Werbeflächen in Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne die Standorte aller Berliner Werbeflächen (für Plakat-, Licht- und Display-Werbung) erfahren, die im öffentlichen Raum vorhanden sind. Zusätzlich die Größe der jeweiligen Werbefläche, z.B. in Quadratmeter, und das Format (DIN-A0 hoch/quer, etc).

Haben Sie vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. Juni 2017
  • Frist
    28. Juli 2017
  • Kosten dieser Information:
    30000,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werbeflächen in Berlin [#23705]
Datum
26. Juni 2017 22:39
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne die Standorte aller Berliner Werbeflächen (für Plakat-, Licht- und Display-Werbung) erfahren, die im öffentlichen Raum vorhanden sind. Zusätzlich die Größe der jeweiligen Werbefläche, z.B. in Quadratmeter, und das Format (DIN-A0 hoch/quer, etc). Haben Sie vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter Damen und Herren, u.g. E-Mail leite ich zuständigkeitshalber an Sie weiter, da "Werbeflächen .…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Werbeflächen in Berlin [#23705]
Datum
1. Juli 2017 00:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Damen und Herren, u.g. E-Mail leite ich zuständigkeitshalber an Sie weiter, da "Werbeflächen ....die im öffentlichen Raum vorhanden sind", sowohl die Sondernutzung Straßenland als auch Anlagen der Außenwerbung, die "vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar" betreffen. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag des Fachbereichsleiters der Bau- und Wohnungsaufsicht Herrn Rupprecht teile…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Wtrlt: AW: Werbeflächen in Berlin [#23705]
Datum
3. Juli 2017 11:52
Status
Warte auf Antwort
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275 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag des Fachbereichsleiters der Bau- und Wohnungsaufsicht Herrn Rupprecht teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage unter dem AZ. 350-2017-5368 registriert ist und zuständigkeitshalber an Frau Rösner, Gruppenleiterin Team Baulasten/Bauaktenarchiv, <<E-Mail-Adresse>> zur weiteren Bearbeitung übergeben wurde. Sie oder ein von ihr beauftragter Mitarbeiter/ Mitarbeiterin wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Auf Grund des derzeitig großen Arbeitsanfalls bitte ich vorerst von weiteren Rückfragen abzusehen. Freundliche Grüße
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Berlin, 04.07.2017 Ihr Antrag auf Aktenauskunft vom 26.06.2017, hier eingegangen am 03.07.2017 Standort und Größe …
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Werbeflächen in Berlin [#23705]
Datum
4. Juli 2017 11:22
Status
Warte auf Antwort
Berlin, 04.07.2017 Ihr Antrag auf Aktenauskunft vom 26.06.2017, hier eingegangen am 03.07.2017 Standort und Größe der Werbeflächen im Bezirk Mitte Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 26.06.2017 auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) bezüglich Standort und Größe der Werbeflächen, hier: im Bezirk Mitte. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihnen die gewünschten Informationen nicht übermitteln kann. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz können Sie zwar alle amtlichen Informationen anfordern bzw. einsehen, hierbei müssen diese Informationen aber bei der Behörde tatsächlich vorhanden sein. Eine erstmalige Pflicht zur Sammlung von noch nicht vorhandenen Daten kommt hierbei nicht in Betracht (vgl. u.a. OVG Koblenz, Urteil vom 2.6.2006 Az: 8A 10267/06). Wir verfügen leider nicht über die von Ihnen beantragten Informationen. Ich bedauere, Ihnen nicht helfen zu können. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in Frau Rübsam von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat mir Ihre Anf…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Antw: AW: Werbeflächen in Berlin [#23705]
Datum
5. Juli 2017 17:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Frau Rübsam von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat mir Ihre Anfrage mit der Bitte um Beantwortung (hier: Werbeanlagen, die sich auf dem öffentlichen Straßenland in Berlin-Spandau befinden) übersandt. Leider ist Ihre Anfrage sehr allgemein gehalten. Sie wollen eine Auflistung sämtlicher Werbeanlagen (mit Art, Größe, Format) haben, die im öffentlichen Raum vorhanden sind. Sie haben leider nicht eingegrenzt, um welche Werbeanlagen, auf welchen Flächen es Ihnen geht. Seitens des Straßen- und Grünflächenamtes Spandau könnte Ihnen lediglich eine Auskunft zu erlaubten Werbeanlagen (Mastschilder, Litfaßsäulen,City-Light-Poster-Vitrinen, City-Light-SäulenCity-Light-Boards, Großwerbetafeln) auf dem öffentlichen Straßenland in Berlin-Spandau bzw. auf Flächen, die dem Straßen- und Grünflächenamt Spandau gehören, erteilt werden. Diese Auskunft, die Sie in schriftlicher Form wünschen, verursacht jedoch einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand. Hierzu müssen erst die erteilten Erlaubnisse händisch gesichtet und das gewünschte Datenmaterial zusammengetragen werden. Angaben zu Hoch- oder Querformat, sofern nicht aus der Erlaubnis ermittelbar, müssten ggf. durch entsprechende Ortsbesichtigungen erst ermittelt werden. Bitte rechnen Sie für die Erteilung dieser Auskunft mit einer Verwaltungsgebühr von ungefähr 400 €, letztendlich wird die Gebühr aufgrund des verursachten tatsächlichen Verwaltungsaufwandes (Gebührenrahmen 250 bis 500 €) ermittelt. Bitte teilen Sie mir bis zum 30.07.2017 mit, ob Sie nach Kenntnis der ungefähren Verwaltungsgebühr von 400 € diese Auskunft vom Straßen- und Grünflächenamt Spandau wünschen. Sollte ich bis dahin keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage erledigt hat und nehme den Vorgang zu den Akten. Zu unerlaubten Werbeanlagen oder Werbeanlagen, die in das öffentliche Straßenland in Berlin-Spandau hineinwirken (also von dort aus sichtbar sind), jedoch auf Privatflächen stehen, kann Ihnen seitens des Straßen- und Grünflächenamtes Spandau leider keine Auskunft erteilt werden. Alternativ empfehle ich Ihnen, sich mit Frau Jeschke von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK GR A 12, Tel. 90139-4127 in Verbindung zu setzen. Dort wird zurzeit die Ausschreibung der Vergabe der Werberechte für die Werbeanlagen auf dem öffentlichen Straßenland in Berlin vorbereitet. Freundliche Grüße
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in Frau Rübesam von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat mir Ihre An…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Antw: AW: Werbeflächen in Berlin [#23705]
Datum
6. Juli 2017 16:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Frau Rübesam von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat mir Ihre Anfrage mit der Bitte um Beantwortung (hier: Werbeanlagen, die sich auf dem öffentlichen Straßenland in Berlin-Mitte befinden) übersandt. Leider ist Ihre Anfrage sehr allgemein gehalten. Sie wollen eine Auflistung sämtlicher Werbeanlagen (mit Art, Größe, Format) haben, die im öffentlichen Raum vorhanden sind. Sie haben leider nicht eingegrenzt, um welche Werbeanlagen, auf welchen Flächen es Ihnen geht und insbesondere welche Zeiträume, die von Ihnen gewünschte Auskunft enthalten soll. Diese zunächst allgemeine formulierte Auskunft, die Sie in schriftlicher Form wünschen, verursacht einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand. Hierzu müssen –neben der Erledigung des Tagesgeschäftes von Antragstellern- erst die erteilten Erlaubnisse händisch gesichtet und das gewünschte Datenmaterial zusammengetragen werden. Angaben zu Hoch- oder Querformat, sofern nicht aus der Erlaubnis ermittelbar, müssten ggf. durch entsprechende Ortsbesichtigungen erst ermittelt werden. Bitte rechnen Sie für die Erteilung dieser Auskunft mit einer Verwaltungsgebühr von ungefähr 400 €, letztendlich wird die Gebühr aufgrund des verursachten tatsächlichen Verwaltungsaufwandes (Gebührenrahmen 250 bis 500 €) ermittelt. Aufgrund der aktuellen personellen Ausstattung des entsprechenden Sachgebietes und urlaubsbedingter Abwesenheiten im Zeitraum Juli/ August 2017 ist mit einer Erledigung frühestens im September 2017 zu rechnen. Bitte teilen Sie mir bis zum 30.07.2017 mit, ob Sie nach Kenntnis der ungefähren Verwaltungsgebühr von 400 € diese Auskunft vom Straßen- und Grünflächenamt Mitte wünschen. Sollte ich bis dahin keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage erledigt hat und nehme den Vorgang zu den Akten. Zu unerlaubten Werbeanlagen oder Werbeanlagen, die in das öffentliche Straßenland in Berlin-Mitte hineinwirken (also von dort aus sichtbar sind), jedoch auf Privatflächen stehen, kann Ihnen seitens des Straßen- und Grünflächenamtes Mitte leider keine Auskunft erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Antw: Antrag aus Auskunft nach dem IFG zu Werbeanlagen Sehr geehrte Damen und Herren, da Werbeanlagen auf private…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Antw: Antrag aus Auskunft nach dem IFG zu Werbeanlagen
Datum
7. Juli 2017 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, da Werbeanlagen auf privaten Baugrundstücken in Berlin in die Zuständigkeit der bezirklichen Bauaufsichtsbehörden fallen ist Ihre nachfolgend anhängende Anfrage zu Standorten und Größen von Werbeanlagen u.a. auch an die Neuköllner Bauaufsicht weitergeleitet worden. Werbeanlagen auf öffentlichem Straßenland fallen in den Zuständigkeitsbereich der bezirklichen Straßen- u. Grünflächenämter (SGA). Daher habe ich Ihre Anfrage auch an das Neuköllner SGA weitergeleitet. Die von Ihnen begehrten Informationen werden hier in keinem Verzeichnis bzw. Register zusammengefasst, sodass die gewünschte Auskunft ohne Weiteres leider nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Unsere Bauakten werden seit bestehen des Archivs auf Grundlage der Grundstücksbezeichnung (Straßenname und Hausnummer) geordnet. Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage ist daher die Benennung der einzelnen Grundstücke unter Angabe des Straßennamens und der dazugehörigen Hausnummer zwingend erforderlich. Des Weiteren bitte ich um Begründung Ihres Antrages, damit hier geprüft werden kann, ob die Anfrage dem Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes nicht entgegensteht. Ich bitte zu beachten, dass alle Grundstücksakten in der Regel personenbezogene und damit schutzwürdige Daten enthalten. Daher sind die betroffenen Dokumente vor Einsichtnahme so aufzubereiten, dass eine Veröffentlichung, beispielsweise durch Unkenntlichmachung oder Abtrennung, vermieden wird. Die für diese Amtshandlung zu erhebende Gebühr wird auf Grundlage der Verwaltungsgebührenordnung, Tarifstelle 1004, berechnet. Da voraussichtlich alle Akten Teile enthalten, welche unkenntlich zu machen oder abzutrennen sein werden, ist von einer Gebührenhöhe zwischen EUR 100,- bis EUR 250,- pro eingesehener Akte auszugehen. Bitte ergänzen Sie Ihren Antrag bis einschließlich 21.07.2017. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass bei ausbleibender Vervollständigung eine weitere Bearbeitung nicht möglich ist. mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in Frau Rübsam von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat mir Ihre Anf…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Werbeflächen in Berlin [#23705]
Datum
11. Juli 2017 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Frau Rübsam von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat mir Ihre Anfrage mit der Bitte um Beantwortung (hier: Werbeanlagen, die sich auf dem öffentlichen Straßenland in Berlin-Treptow-Köpenick befinden) übersandt. Leider ist Ihre Anfrage sehr allgemein gehalten. Sie wollen eine Auflistung sämtlicher Werbeanlagen (mit Art, Größe, Format) haben, die im öffentlichen Raum vorhanden sind. Sie haben leider nicht eingegrenzt, um welche Werbeanlagen, auf welchen Flächen es Ihnen geht. Seitens des Straßen- und Grünflächenamtes beim Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin könnte Ihnen lediglich eine Auskunft zu erlaubten Werbeanlagen (Mastschilder, Litfaßsäulen, City-Light-Poster-Vitrinen, City-Light-Säulen, City-Light-Boards, Großwerbetafeln, Bauzäunen) auf dem öffentlichen Straßenland in Berlin-Treptow-Köpenick bzw. auf Flächen, die dem Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick gehören, erteilt werden. Diese Auskunft, die Sie in schriftlicher Form wünschen, verursacht jedoch einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand. Hierzu müssen erst die erteilten Erlaubnisse händisch gesichtet und das gewünschte Datenmaterial zusammengetragen werden. Angaben zu Hoch- oder Querformat, sofern nicht aus der Erlaubnis ermittelbar, müssten ggf. durch entsprechende Ortsbesichtigungen erst ermittelt werden. Bitte rechnen Sie für die Erteilung dieser Auskunft mit einer Verwaltungsgebühr von ungefähr 400 €, letztendlich wird die Gebühr aufgrund des verursachten tatsächlichen Verwaltungsaufwandes (Gebührenrahmen 250 bis 500 €) ermittelt. Bitte teilen Sie mir bis zum 30.07.2017 mit, ob Sie nach Kenntnis der ungefähren Verwaltungsgebühr von 400 € diese Auskunft vom Straßen- und Grünflächenamt beim Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin wünschen. Sollte ich bis dahin keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage erledigt hat und nehme den Vorgang zu den Akten. Zu unerlaubten Werbeanlagen oder Werbeanlagen, die in das öffentliche Straßenland in Berlin-Treptow-Köpenick hineinwirken (also von dort aus sichtbar sind), jedoch auf Privat- und/oder Gewerbeflächen stehen, kann Ihnen seitens des Straßen- und Grünflächenamtes Treptow-Köpenick leider keine Auskunft erteilt werden. Alternativ empfehle ich Ihnen, sich mit Frau Jeschke von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK GR A 32, <<E-Mail-Adresse>> in Verbindung zu setzen. Dort wird zurzeit die Ausschreibung der Vergabe der Werberechte für die Werbeanlagen auf dem öffentlichen Straßenland in Berlin vorbereitet. Mit freundlichen Grüße
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben sende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Re: Werbeflächen in Berlin [#23705]
Datum
14. Juli 2017 15:02
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben sende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> gerne übernehme ich die 20 Euro Verwaltungsgebühr für diese Aktenauskunft. M…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Werbeflächen in Berlin [#23705]
Datum
19. Juli 2017 16:03
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> gerne übernehme ich die 20 Euro Verwaltungsgebühr für diese Aktenauskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 26.06.2017 wurde auch an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Um Ih…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Werbeflächen in Berlin (#23705)
Datum
20. Juli 2017 15:51
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 26.06.2017 wurde auch an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Um Ihre Fragen nach Werbeanlagen, die sich auf dem öffentlichen Straßenland im Bezirk Tempelhof-Schöneberg befinden, beantworten zu können, ist eine Spezifikation Ihrer Anfrage erforderlich. Sie haben leider nicht eingegrenzt, um welche Werbeanlagen es Ihnen geht. Es gibt mannigfaltige Formen von Werbung , fest eingebaute/angebrachte Anlagen sowie mobile Werbung, z.B. Werbeaufsteller, unbefristete und zeitlich befristete Werbung. Sofern Sie eine Eingrenzung vornehmen können, kann ich auch den tatsächlichen Verwaltungsaufwand, der mit der Auskunftserteilung entsteht, besser einschätzen. Ich gehe derzeit davon aus, dass wir nicht nur auf den vorhandenen Datenbestand zurückgreifen können, sondern auch Akten händisch gesichtet und die gewünschten Daten zusammengetragen werden müssen. Unter Umständen sind auch Ortsbesichtigungen durchzuführen. Dies verursacht einen außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand. Nach jetziger Einschätzung dürfen Sie mit einer Verwaltungsgebühr zwischen 400,00 € bis 500,00 € rechnen. Bitte konkretisieren Sie Ihren Antrag bis einschließlich zum 11.08.2017. Eine abschließende Bearbeitung ist ohne Ihre ergänzenden Angaben leider nicht möglich. Sollte ich bis zum genannten Termin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten , sehe ich die Anfrage als erledigt an und nehme den Vorgang zu den Akten. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in grundsätzlich ist eine Akteneinsicht im Dienstgebäude des Ordnungsamtes, Große-Leeg…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Werbeflächen in Berlin [#23705]
Datum
21. Juli 2017 09:36
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in grundsätzlich ist eine Akteneinsicht im Dienstgebäude des Ordnungsamtes, Große-Leege-Str. 103 in 13055 Berlin möglich. Sie sollten, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, dies jedoch rechtzeitig im Vorfeld anmelden. An dieser Stelle Weise ich darauf hin, dass die Genehmigung von Plakaten bzw. Werbeanlagen innerhalb des § 11 Abs. 2a BerlStrG auf Wahlwerbung begrenzt ist. Außerhalb des sachlichen und zeitlichen Geltungsraumes des § 11 Abs. 2a BerlStrG stellt die Plakatierung im öffentlichen Raum eine Sondernutzung nach §11 Abs. 1-2 BerlStrG dar. In diesem Zusammenhang ist jedoch das Werbemonopol der Draußenwerber GmbH bzw. die Verträge des Landes Berlin der Wall AG, STROER u.A. zu beachten. Das Ordnungsamt (die Straßenverkehrsbehörde) erteilt eigenständig keine Sondernutzungen für Werbung auf öffentlichen Flächen. Es sind jedoch die Regelungen des § 5 der AV Sondernutzung Berliner Straßengesetz zu beachten. Die Werbung an landeseigenen Lichtmasten ist vertraglich zwischen dem Land Berlin und den Draußenwerbern geregelt, die kostenpflichtig Werbeerlaubnisse hierfür erteilen. DIE DRAUSSENWERBER GmbH An der Spreeschanze 6 13599 Berlin Tel.: +49 30 33899-5010 Fax: +49 30 33899-5031 Mobil: +49 170 7815565 E-Mail: http://www.draussenwerber.de/ Weitere Werbeträgerstandorte wie Litfasssäulen, Megalightbords, Uhrenkandelaber werden, wie Eingangs bereits erwähnt, im Rahmen des Werbekonzeptes des Landes Berlin zentralisiert ausgeschrieben und vergeben. Hier erfolgt eine Abstimmung mit dem Straßen- und Grünflächenamt, der Stadtplanung und der Straßenverkehrsbehörde beim Ordnungsamt. Die notwendigen Sondernutzungserlaubnisse werden dann in Abstimmung mit dem Straßen- und Grünflächenamt durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt. Ansprechpartnerin: Rosa Helm Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung Grundsatzangelegenheiten und Recht - GR A 14 - Württembergische Straße 6 10707 Berlin Tel. +49 30 90139 4122 Fax. +49 30 90139 4101 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> § 11 BerlStrG - Sondernutzung (1)Jeder Gebrauch der öffentlichen Straßen, der über den Gemeingebrauch hinausgeht, ist eine Sondernutzung und bedarf unbeschadet sonstiger Vorschriften der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. (2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 soll in der Regel erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen der Sondernutzung nicht entgegenstehen oder ihnen durch Nebenbestimmungen zur Erlaubnis entsprochen werden kann. Die Erlaubnis soll versagt werden, wenn behinderte Menschen durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden. Über die Erlaubnis ist, außer in den Fällen des Absatzes 3, innerhalb eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrags bei der zuständigen Behörde zu entscheiden. Kann die Prüfung des Antrags in dieser Zeit nicht abgeschlossen werden, ist die Frist durch Mitteilung an den Antragsteller um einen Monat zu verlängern. Die Erlaubnis gilt als widerruflich erteilt, wenn nicht innerhalb der Frist entschieden wird. (2a) Werbeanlagen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden stehen, sind ausschließlich für einen Zeitraum von sieben Wochen vor bis spätestens eine Woche nach dem Wahl- oder Abstimmungstag zu erlauben. Werbeanlagen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Volksbegehren und Bürgerbegehren stehen, sind ausschließlich für die Dauer der Eintragungsfrist nach § 18 Absatz 3 des Abstimmungsgesetzes vom 11. Juni 1997 (GVBl. S. 304), das durch Artikel I des Gesetzes vom 20. Februar 2008 (GVBl. S. 22) geändert worden ist, oder der Frist nach § 45 Absatz 3 Satz 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), das zuletzt durch Gesetz vom 22. Oktober 2008 (GVBl. S. 292) geändert worden ist, zuzüglich einer Woche nach Ablauf dieser Fristen zu erlauben. Unbeschadet des Absatzes 2 können Größe, Zahl und Standorte von Werbeanlagen nach Satz 2 zum Schutz des Stadt- und Ortsbildes und nach Satz 1 und 2 zum Schutz von Orten von städtebaulich, denkmalpflegerisch, kulturell oder historisch herausragender überregionaler Bedeutung beschränkt werden. § 5 (AV Sondernutzung Berliner Straßengesetz) - Werbung und Informationsveranstaltungen 1 - Stelltafeln (1) Die Erteilung von Erlaubnissen für das Aufstellen von Stelltafeln u. ä. auf öffentlichem Straßenland ist aus städtebaulichen Gründen grundsätzlich unzulässig. (2) Ausgenommen davon sind: a) Stelltafeln der Parteien und sonstigen Bewerber im Zusammenhang mit Wahlen sowie im unmittelbaren Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheid in der Zeit von frühestens 7 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1Woche nach dem Wahltag bzw. Begehren oder Entscheid, b) Werbung für Zirkusse. Dabei ist unter einem Zirkus die kulturelle Darbietung von Reitkunst, Tierdressur, Akrobatik u. ä. in einem Zelt oder einem provisorisch aufgestellten Gebäude zu verstehen, c) an Kiosken und an Hauswänden im unmittelbaren Geschäftsbereich angelehnte Stelltafeln für Zeitungsreklame, d) Stelltafeln vor Ladengeschäften, die keine Ware vor den Schaufenstern ausgestellt haben, mit einer Werbefläche von maximal 1 m2, begrenzt auf die Ladenöffnungszeiten, e) Stelltafeln von Volksinitiativen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> wie ich bereits am 19.07. schrieb, bin ich bereit die 20 Euro Gebühr zu übern…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Werbeflächen in Berlin [#23705]
Datum
19. August 2017 23:06
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> wie ich bereits am 19.07. schrieb, bin ich bereit die 20 Euro Gebühr zu übernehmen. Schicken Sie mir die Excel Tabelle doch bitte zu. Haben Sie vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Grund von Urlaub und Krankheit konnte Ihr Antrag leider noch nicht abschließend b…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: WG: Werbeflächen in Berlin [#23705]
Datum
21. August 2017 15:24
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Grund von Urlaub und Krankheit konnte Ihr Antrag leider noch nicht abschließend bearbeitet werden. Sie werden den Bescheid samt Tabelle jedoch diese Woche noch erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Auskunft nach dem IFG zu Werbeanlagen Sehr geehrtAntragsteller/in anbei der Bescheid über Ihren Antrag auf Akten…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Auskunft nach dem IFG zu Werbeanlagen
Datum
24. August 2017 18:17
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei der Bescheid über Ihren Antrag auf Aktenauskunft 26.06.2017. Die Auskunft finden Sie in Form einer excel-Datei als Anhang. Mit freundlichen Grüßen