Wer ist in diesem Land und im Falle Ihres Amtes die Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 ("Datenschutz bei Strafverfolgung")?

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Wer ist in diesem Land und im Falle Ihres Amtes die Aufsicht für die Überwachung der
Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates?

Bitte um konkrete Kontaktdaten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer ist in diesem…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wer ist in diesem Land und im Falle Ihres Amtes die Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 ("Datenschutz bei Strafverfolgung")? [#264681]
Datum
3. Dezember 2022 22:10
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ist in diesem Land und im Falle Ihres Amtes die Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates? Bitte um konkrete Kontaktdaten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264681/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Anfragen nach IFG Bund sind nach Gesetz unverzüglich zu beantworten, insbes. bei derart eilbedürftigen…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wer ist in diesem Land und im Falle Ihres Amtes die Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 ("Datenschutz bei Strafverfolgung")? [#264681]
Datum
11. Dezember 2022 23:02
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Anfragen nach IFG Bund sind nach Gesetz unverzüglich zu beantworten, insbes. bei derart eilbedürftigen Anfragen. Ihrer beschleunigten zitierfähigen Antwort wird hoffnungsvoll entgegengesehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264681/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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Guten Tag, Anfragen nach IFG Bund sind nach Gesetz unverzüglich zu beantworten, insbes. bei derart eilbedürftigen…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wer ist in diesem Land und im Falle Ihres Amtes die Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 ("Datenschutz bei Strafverfolgung")? [#264681]
Datum
11. Dezember 2022 23:03
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Anfragen nach IFG Bund sind nach Gesetz unverzüglich zu beantworten, insbes. bei derart eilbedürftigen Anfragen. Ihrer beschleunigten zitierfähigen Antwort wird hoffnungsvoll entgegengesehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264681/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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Guten Tag, wann kann mit Eingangsbestätigung gerechnet werden? Informationsfreiheitsanfragen sind unverzüglich, a…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
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Betreff
AW: Wer ist in diesem Land und im Falle Ihres Amtes die Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 ("Datenschutz bei Strafverfolgung")? [#264681]
Datum
29. Dezember 2022 21:49
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wann kann mit Eingangsbestätigung gerechnet werden? Informationsfreiheitsanfragen sind unverzüglich, allerspätestens nach 1 Monat zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264681/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Bundesamt für Justiz
Ihre Anfrage an das Bundesamt für Justiz vom 03. Dezember 2022 zur Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Ihre Anfrage an das Bundesamt für Justiz vom 03. Dezember 2022 zur Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680
Datum
3. Januar 2023 17:27
Status
Warte auf Antwort
975,7 KB
geschwärzt
1016,7 KB
265,7 KB
Mein Zeichen: 1552/45-1 DS 123/2022 Sehr << Antragsteller:in >> bitte öffnen Sie die Anlage. Sie enthält die Auskunft zu Ihrer Anfrage vom 3. Dezember 2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an das Bundesamt für Justiz vom 03. Dezember 2022 zur Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das Bundesamt für Justiz vom 03. Dezember 2022 zur Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 [#264681]
Datum
4. Januar 2023 13:43
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Frau Dr. Daubach, ich danke für Ihre Rückmeldung. Gibt es auch Informationen speziell zu Zuständigkeiten nach der EU-Richtlinie 680/2016 jenseits der JI-Richtlinie, die Sie zitieren? Die Frage stellt sich nicht zuletzt auch im Lichte des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland. Haben Sie zum letzteren Informationen in Ihrem Amt / Ihrer Kontrollstelle abgelegt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264681/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Bundesamt für Justiz
AW: Ihre Anfrage an das Bundesamt für Justiz vom 03. Dezember 2022 zur Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das Bundesamt für Justiz vom 03. Dezember 2022 zur Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 [#264681]
Datum
4. Januar 2023 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die "JI-Richtlinie" ist die EU-Richtlinie 680/2016. "JI" ist nur die gebräuchliche Abkürzung für den sonst langen Namen. Wenn Sie tatsächlich Informationen zum Vertragsverletzungsverfahren haben möchten, dann ist dies m.E. tatsächlich richtigerweise dem Anwendungsbereich des IFG zuzurechnen und keine Rechtsberatung zum anwendbaren Datenschutzrecht o.ä. mehr. D.h. diese zweite Frage, die Sie stellen (Gibt es amtliche Informationen zum Vertragsverletzungsverfahren im BfJ), sollten Sie tatsächlich als Antrag nach dem IFG stellen. Wenn Sie mir per E-Mail gegenüber erklären, dass Sie damit einverstanden sind, leite ich Ihre E-Mail in diesem Sinne an das für die Beantwortung Ihres IFG-Antrags zuständige Referat im BfJ gerne weiter. Informationshalber ist es für Sie vielleicht von Interesse, wenn Ihnen dies nicht ohnehin schon bekannt ist, dass der BfDI (wie auch eine Reihe anderer Stellen) eine Stellungnahme zur Umsetzung der JI-Richtlinie in Deutschland abgegeben hat (anders als die DSGVO, die als Verordnung ja unmittelbar geltendes Recht ist, musste die JI-Richtlinie erst durch den deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden). Die Stellungnahme des BfDI ist öffentlich zugänglich. Ich hänge sie für Sie an. Unter https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/02_fehlende-Umsetzung-JI-Richtlinie.html können Sie die letzte Pressemitteilung des BfDI zur << Adresse entfernt >> seiner Ansicht nach << Adresse entfernt >> nicht vollständigen Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber nachlesen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an das Bundesamt für Justiz vom 03. Dezember 2022 zur Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das Bundesamt für Justiz vom 03. Dezember 2022 zur Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 [#264681]
Datum
4. Januar 2023 21:38
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie können den Antrag nach IFG gerne zuständigkeitshalber weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264681/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an das Bundesamt für Justiz vom 03. Dezember 2022 zur Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das Bundesamt für Justiz vom 03. Dezember 2022 zur Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 [#264681]
Datum
15. Januar 2023 11:17
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, gibt es einen Zwischenstand? Das Dokument des BfDI aus dem Jahr 2019 der letzten Dekade ist bekannt (danke trotzdem!), inzwischen läuft ja schon das Vertragsverletzungsverfahren gegen dieses Land. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264681/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Bundesamt für Justiz
weitere Anfrage vom 4. Januar 2023 zur Richtlinie (EU) 2016/680 Az.: I 5 -1530/2 << Adresse entfernt >>…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
weitere Anfrage vom 4. Januar 2023 zur Richtlinie (EU) 2016/680
Datum
23. Januar 2023 10:52
Status
Warte auf Antwort
Az.: I 5 -1530/2 << Adresse entfernt >> A 2 74/2023 Sehr << Antragsteller:in >> in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 4. Januar 2023 teile ich Ihnen mit, dass Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf bei der jeweiligen Behörde vorhandene amtliche Informationen gerichtet sind. Eine Informationsbeschaffungsplicht besteht nach dem IFG nicht. Dem Bundesamt für Justiz liegen keine Informationen zu dem von Ihnen angesprochenen Vertragsverletzungsverfahren vor. Ich stelle Ihnen anheim, Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Justiz (<<E-Mail-Adresse>>) und an den BfDI (<<E-Mail-Adresse>>) zu richten. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: weitere Anfrage vom 4. Januar 2023 zur Richtlinie (EU) 2016/680 [#264681] Guten Tag, und vielen Dank. Dann f…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: weitere Anfrage vom 4. Januar 2023 zur Richtlinie (EU) 2016/680 [#264681]
Datum
23. Januar 2023 21:00
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, und vielen Dank. Dann fragen wir direkt in EU-Organen, da auch das besagte Ministerium und Ihr Amt im laufenden Vertragsverletzungsverfahren von einer solchen Verkürzung des Kommunikationsweges nur profitieren können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264681/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Bundesamt für Justiz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. Dezember 2022, die ich als Bürgera…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Re: Wer ist in diesem Land und im Falle Ihres Amtes die Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 ("Datenschutz bei Strafverfolgung")? [#264681] - BMJ-ID: [31677002]
Datum
28. Februar 2023 17:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. Dezember 2022, die ich als Bürgeranfrage auffasse, denn Sie bitten darin um Auskunft in der Sache selbst. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Vorab bitte ich die verspätete Antwort zu entschuldigen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) erhält täglich eine Vielzahl von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums sind bestrebt, diese Anfragen möglichst schnell und präzise zu beantworten. Hauptaufgabe des Ministeriums ist es jedoch im Rahmen der Arbeit der Bundesregierung an der Gesetzgebung mitzuwirken. Daraus resultiert leider eben manchmal auch, dass die Anliegen der Bürger, so wie Ihres, verspätet beantwortet werden. In Bezug auf Ihr Anliegen möchte ich Ihnen ganz allgemein Folgendes mitteilen: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist zuständig für die datenschutzrechtliche Aufsicht über die öffentlichen Stellen des Bundes (§ 1 Absatz 1 Nummer 1 i.V.m. § 9 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz) und demnach auch über das BMJ als oberste Bundesbehörde. Allerdings ergibt sich die Zuständigkeit des BfDI nicht aus der von Ihnen angeführten Richtlinie (EU) 2016/680. Diese Richtlinie und die zu ihrer Umsetzung erlassenen §§ 45 bis 84 Bundesdatenschutzgesetz gelten nur für Behörden, die für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, zuständig sind. (vgl. Artikel 1 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/680). Das BMJ ist keine solche Behörde. Die Zuständigkeit des BfDI für die datenschutzrechtliche Aufsicht über das BMJ ergibt sich vielmehr aus Art. 51 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke für Ihre Selbstdarstellung. Ihre Behörde verarbeitet sensible Daten aus dem Geltungsbereich der…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Wer ist in diesem Land und im Falle Ihres Amtes die Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 ("Datenschutz bei Strafverfolgung")? [#264681] - BMJ-ID: [31677002] [#264681]
Datum
5. März 2023 15:00
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für Ihre Selbstdarstellung. Ihre Behörde verarbeitet sensible Daten aus dem Geltungsbereich der JI-Richtlinie, im Auftrag und sonst. Sie kennen zudem sicher auch Art. 52 Nr. 2 der JI-Richtlinie? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264681/
Bundesamt für Justiz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 5. März 2023. Vorab bitte i…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Re: Wer ist in diesem Land und im Falle Ihres Amtes die Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 ("Datenschutz bei Strafverfolgung")? [#264681] [#264681] - BMJ-ID: [34394002]
Datum
18. Juli 2023 17:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 5. März 2023. Vorab bitte ich die verspätete Antwort zu entschuldigen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) erhält täglich eine Vielzahl von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums sind bestrebt, diese Anfragen möglichst schnell und präzise zu beantworten. Hauptaufgabe des Ministeriums ist es jedoch im Rahmen der Arbeit der Bundesregierung an der Gesetzgebung mitzuwirken. Daraus resultiert leider eben manchmal auch, dass die Anliegen der Bürger, so wie Ihres, verspätet beantwortet werden. In Bezug auf Ihr Anliegen möchte ich Ihnen ganz allgemein Folgendes mitteilen: Bereits im Rahmen unseres am 1. März 2023 an Sie übersandten Antwortschreibens auf Ihre erste Anfrage vom 11. Dezember 2022 wurde Ihnen mitgeteilt, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die datenschutzrechtliche Aufsicht über das BMJ führt (vgl. Art. 51 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz). Auch wurden Sie darüber informiert, warum die §§ 45 - 84 des Bundesdatenschutzgesetzes, welche in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 erlassen wurden, auf das BMJ keine Anwendung finden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, kein Wunder, dass gegen Deutschland seit 2022 erwartbar bereits 2 Vertragsverletzungsverfahren nach de…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Wer ist in diesem Land und im Falle Ihres Amtes die Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 ("Datenschutz bei Strafverfolgung")? [#264681] [#264681] - BMJ-ID: [34394002] [#264681]
Datum
16. August 2023 11:10
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, kein Wunder, dass gegen Deutschland seit 2022 erwartbar bereits 2 Vertragsverletzungsverfahren nach der JI-Richtlinie laufen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 264681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264681/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>