Werbekosten fuer Sender Phoenix in sozialen Medien

bei einem kuerzlichen Besuch auf der Social-Media-Plattform "Facebook" wurde mir eine Werbung fuer den durch ZDF und WDR betriebenen Sender Phoenix als 'gesponsert' angezeigt.
Bitte beantworten Sie mir folgende Frage:

Werden fuer diese Werbeanzeigen Zwangsbeitragsgelder an den US-Konzern Facebook gezahlt? Wenn ja, wie hoch ist das jaehrliche Budget fuer solche Werbeanzeigen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. August 2018
  • Frist
    25. September 2018
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Oliver Marquardt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bei einem kuerzl…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
Oliver Marquardt
Betreff
Werbekosten fuer Sender Phoenix in sozialen Medien [#33025]
Datum
23. August 2018 07:43
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bei einem kuerzlichen Besuch auf der Social-Media-Plattform "Facebook" wurde mir eine Werbung fuer den durch ZDF und WDR betriebenen Sender Phoenix als 'gesponsert' angezeigt. Bitte beantworten Sie mir folgende Frage: Werden fuer diese Werbeanzeigen Zwangsbeitragsgelder an den US-Konzern Facebook gezahlt? Wenn ja, wie hoch ist das jaehrliche Budget fuer solche Werbeanzeigen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Marquardt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Marquardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Marquardt

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Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr geehrter Herr Marquardt, vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF. In dieser Angelegenheit dürfen wir Ihnen m…
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
Werbekosten fuer Sender Phoenix in sozialen Medien [#33025]
Datum
3. September 2018 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Marquardt, vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF. In dieser Angelegenheit dürfen wir Ihnen mitteilen, dass das IFG nicht auf das ZDF Anwendung findet. Auch aus dem Anwendungsbereich des IFG des Landes Rheinland-Pfalz sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausdrücklich ausgenommen. Ein Auskunftsanspruch Ihrerseits besteht daher nicht. Gleichwohl können wir Ihnen mitteilen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auch Marketingaktionen durchführen, um auf das eigene Programm hinzuweisen. Hierfür steht den Sendern ein Programmwerbe-Etat zu. Für die Programmwerbung werden nicht nur die klassischen Maßnahmen ergriffen, wie beispielsweise das Platzieren von Werbung an Litfaßsäulen, in Zeitungsannoncen oder an Plakatwänden, sondern auch die Marketingmöglichkeiten im digitalen Bereich genutzt. Ebenso wie im klassischen Bereich des Marketings, bewerben die Sender auch im Online-Bereich ihr Programm. Eine genaue Aufschlüsselung, für welche Marketingaktionen jeweils der den Sendern vorgegebene Etat eingesetzt wird, ist im Wesentlichen eine strategische Maßnahme und variiert daher, so dass eine bezifferbare Summe für Ihre konkrete Anfrage nicht genannt werden kann. Weitere umfassende Informationen über die Finanzen des ZDF finden Sie im detaillierten Haushaltsplan: https://www.zdf.de/zdfunternehmen/jahrbuch-2017-finanzen-102.html. Die Finanzen unterliegen dabei strengen Kontrollen durch die KEF, den Fernseh- und Verwaltungsrat, die Landesrechnungshöfe sowie zusätzlich durch Wirtschaftsprüfer. Wir hoffen, Ihnen insoweit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen