Werbeartikel

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Projekt: Werbeartikel

1) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, welche (Werbe-)Artikel im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit in Ihrer Behörde vorhanden sind oder waren (z. B. bedruckte Stoffbeutel, USB-Sticks, o. ä.)

2) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, wie diese Werbeartikel genutzt bzw. ausgegeben werden (z. B. Ausbildungsmessen, Öffentlichkeitstage, o. ä.)

3) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, wie ein Bürger solche Artikel aus Ihrem Hause erhalten kann (z. B. kostenfreie Bestellmöglichkeiten im Netz)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2022
  • Frist
    15. Oktober 2022
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Das spezielle …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werbeartikel [#259022]
Datum
13. September 2022 21:58
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, welche (Werbe-)Artikel im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit in Ihrer Behörde vorhanden sind oder waren (z. B. bedruckte Stoffbeutel, USB-Sticks, o. ä.) 2) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, wie diese Werbeartikel genutzt bzw. ausgegeben werden (z. B. Ausbildungsmessen, Öffentlichkeitstage, o. ä.) 3) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, wie ein Bürger solche Artikel aus Ihrem Hause erhalten kann (z. B. kostenfreie Bestellmöglichkeiten im Netz)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259022/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Eingangsbestätigung via Post Eingangsbestätigung
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung via Post
Datum
14. September 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung via Post [#259022] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wer…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung via Post [#259022]
Datum
16. Oktober 2022 17:50
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Werbeartikel“ vom 13.09.2022 (#259022) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundeskanzleramt
Bescheid Bescheid
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
26. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Bescheid