Werbekosten für Kampagnen im Rahmen von COVID-19

Die entstehenden Kosten der Werbemaßnahmen für Kampagnen im Rahmen von SARS-COV-2 bzw. COVID-19, z.B. der gesponsorte Hashtag #WirBleibenZuhause auf Twitter.

Schlüsseln Sie diese bitte bestmöglich in einzelne Teile auf und teilen Sie mir wenn möglich mit, aus welchem Etat das Geld stammt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • 11 Follower:innen
Tobias Möritz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die entsteh…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Tobias Möritz
Betreff
Werbekosten für Kampagnen im Rahmen von COVID-19 [#183066]
Datum
21. März 2020 19:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die entstehenden Kosten der Werbemaßnahmen für Kampagnen im Rahmen von SARS-COV-2 bzw. COVID-19, z.B. der gesponsorte Hashtag #WirBleibenZuhause auf Twitter. Schlüsseln Sie diese bitte bestmöglich in einzelne Teile auf und teilen Sie mir wenn möglich mit, aus welchem Etat das Geld stammt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Möritz Anfragenr: 183066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183066 Postanschrift Tobias Möritz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Möritz
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Möritz, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Das Bundesminis…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Werbekosten für Kampagnen im Rahmen von COVID-19 [#183066]
Datum
23. März 2020 12:04
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Möritz, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher vorsorglich um Verständnis, sollte Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats sondern erst später beantwortet werden können. Auch möchte ich Sie darum bitten, in diesem Fall von einer Erinnerung abzusehen. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Möritz, mit E-Mail vom 21. März 2020 bitten Sie um Informationen über die entstehenden Kosten …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Werbekosten für Kampagnen im Rahmen von COVID-19 [#183066]
Datum
9. April 2020 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Möritz, mit E-Mail vom 21. März 2020 bitten Sie um Informationen über die entstehenden Kosten der Werbemaßnahmen für Kampagnen im Rahmen von SARS-COV-2 bzw. COVID-19, z.B. der gesponserte Hashtag #WirBleibenZuhause auf Twitter. Darüber hinaus wünschen Sie eine Aufschlüsselung in einzelne Teile der Kommunikationskampagne und bitten um Mitteilung, aus welchem Etat das Geld stammt. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen nachgefragten Daten liegen nicht aggregiert vor und müssten erst zusammengetragen werden. Durch das Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich kein Anspruch auf Datenneuerhebungen und -auswertungen Die notwendigen Haushaltsmittel für die Krisenbewältigung wurden dem Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe durch das Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung gestellt. Hierzu zählt auch die Krisenkommunikation. Mit freundlichen Grüßen