Werbetafeln an Lichtsignalanlagenmasten

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Nach welchem Regularium wurde die Anbringung von mehreren Werbetafeln mit dem Logo der Firma Volvic im Stil eines Wegweisers zur Messe Berlin um den Ernst-Reuter-Platz genehmigt?
Was muss ein Unternehmen tun, um im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Werbung an Lichtsignalanlagenmasten anbringen zu dürfen? Welche Gebühren würden hierzu erhoben?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. November 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werbetafeln an Lichtsignalanlagenmasten [#171253]
Datum
30. November 2019 12:22
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach welchem Regularium wurde die Anbringung von mehreren Werbetafeln mit dem Logo der Firma Volvic im Stil eines Wegweisers zur Messe Berlin um den Ernst-Reuter-Platz genehmigt? Was muss ein Unternehmen tun, um im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Werbung an Lichtsignalanlagenmasten anbringen zu dürfen? Welche Gebühren würden hierzu erhoben? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171253 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Werbetafeln an Lichtmasten (#171253), Ihre Mail vom 30.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage teile…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
Werbetafeln an Lichtmasten (#171253), Ihre Mail vom 30.11.2019
Datum
12. Dezember 2019 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage teile ich Folgendes mit. Vielen Dank für Ihren Hinweis bezüglich der Werbetafeln mit dem Logo der Firma Volvic. Vom Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf wurde dafür keine Genehmigung erteilt. Die weitere Bearbeitung des Vorganges erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen