Wer bezahlt für die vorgehaltenen Intensivbetten während des Lockdowns und ggf. auch jetzt?

Ich bitte um folgende Auskunft:
Während des Lockdowns wurden bzw. werden ggf. auch jetzt noch in den Krankenhäusern Intensivbetten für Corona-Patienten vorgehalten. Dafür sind Kosen angefallen bzw. fallen immer noch Kosten an.
Wem wurden/werden diese Kosten in Rechnung gestellt? Nur den gesetzlichen Krankenkassen oder auch den Privaten Krankenversicherungen?
Danke für Ihre Antwort.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um folgen…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Wer bezahlt für die vorgehaltenen Intensivbetten während des Lockdowns und ggf. auch jetzt? [#189691]
Datum
24. Juni 2020 18:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um folgende Auskunft: Während des Lockdowns wurden bzw. werden ggf. auch jetzt noch in den Krankenhäusern Intensivbetten für Corona-Patienten vorgehalten. Dafür sind Kosen angefallen bzw. fallen immer noch Kosten an. Wem wurden/werden diese Kosten in Rechnung gestellt? Nur den gesetzlichen Krankenkassen oder auch den Privaten Krankenversicherungen? Danke für Ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189691/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Wer bezahlt für die vorgehaltenen Intensivbetten während des Lockdowns und ggf. auch jetzt? [#189691]
Datum
30. Juni 2020 09:33
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Z15-53-01/007#205 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre u.a. Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Mit dem COV…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Wer bezahlt für die vorgehaltenen Intensivbetten während des Lockdowns und ggf. auch jetzt? [#189691]
Datum
3. Juli 2020 13:03
Status
Warte auf Antwort
Z15-53-01/007#205 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre u.a. Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz wurde vorgesehen, dass, soweit zugelassene Krankenhäuser zur Erhöhung der Bettenkapazitäten für die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschieben, für die Ausfälle der Einnahmen Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erhalten. Die aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorfinanzierten Mittel werden über den Bundeshaushalt refinanziert, vgl. § 21 Abs. 8 KHG. Denn die Finanzierung von Ausgleichszahlungen an die Krankenhäuser, die planbare Auf-nahmen, Operationen und Eingriffe zugunsten der Erhöhung der Bettenkapazitäten für die Versorgung von mit dem neuartigem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten verschieben oder aussetzen, stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar und entsprechend wäre nicht sachgerecht, mit dieser Finanzierung ausschließlich die Beitragszahler zur gesetzlichen Krankenversicherung zu belasten. Für die Vorhaltung im Sinne einer Schaffung zusätzlicher Intensivbetten für COVID-19 Patientinnen und Patienten während der Corona-Pandemie wird zudem eine Förderungspauschale in Höhe von 50.000 Euro pro zusätzlichem Intensivbett gezahlt. Diese Förderungspauschale wird zwar ebenfalls aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert, allerdings erfolgt hier keine Refinanzierung durch den Bundeshaushalt, vgl. § 21 Abs. 5 KHG. An der Aufbringung dieser Mittel sind die privaten Krankenversicherungen daher nicht beteiligt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Frau Siebertz, vielen Dank für Ihre Antwort. Dadurch ergibt sich für mich aber eine weitere Frage: Waru…
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Betreff
AW: Wer bezahlt für die vorgehaltenen Intensivbetten während des Lockdowns und ggf. auch jetzt? [#189691]
Datum
23. Juli 2020 21:52
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Siebertz, vielen Dank für Ihre Antwort. Dadurch ergibt sich für mich aber eine weitere Frage: Warum müssen sich die privaten Krankenversicherungen nicht an der Förderung der zusätzlichen Intensivbetten beteiligen? Denn: sollten diese benötigt werden, kommen ja nicht nur Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen in den „Genuss“. Oder sehe ich das falsch? Hier wird Geld einseitig zum Nachteil der gesetzlichen Krankenkassen verwendet. Fairerweise müssten sich die privaten Krankenkassen ebenfalls daran beteiligen. Aber es ist wie mit den Flüchtlingen: 15 Monate kommen alle Steuerzahler über den Bund für die Kosten in der Krankenversicherung auf. Danach zahlen nur noch die gesetzlich Versicherten die Kosten im Bereich der Krankenkasse (ausgenommen des nicht kostendeckenden Beitrags pro Flüchtling durch den Bund – Stand 02/2017: 90,00 €). Und das hat jetzt nichts mit „Rechts“ oder „Rassismus“ zu tun! Meiner Meinung nach stellt das eine Ungleichbehandlung sonders Gleichen dar.!! Warum ist das rechtens? Ich bin auf Ihre Antwort gespannt. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189691/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen mit, dass bei Ihren Nachfragen das …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Wer bezahlt für die vorgehaltenen Intensivbetten während des Lockdowns und ggf. auch jetzt? [#189691]
Datum
24. Juli 2020 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen mit, dass bei Ihren Nachfragen das Informationsfreiheitsgesetz nicht betroffen ist, da sich Ihre Fragen nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie auf meine erste Anfrage geantwortet haben. Allerdings haben …
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Von
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Betreff
AW: WG: Wer bezahlt für die vorgehaltenen Intensivbetten während des Lockdowns und ggf. auch jetzt? [#189691]
Datum
11. September 2020 10:49
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie auf meine erste Anfrage geantwortet haben. Allerdings haben sich durch Ihre Beantwortung neue Fragen zum gleichen Thema ergeben, weshalb ich Ihnen am 23.07.2020/21:52 Uhr eine erneute Anfrage gestellt habe. Diese haben Sie mir leider bis heute nicht in der einzuhaltenden Frist beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189691/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Email teile ich Ihnen folgendes mit: Da Mitarbeiterinnen un…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Wer bezahlt für die vorgehaltenen Intensivbetten während des Lockdowns und ggf. auch jetzt? [#189691]
Datum
11. September 2020 12:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Email teile ich Ihnen folgendes mit: Da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Beantwortung Ihrer Nachfrage herangezogen werden müssen, die vorwiegend mit der Bewältigung der COVID-19 Pandemie betraut sind, kommt es nach wie vor zu einer Verzögerung in der Bearbeitung Ihres Antrags. Das Aufkommen der bis heute eingegangenen Anfragen zur Pandemie sind zudem sehr hoch und fast ausschließlich sehr umfangreich. Ich muss Sie daher nochmals um Verständnis für die lange Bearbeitungszeit und um Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Frau Siebertz, leider habe ich noch immer keine Antwort auf meine erneuten Fragen vom 23.07.2020/21:52 …
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Von
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Betreff
AW: WG: Wer bezahlt für die vorgehaltenen Intensivbetten während des Lockdowns und ggf. auch jetzt? [#189691]
Datum
14. Oktober 2020 11:41
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Siebertz, leider habe ich noch immer keine Antwort auf meine erneuten Fragen vom 23.07.2020/21:52 Uhr erhalten. Am 11.09.2020 habe ich Sie bereits um Antwort gebeten - ohne Erfolg. Ich kann Ihnen versichern: Ich lasse in dieser Sache nicht locker und würde mich sehr freuen, wenn durch meine Steuern bezahlte Beamte sich zu einer Antwort bequemen würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189691/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage, verweise ich unsere Schreiben vom 24.07.2020 und …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: WG: Wer bezahlt für die vorgehaltenen Intensivbetten während des Lockdowns und ggf. auch jetzt? [#189691]
Datum
19. Oktober 2020 15:20
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGWerbezahltfrdievorgehaltenenIntensi_1.eml
6,0 KB
WGWerbezahltfrdievorgehaltenenIntensi.eml
7,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage, verweise ich unsere Schreiben vom 24.07.2020 und 11.09.2020, die ich Ihnen nochmals als Anlagen beigefügt habe. Das Fachreferat habe ich über Ihre erneute Nachfrage informiert. Ich möchte allerdings nochmals darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Gesundheit täglich eine sehr hohe Zahl eingehender Anfragen zu COVID19 erhält, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände bisher nicht beantwortet werden konnte. Mit freundlichen Grüßen