Werbeanzeigen für die Corona Warn App in Printmagazinen

Eine Liste der Magazine und Zeitungen, in denen Anzeigen für die Corona Warn App geschaltet wurden. Sollten in mehreren Ausgaben eines Magazins eine Anzeige geschaltet worden sein, listen Sie dies bitte - wenn möglich - auch auf. Bitte geben Sie außerdem die Kosten für die Anzeigen - gerne auch nur die gesamten Kosten - an.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der Maga…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
Werbeanzeigen für die Corona Warn App in Printmagazinen [#201988]
Datum
29. Oktober 2020 19:21
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Magazine und Zeitungen, in denen Anzeigen für die Corona Warn App geschaltet wurden. Sollten in mehreren Ausgaben eines Magazins eine Anzeige geschaltet worden sein, listen Sie dies bitte - wenn möglich - auch auf. Bitte geben Sie außerdem die Kosten für die Anzeigen - gerne auch nur die gesamten Kosten - an.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201988/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrteAntragsteller/in der Mail beigefügt erhalten Sie vorab den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag. Das Original…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Werbeanzeigen für die Corona Warn App in Printmagazinen [#201988]
Datum
5. November 2020 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in der Mail beigefügt erhalten Sie vorab den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag. Das Original wird Ihnen per Postzustellurkunde in den nächsten Tagen zugestellt. Mit freundlichen Grüßen