Werbebudget und tatsächliche Ausgaben im Jahr 2019

Werbebudget und tatsächliche Ausgaben im Jahr 2019, gerne aufgeschlüsselt in den Bereich wie zum Beispiel Plakatwerbung, Fernsehwerbung, Internet Werbung (Bild, Text, Video), ..

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
  • 2 Follower:innen
Tobias Sachs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werbebudget und …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Tobias Sachs
Betreff
Werbebudget und tatsächliche Ausgaben im Jahr 2019 [#195834]
Datum
24. August 2020 01:45
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werbebudget und tatsächliche Ausgaben im Jahr 2019, gerne aufgeschlüsselt in den Bereich wie zum Beispiel Plakatwerbung, Fernsehwerbung, Internet Werbung (Bild, Text, Video), ..
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs Anfragenr: 195834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195834/ Postanschrift Tobias Sachs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1430 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24.08.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Werbebudget und tatsächliche Ausgaben im Jahr 2019 [#195834]
Datum
31. August 2020 11:18
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1430 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24.08.2020 (s.u.) Sehr geehrter Herr Sachs, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 24. August 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1430 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1430 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 24.08…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Werbebudget und tatsächliche Ausgaben im Jahr 2019 [#195834]
Datum
22. September 2020 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1430 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 24.08.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1430 vom 31.08.2020 Sehr geehrter Herr Sachs, zu Ihrem o.g. Antrag muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung nicht innerhalb der Sollfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Ursächlich hierfür ist ein erst jetzt bemerktes Büroversehen, auf Grund dessen die Anfrage den betroffenen Fachabteilungen im Hause erst mit deutlicher Verzögerung zur Prüfung zugeleitet werden konnte. Hierfür bitte ich um Entschuldigung. Selbstverständlich bin ich nunmehr um schnellstmögliche Erledigung bemüht und bitte Sie bis dahin freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1430 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 24.08…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Werbebudget und tatsächliche Ausgaben im Jahr 2019 [#195834]
Datum
28. September 2020 10:43
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1430 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 24.08.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1430 vom 31.08.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1430 vom 22.09.2020 Sehr geehrter Herr Sachs, ich komme zurück auf Ihren o.g. Antrag (Bezug 1.) und kann Ihnen dazu mitteilen, dass die aufgeschlüsselten Angaben zu den Ausgaben zur Nachwuchswerbung aus dem Titel des Bundesministeriums der Verteidigung in den Drucksachen des Deutschen Bundestages öffentlich zugänglich sind. Unter beigefügtem Link finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/215/1921557.pdf Mit freundlichen Grüßen