Wer ist Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 ("Datenschutz bei der Strafverfolgung")?
Wer übt in diesem Land Aufsicht für Überwachungen nach der
Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates
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Datum3. Dezember 2022
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7. Januar 2023
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- Wer ist Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 ("Datenschutz bei der Strafverfolgung")? [#264679]
- Datum
- 3. Dezember 2022 21:56
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- Datum
- 3. Januar 2023 12:16
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- Datum
- 3. Januar 2023 13:53
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- Datum
- 11. Januar 2023 14:43
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- Datum
- 24. Januar 2023 15:01
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- Datum
- 4. Februar 2023 11:32
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- Datum
- 24. Februar 2023 13:53
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- Datum
- 8. März 2023 10:38
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- Datum
- 8. März 2023 11:36
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- Datum
- 8. März 2023 11:55
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- Datum
- 10. März 2023 13:49
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- Ihr Antrag nach dem IFG beim BfDI zu "Wer ist Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 ("Datenschutz bei der Strafverfolgung")?" [#264679] # IFG-780/005 II#1062
- Datum
- 13. März 2023 16:45
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- Ihr Antrag nach dem IFG beim BfDI zu "Wer ist Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 ("Datenschutz bei der Strafverfolgung")?" [#264679] # IFG-780/005 II#1062
- Datum
- 29. März 2023 08:50
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- AW: Ihr Antrag nach dem IFG beim BfDI zu "Wer ist Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 ("Datenschutz bei der Strafverfolgung")?" [#264679]
- Datum
- 3. April 2023 10:25
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- Datum
- 3. April 2023 16:46
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- Ihr Antrag nach dem IFG beim BfDI vom 03.04.2023 # IFG-780/005 II#1074
- Datum
- 11. April 2023 14:53
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- AW: Ihr Antrag nach dem IFG beim BfDI vom 03.04.2023 # IFG-780/005 II#1074 [#264679]
- Datum
- 16. April 2023 23:17
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- Ihr Antrag nach dem IFG beim BfDI vom 03.04.2023 # IFG-780/005 II#1074
- Datum
- 20. April 2023 09:12
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- Datum
- 27. April 2023 11:57
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- Datum
- 18. Januar 2024 13:14
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- Ihr IFG-Antrag vom 18.01.2024 # 31-660 II#2708
- Datum
- 21. Februar 2024 10:37
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- AW: Ihr IFG-Antrag vom 18.01.2024 # 31-660 II#2708 [#264679]
- Datum
- 21. Februar 2024 14:05
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- WG: Ihr IFG-Antrag vom 18.01.2024 # 31-660 II#2708 [#264679]
- Datum
- 26. Februar 2024 10:08
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- Betreff
- AW: WG: Ihr IFG-Antrag vom 18.01.2024 # 31-660 II#2708 [#264679]
- Datum
- 26. Februar 2024 10:47
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https://www.bundesfinanzhof.de/de/entsc…
Es wurde Zeit. Mal sehen wie sich der Präsident des FG Köln in meinem Fall verhalten wird.
Ich suche mir halt Bundesländer in denen ich nicht daheim bin und greife die an.
z.B. hier https://fragdenstaat.de/anfrage/zugriff… oder hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/beratun…
ich bin Kläger in so einigen Verfahren und habe schon ein paar Leitentscheidungen erzeugt. BFH II B 92/21; VGH Hessen 10 B 1898/22. Von daher eher aktiver Datenschützer. Ich bin allerdings nicht anwaltich tätig. Die fehlende Umsetzung der JI-RL habe ich schon vor dem OLG Rostock -Strafsenat- ; - ich habe die Staatsanwaltschaft verklagt- als Vertragsverletzung gerügt. Jeden Klageverfahren geht dabei immer eine Beschwerde voraus. Von daher habe ich intensiven Kontakt zu etlichen Datenschutzbehörden. Der BfDI ist halt für die Finanzämter und teilweise für die Krankenversicherungen zuständig, da habe ich öfters Kontakt mit Ihm.
Für weitere detaillierte Fragen gerne per Threema YH639VWH.
Ich dachte erst, sie seien eher ein interner informeller "whistleblower" aus der Behörde selbst :) und wollte schon die dortige Prozessvertretung und Pressestelle grüßen ;). Die JI-Richtlinie sei nicht nationales Recht - das Zitat des BfDI kenne ich mitten in laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen dieses Land. Aber was interessiert nationales Recht? EuGH vom 16.11.23 zur JI Richtlinie und ähnlich davor nach DSGVO. Fragen Sie den BfDI, was die ganzen "kruden Theorien" (Zitat der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu 5 Jahren der DSGVO in Deutschland) sollen!)
Was der BfDI für Rechtsansichten hat, ist zum Teil hahnebüchen. Manche Sachen sind aber auch sehr gut. Aus meiner Sicht schafft nur Transparent machen Klarheit. https://fragdenstaat.de/anfrage/saemtli…
Gerne weiter hier im Chat.
1. Erfüllung des Befassungsanspruchs nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO
Gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO hat jede betroffene Person unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei ei-ner Datenschutzaufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Insoweit sieht Art. 57 Abs. 1 lit. f) DSGVO vor, dass sich die Aufsichtsbehörde mit Beschwer-den einer betroffenen Person befasst, den Gegenstand der Beschwerde in angemessenem Umfang untersucht und den Beschwerdeführer innerhalb einer angemessenen Frist über den Fortgang und das Ergebnis der Untersuchung unterrichtet. Nach Art. 77 Abs. 2 DSGVO unterrichtet die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, den Be-schwerdeführer entsprechend über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde, ein-schließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
Soweit in Art. 77 DSGVO ein petitionsähnlicher Befassungsanspruch mit nur eingeschränk-ter gerichtlicher Kontrolle gesehen wird,
vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 26. April 2022, B 10 SF 1/22 BH, Rz. 10, BeckRS 2022, 11835; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 15.10.2021 und 16.11.2021 – L 1 SF 2777/21 DS ER-B; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Dezember 2021 – L 29 SF 120/19 DS; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteilvom 26.Oktober 2020 – 10 A 10613/20.OVG; Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom Be-schluss vom 28. Januar 2019 – VG 1 L 1.19 und 29. Juli 2019 – VG 1 L 227.19; Verwaltungs-gericht Köln, Beschluss vom 02. Juni 2021 – 13 K 5107/19, Beschluss vom 28. April 2021 – 13 K 5358/20, Gerichtsbescheid vom 04. Februar 2022 – 13 K 5101/19 und Gerichtsbescheid vom 16. Februar 2022 – 13 K 3689/19; Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 06.08.2020 - RN 9 K 19.1061; Sozialgericht Frankfurt (Oder), Gerichtsbescheid vom 8. Mai 2019 – S 49 SF 8/19 DS; Finanzgericht Köln, Urteil vom 14. April 2021 – 2 K 2629/20, Urteil vom 19. Mai 2021 – 2 K 2918/19, Gerichtsbescheid vom 1. September 2021 – 2 K 1415/21 so-wie Urteil vom 27. Oktober 2021 – 2 K 1415/21 (Revision beim BFH anhängig unter dem Az.: II R 37/21); Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 24. März 2022 – S 37 SF 121/20 DS; ebenso Körffer in: Paal/Pauly (Hrsg.), DSGVO BDSG, 2. Aufl. 2018, Art. 77 DSGVO Rn. 5; Pöt-ters/Werkmeister in: Gola (Hrsg.), DSGVO, 2. Aufl. 2018, Art. 77 Rn. 7;
wurde dieser im vorliegenden Fall mit Prüfung und Beantwortung der Beschwerde erfüllt.
Welcher Untersuchungsumfang bei der Bearbeitung einer Beschwerde als angemessen an-zusehen ist, regelt Art. 57 DSGVO nicht. Insoweit folgt aus Erwägungsgrund 141 S. 2 DSGVO, dass die Untersuchung vorbehaltlich gerichtlicher Überprüfung soweit gehen solle, wie dies im Einzelfall angemessen sei. Maßstab für den Umfang der Ermittlungen sind danach insbe-sondere ...
BFH, 12.12.2023 - IX R 33/21
BFH - II R 37/21 (anhängig)
Hatte der BfDI eine Gehörsrüge eingelegt oder handelt es sich um ein Parallelverfahren?