Wer finanziert Merkels Fußballspielbesuche

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Werden Fr. Merkels Besuche bei Fußballveranstaltungen (Bspl. Weltmeisterschaftsspiele mit deutscher Beteiligung) vom Steuerzahler finanziert? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage, in welcher Höhe und welche damit einhergehenden Kosten (wie Hotel, Verkostung, Reise...) werden auch noch übernommen?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. Januar 2017
  • Frist
    4. Februar 2017
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Bernd Stromberg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden Fr. Merke…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Bernd Stromberg
Betreff
Wer finanziert Merkels Fußballspielbesuche [#19743]
Datum
3. Januar 2017 15:36
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden Fr. Merkels Besuche bei Fußballveranstaltungen (Bspl. Weltmeisterschaftsspiele mit deutscher Beteiligung) vom Steuerzahler finanziert? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage, in welcher Höhe und welche damit einhergehenden Kosten (wie Hotel, Verkostung, Reise...) werden auch noch übernommen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Bernd Stromberg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Stromberg
Bundeskanzleramt
Ihre Anfrage nach dem IFG Sehr geehrter Herr Stromberg, bitte teilen Sie mir zur Bearbeitung Ihres nachfolgenden …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum
11. Januar 2017 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Stromberg, bitte teilen Sie mir zur Bearbeitung Ihres nachfolgenden IFG-Antrages eine zustellfähige Postadresse mit. Ferner bitte ich um Konkretisierung Ihres Antrages: 1. Wünschen Sie eine Auskunft oder die Übersendung einschlägiger Unterlagen? 2. Auf welchen Zeitraum bezieht sich Ihre Anfrage? Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskanzleramt
WG: Ihre Anfrage nach dem IFG (13IFG - 02814 In 2017 NA 001) Sehr geehrter Herr Stromberg, leider liegt mir auf m…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Ihre Anfrage nach dem IFG (13IFG - 02814 In 2017 NA 001)
Datum
24. Januar 2017 10:26
Status
Sehr geehrter Herr Stromberg, leider liegt mir auf meine E-Mail vom 11. Januar 2017 noch keine Antwort von Ihnen vor. Ich bat um Konkretisierung Ihres Antrages und um Angabe einer Postadresse. Sollte ich bis 3. Februar 2017 nichts weiter von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen