück "Repsoldstraße 50"

Besitzer oder zuständige Verwaltung des Grundstückes / Hauses mit der Adresse "Repsoldstraße 50" in << Adresse entfernt >>

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Oktober 2018
  • Frist
    9. November 2018
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wer besitzt das Grundstück "Repsoldstraße 50" [#33929]
Datum
7. Oktober 2018 11:14
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Besitzer oder zuständige Verwaltung des Grundstückes / Hauses mit der Adresse "Repsoldstraße 50" in 20097 Hamburg Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Antrag auf Zugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
Antrag auf Zugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Datum
9. Oktober 2018 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beim Bezirksamt Wandsbek. Ob Ihnen Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Fachamt Wirtschaftsförderung und Bauprüfung geprüft. Ihre Ansprechperson ist Herr Saldavs, Tel.: (040) 428 81-2235. Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Weiter weisen wir darauf hin, dass die Gewährung des Zugangs zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig sein kann. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Den Kostenrahmen können Sie der Auflistung aus der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) entnehmen (siehe Anhang). Nähere Informationen kann Ihnen ggf. die o. g. Ansprechperson geben. Mit freundlichen Grüßen

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Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
WG: Antrag auf Zugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) - Anderes Bezirksamt zuständig Sehr geehrtA…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Betreff
WG: Antrag auf Zugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) - Anderes Bezirksamt zuständig
Datum
11. Oktober 2018 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach interner Prüfung müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage bezüglich der Repsoldstraße 50 nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek liegt. Die Straße befindet sich im Bezirk Mitte (siehe Anlage). Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage deshalb an das Bezirksamt Hamburg-Mitte. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen