Werbekampagnen in Bildungseinrichtungen

Informationen über Art und Umfang von Werbemaßnahmen (insb. Flyerauslagen, Plakatkampagnen sowie Werbung auf anderen Werbeträgern) an Hochschulen und weiteren Bildungseinrichtungen jeglicher Art (insb. Schulen, weitere Einrichtung des tertiären Bildungsbereichs sowie Volkshochschulen).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werbekampagnen in Bildungseinrichtungen [#152343]
Datum
24. Juni 2019 15:36
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über Art und Umfang von Werbemaßnahmen (insb. Flyerauslagen, Plakatkampagnen sowie Werbung auf anderen Werbeträgern) an Hochschulen und weiteren Bildungseinrichtungen jeglicher Art (insb. Schulen, weitere Einrichtung des tertiären Bildungsbereichs sowie Volkshochschulen).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1053 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24.06.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG / Werbekampagnen in Bildungseinrichtungen [#152343]
Datum
3. Juli 2019 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1053 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24.06.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 24. Juni 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1053 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1053 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 24.0…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG / Werbekampagnen in Bildungseinrichtungen [#152343]
Datum
15. Juli 2019 16:23
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1053 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 24.06.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1053 vom 03.07.2019 Anlg.: 1 Dateianhang Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 24. Juni 2019 (Bezug 1.) teile ich Ihnen Folgendes mit: Informationen über Art und Umfang von Werbemaßnahmen an Hochschulen und weiteren Bildungseinrichtungen liegen hier aktuell für den Zeitraum von Mai bis Juli 2019 vor. Hierzu finden Sie in der Anlage eine entsprechende Übersicht. Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen dienlich sind. Mit freundlichen Grüßen