Wer ist für die Zustände auf der Deutzer Freiheit zuständig?

Wir leben seit über 25 Jahren in Köln Deutz!
Leider muss man feststellen das die Zustände auf der Deutzer Freiheit immer schlimmer werden!
Besonders auf Höhe des Ein Euro Geschäftes.
Von morgens bis abends sitzen ca.6 bis 8 Personen vor dem Geschäft
mit starkem Alkoholkonsum und pöbeln die Personen verbal an!
Meine Frau wurde schon mehrmals angepöbelt!
Ältere Menschen wechseln sogar die Straßenseite!
Ihre Notdurft verrichten die Personen in den Nebenstraßen oder direkt vor Ort im Gully!
Wie lange soll das so weiter gehen!!!
Freunde und Bekannte meiden seit längerer Zeit deshalb die Deutzer Freiheit!
Wer kann da Helfen???

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. April 2020
  • Frist
    30. Mai 2020
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Johannes Staab
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
Johannes Staab
Betreff
Wer ist für die Zustände auf der Deutzer Freiheit zuständig? [#185544]
Datum
28. April 2020 17:42
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir leben seit über 25 Jahren in Köln Deutz! Leider muss man feststellen das die Zustände auf der Deutzer Freiheit immer schlimmer werden! Besonders auf Höhe des Ein Euro Geschäftes. Von morgens bis abends sitzen ca.6 bis 8 Personen vor dem Geschäft mit starkem Alkoholkonsum und pöbeln die Personen verbal an! Meine Frau wurde schon mehrmals angepöbelt! Ältere Menschen wechseln sogar die Straßenseite! Ihre Notdurft verrichten die Personen in den Nebenstraßen oder direkt vor Ort im Gully! Wie lange soll das so weiter gehen!!! Freunde und Bekannte meiden seit längerer Zeit deshalb die Deutzer Freiheit! Wer kann da Helfen???
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Staab Anfragenr: 185544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185544 Postanschrift Johannes Staab << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Staab

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
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Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. April 2020 17:42
Status
Warte auf Antwort

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