Werbekosten im Jahr 2016

eine Übersicht sämtlicher Ausgaben des Ministerium im Jahr 2016 für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit aufgeschlüsselt nach Kosten, Anlass, Datum und Ort der Werbemaßnahme.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2017
  • Frist
    11. Juli 2017
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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Werbekosten im Jahr 2016 [#21790]
Datum
9. Juni 2017 16:08
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht sämtlicher Ausgaben des Ministerium im Jahr 2016 für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit aufgeschlüsselt nach Kosten, Anlass, Datum und Ort der Werbemaßnahme.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
9. Juni 2017 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Inform…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) vom 09.06.2017
Datum
27. Juni 2017 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
288,5 KB
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2,2 MB
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, zu Ihrem nachstehenden Antrag auf Auskunft nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) teile ich Ihnen mit, dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen – MSW NRW – im Jahr 2016 keine Ausgaben für Werbung getätigt hat. Zu den Kosten der „Öffentlichkeitsarbeit“ und zu den „Veranstaltungskosten“ der Landesregierung wurden im Jahr 2016 jeweils eine „Kleine Anfrage“ durch den Abgeordneten MdL Ralf Witzel, FDP gestellt. Die „Kleine Anfrage“ 4910 vom 01.07.2016 (Drs. 16/12416) und 5150 vom 19.09.2016 (Drs. 16/12973) mit der jeweiligen Antwort der Landesregierung vom 10.8.2016 (Drs. 16/12669) sowie vom 25.10.2016 (Drs. 16/13249) habe ich Ihnen zu Ihrer Kenntnisnahme und in Beantwortung Ihres nachstehenden Antrages kostenfrei beigefügt. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Informationen und/oder Auskünfte wünschen, so können diese – da sie mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden wären – nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Durch meine Auskunft in Form dieser E-Mail betrachte ich Ihre nachstehende Anfrage als erledigt an, sofern ich nicht innerhalb eines Monats eine gegenteilige Nachricht von Ihnen erhalten sollte. Mit freundlichem Gruß