Werbekosten für die Tempelhofer Freiheit

eine Kostenaufstellung über die Werbemaßnahmen für die Tempelhofer Freiheit. Von besonderem Interesse sind die Kosten für die Erstellung und den Betrieb der Webseite www.tempelhoferfreiheit.de.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2014
  • Frist
    18. April 2014
  • Ein:e Follower:in
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Tempelhof Projekt GmbH Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Werbekosten für die Tempelhofer Freiheit [#5959]
Datum
17. März 2014 17:27
An
Tempelhof Projekt GmbH
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Kostenaufstellung über die Werbemaßnahmen für die Tempelhofer Freiheit. Von besonderem Interesse sind die Kosten für die Erstellung und den Betrieb der Webseite www.tempelhoferfreiheit.de.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Werbekosten für die Tempelhofer Freiheit&…
An Tempelhof Projekt GmbH Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: Werbekosten für die Tempelhofer Freiheit [#5959]
Datum
23. April 2014 20:00
An
Tempelhof Projekt GmbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Werbekosten für die Tempelhofer Freiheit" vom 17.03.2014 (#5959) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Anfragenr: 5959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Tempelhof Projekt GmbH
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung. Parallel zu Ihrer Anfrage …
Von
Tempelhof Projekt GmbH
Betreff
Re: Werbekosten für die Tempelhofer Freiheit [#5959]
Datum
5. Mai 2014 18:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Signatur_VE.png
18,7 KB


Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung. Parallel zu Ihrer Anfrage gab es eine Anfrage des Berliner Abgeordnetenhauses: Schriftliche Anfrage Nr. 17/13 560 über: Was zahlt die landeseigene Tempelhof Projekt GmbH für die Öffentlichkeitsarbeit zum Tempelhofer Feld? Darin finden Sie folgende Antwort, die auch auf Ihre Frage abdeckt: Zur Bewirtschaftung und Entwicklung des Tempelhofer Feldes hat Berlin die Tempelhof Projekt GmbH gegründet. Alle im Zusammenhang mit der Verwaltung und Entwicklung des Gebäudes sowie mit der Entwicklung der Baufelder stehenden delegierbaren Aufgaben wurden auf die Gesellschaft übertragen. Soweit ihre Ausgaben nicht durch eigene Einnahmen gedeckt werden, erhält sie Zuschüsse. Für den Internetauftritt der Standortinformationsseite www.tempelhoferfreiheit.de wurden durch die Tempelhof Projekt GmbH folgende Ausgaben getätigt: 2011: 74.000 € 2012: 19.000 € 2013: 9.000 € Nachdem 2011 die Internetseite konzipiert, entwickelt und implementiert wurde, fielen 2012 und 2013 nur Support- und Hostingkosten an. Die Erstellung des redaktionellen Inhalts und dessen Pflege erfolgt inhouse bei der Tempelhof Projekt GmbH. Beste Grüße Martin Pallgen Leiter Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit Tempelhof Projekt GmbH Columbiadamm 10, D2 12101 Berlin Telefon: + 49 30 200 03 74-70 Mobil: + 49 174 102 22 77 Telefax: + 49 30 200 03 74-99 <<E-Mail-Adresse>> Geschäftsführer: Gerhard W. Steindorf Handelsregister: AG Charlottenburg HRB 130684 B www.tempelhoferfreiheit.de