Werbeausgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Ausgaben für Werbung der Jahre 2018, 2019, 2020 sowie 2021 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Ferner bitte ich Sie, bei der Auflistung zwischen Offline- und Online-Werbung zu differenzieren. Konkret bitte ich Sie also um:

1.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2018.

1.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2018.

2.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2019.

2.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2019.

3.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2020.

3.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2020.

4.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2021.

4.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2021.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Lilia Neidiger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte geben Sie m…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Lilia Neidiger
Betreff
Werbeausgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [#246724]
Datum
20. April 2022 17:40
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Ausgaben für Werbung der Jahre 2018, 2019, 2020 sowie 2021 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Ferner bitte ich Sie, bei der Auflistung zwischen Offline- und Online-Werbung zu differenzieren. Konkret bitte ich Sie also um: 1.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2018. 1.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2018. 2.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2019. 2.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2019. 3.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2020. 3.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2020. 4.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2021. 4.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2021.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lilia Neidiger Anfragenr: 246724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246724/ Postanschrift Lilia Neidiger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lilia Neidiger
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010 0292/044 - hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrte Frau Neidiger, ich bestätige de…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010 0292/044 - hier: Eingangsbestätigung
Datum
21. April 2022 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Neidiger, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20. April 2022, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - Gz: Z14 O4010 0292 044 - hier : Gebührenkonkretisierung Sehr geehrte Frau Neidiger, ich nehme Be…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - Gz: Z14 O4010 0292 044 - hier : Gebührenkonkretisierung
Datum
3. Mai 2022 14:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Neidiger, ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag zum Thema „Werbeausgaben des BMZ“ vom 20. April 2022, GZ Z14 O4010 0292/044. Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag nach dem IFG handelt. Angesichts des Umfangs der zu Ihrem Antrag zu sichtenden Unterlagen wird für die Beantwortung Ihrer Anfrage ein erheblicher Arbeitsaufwand entstehen. Die anfallenden Gebühren schätze ich auf 120 €. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren sowohl darüber als auch darunter liegen können. Über die Grundlagen der Kostentragungspflicht habe ich Sie bereits mit der Eingangsbestätigung informiert. Bitte teilen Sie mir bis zum 5. Mai 2022 mit, ob Sie Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten wollen . Sollten Sie Ihren Antrag in vollem Umfang aufrechterhalten wollen, erklären Sie sich bitte bis zum 5. Mai 2022 schriftlich bereit, die bei der weiteren Bearbeitung anfallende Gebühr zu entrichten. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Sollte ich innerhalb der First keine Rückmeldung erhalten, wird dies als Rücknahme Ihres Antrags gewertet. Mit freundlichen Grüßen