Wer zahlt den Versand aus China ?

Hallo, bitte um folgende Auskunft.
Nach dem Weltpostvertrag von 1874 können offenbar chinesische Händler Ihre Waren quasi zum Nulltarif nach Europa verschicken.
Da ich davon ausgehe, dass die ehemalige Deutsche Post ( Jetzt DHL ) die Pakete nicht umsonst zustellt,
möchte ich gerne wissen, wer die Kosten für zig Millionen Sendungen trägt ?
Ich selber habe ein Paket aus China ( Frei Haus ) erhalten, dessen Inhalt 1,29 € gekostet hat.
Der Chinesische Verkäufer hat nichts zu verschenken, also wird von diesem Mini - betrag, auch der Versand bezahlt.
Zahlen etwa wir Steuerzahler ? für einen Versand aus China ?
Ich konnte online keinerlei zuverlässige Auskünfte erhalten, wer die anfallenden Kosten letztendlich trägt, bitte um eine Auskunft.
Vielen Dank
Bernd Fisch

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. September 2016
  • Frist
    21. Oktober 2016
  • 3 Follower:innen
Bernd Fisch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, bitte um …
An Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution Details
Von
Bernd Fisch
Betreff
Wer zahlt den Versand aus China ? [#17887]
Datum
19. September 2016 12:19
An
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, bitte um folgende Auskunft. Nach dem Weltpostvertrag von 1874 können offenbar chinesische Händler Ihre Waren quasi zum Nulltarif nach Europa verschicken. Da ich davon ausgehe, dass die ehemalige Deutsche Post ( Jetzt DHL ) die Pakete nicht umsonst zustellt, möchte ich gerne wissen, wer die Kosten für zig Millionen Sendungen trägt ? Ich selber habe ein Paket aus China ( Frei Haus ) erhalten, dessen Inhalt 1,29 € gekostet hat. Der Chinesische Verkäufer hat nichts zu verschenken, also wird von diesem Mini - betrag, auch der Versand bezahlt. Zahlen etwa wir Steuerzahler ? für einen Versand aus China ? Ich konnte online keinerlei zuverlässige Auskünfte erhalten, wer die anfallenden Kosten letztendlich trägt, bitte um eine Auskunft. Vielen Dank Bernd Fisch
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Bernd Fisch <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bernd Fisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Fisch

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Bernd Fisch
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wer zahlt den Versand aus China ?“ vom 19.09.2…
An Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution Details
Von
Bernd Fisch
Betreff
AW: Wer zahlt den Versand aus China ? [#17887]
Datum
21. Oktober 2016 06:34
An
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wer zahlt den Versand aus China ?“ vom 19.09.2016 (#17887) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bernd Fisch Anfragenr: 17887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bernd Fisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>