Werbeseite zum Polizeigesetz

Sämtliche Weisungen, Anordnungen, Dienstanweisungen, Erlasse, Richtlinien, Verfügung, Arbeitshilfen, Rundschreiben, Erlasse, Notizen, Verträge, Absichtserklärungen, Schriftverkehr, Redaktions- und SEO-Konzept zur Erstellung und zum Betrieb der Website polizeigesetz.brandenburg.de sowie sämtliche Textfassungen, die dort veröffentlicht sind und veröffentlicht waren. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. November 2018
  • Frist
    25. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Werbeseite zum Polizeigesetz [#34858]
Datum
23. November 2018 09:21
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Weisungen, Anordnungen, Dienstanweisungen, Erlasse, Richtlinien, Verfügung, Arbeitshilfen, Rundschreiben, Erlasse, Notizen, Verträge, Absichtserklärungen, Schriftverkehr, Redaktions- und SEO-Konzept zur Erstellung und zum Betrieb der Website polizeigesetz.brandenburg.de sowie sämtliche Textfassungen, die dort veröffentlicht sind und veröffentlicht waren. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ministerium des Innern und für Kommunales
Beantwortung Ihrer Anfrage an das MIK Brandenburg [#34858] Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfr…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Beantwortung Ihrer Anfrage an das MIK Brandenburg [#34858]
Datum
18. Dezember 2018 18:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage "Werbeseite zum Polizeigesetz" [#34858], die am 23. November 2018 im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) eingegangen ist. Sie ersuchen um Übersendung "sämtliche(r) Weisungen, Anordnungen, Dienstanweisungen, Erlasse, Richtlinien, Verfügung(en), Arbeitshilfen, Rundschreiben, Erlasse, Notizen, Verträge, Absichtserklärungen, Schriftverkehr(e), (des) Redaktions- und SEO-Konzept(s) zur Erstellung und zum Betrieb der Website polizeigesetz.brandenburg.de sowie sämtliche Textfassungen, die dort veröffentlicht sind und veröffentlicht waren.". Die von Ihnen erbetenen Dokumente finden Sie im Anhang dieser E-Mail. Zu den aktuell veröffentlichten Textfassungen verweisen wir auf die Website https://polizeigesetz.brandenburg.de. Ergänzend teile ich Ihnen zu Ihrer Anfrage mit, dass der aktenführenden Stelle im MIK die erbetenen Dokumente in Teilen nicht vorliegen (z.B. Redaktions- und SEO-Konzept, Absichtserklärungen, Rundschreiben, Erlasse, Richtlinien). Notizen, die nicht Bestandteil des Vorgangs sind, sind gem. § 3 Akteneinsichts- und Informationsgesetzes (AIG) keine Akte im Sinne des AIG und eröffnen daher nicht dessen Anwendungsbereich. Ferner wäre eine Akteneinsicht in Bezug auf weitere von Ihnen erbetene Dokumente gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe 3 AIG sowie § 4 Abs. 2 Buchstabe 1 AIG - ggf. kostenpflichtig - abzulehnen (vgl. auch Beschluss des VG Potsdam vom 6.4.2004,3 K 1900/00). Ich bitte um Mitteilung, ob Sie vor diesem Hintergrund Ihren Antrag in vollem Umfang aufrechterhalten wollen. Falls dies der Fall sein sollte, bitte ich um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift. Daneben bitte ich mit Blick auf § 4 Abs. 2 AIG innerhalb von zwei Wochen darzulegen, aus welchen besonderen Umständen des Einzelfalls ein überwiegendes Offenbarungsinteresse geltend gemacht wird. Sofern Sie beabsichtigen, diese Antwort teilweise oder vollständig auf der Plattform fragdenstaat.de zu veröffentlichen, bitte ich darum, von einer Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten abzusehen. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Beantwortung Ihrer Anfrage an das MIK Brandenburg [#34858] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank! Da…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Beantwortung Ihrer Anfrage an das MIK Brandenburg [#34858]
Datum
18. Dezember 2018 18:33
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank! Das reicht mir vorerst. Mit besten Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 34858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>