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Werbung der BA in Sozialen Medien

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Mein Aktenzeichen: RE 70 351 892 4DE (Bitte immer Angeben)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auf welchen sozialen Medien wirbt die BA zurzeit?
Welche Zielgruppen sollen durch diese Werbung angesprochen werden?
Welche Handlung soll durch die Werbung bewirkt werden?
Welcher Betrag wird an die Sozialen Netzwerke gezahlt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2018
  • Frist
    17. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Mein Aktenzeichen: RE 70 351 892 4DE (Bitte immer Angeben) Sehr geehrte Damen und Her…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werbung der BA in Sozialen Medien [#27055]
Datum
14. März 2018 21:27
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Mein Aktenzeichen: RE 70 351 892 4DE (Bitte immer Angeben) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welchen sozialen Medien wirbt die BA zurzeit? Welche Zielgruppen sollen durch diese Werbung angesprochen werden? Welche Handlung soll durch die Werbung bewirkt werden? Welcher Betrag wird an die Sozialen Netzwerke gezahlt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Werbung der BA in Sozialen Medien“ vom 14.03.2…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Werbung der BA in Sozialen Medien [#27055]
Datum
17. April 2018 06:17
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Werbung der BA in Sozialen Medien“ vom 14.03.2018 (#27055) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Werbung der BA in Sozialen Medien“ vom 14.03.2…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Werbung der BA in Sozialen Medien [#27055]
Datum
18. April 2018 07:30
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Werbung der BA in Sozialen Medien“ vom 14.03.2018 (#27055) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17.04.2018. Ihre über das Portal fragdenstaat.de…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Anfrage_IFG_Werbung der BA in Sozialen Medien [#27055]
Datum
23. April 2018 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17.04.2018. Ihre über das Portal fragdenstaat.de versendete E-Mail vom 14.03.2018 ist nicht in der für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigen Stelle in der Bundesagentur für Arbeit eingegangen. Die Portale fragdenstaat.de und arbeitsagentur.de sind nicht miteinander verbunden. Leider kann ich Ihrer E-Mail vom 17.04.2018 nicht entnehmen, welche amtlichen Informationen Sie haben möchten. Bitte senden Sie Ihren Antrag daher noch einmal an die Absender-E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Bundesagentur für Arbeit wirbt auf verschiedenen sozialen Netzwerken (z.B. Ins…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage_IFG_Werbung der BA in Sozialen Medien [#27055]
Datum
23. April 2018 19:46
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Bundesagentur für Arbeit wirbt auf verschiedenen sozialen Netzwerken (z.B. Instagram, Snapchat etc.) Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: Auf welchen sozialen Medien wirbt die BA zurzeit? Welche Zielgruppen sollen durch diese Werbung angesprochen werden? Welche Handlung soll durch die Werbung bewirkt werden? Sofern Gebühren anfallen teilen Sie mir dies vorher mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Kommunikation der Bundesagentur für Arbeit in de…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Anfrage_IFG_Werbung der BA in Sozialen Medien [#27055]
Datum
14. Mai 2018 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Kommunikation der Bundesagentur für Arbeit in den Sozialen Medien. Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird stattgegeben. Gerne beantworten wir Ihre Fragen wie folgt: Auf welchen sozialen Medien wirbt die BA zurzeit? Die Bundesagentur für Arbeit hat im Rahmen der Dach-Kommunikation unter dem Thema "Das bringt mich weiter." einen eigenen Kanal auf Facebook, auf dem sowohl Dienstleistungen der BA beworben werden, als auch ein interaktiver Zielgruppendialog angestrebt wird. Einzelne Promotion werden auch in weiteren Social Media Netzwerken ausgespielt, wie zum Beispiel Instagram, Snapchat, oder auch Youtube. Welche Zielgruppen sollen durch diese Werbung angesprochen werden? Die Facebook Fanpage spricht im Kern drei Zielgruppen an: • Jugendliche im Berufsorientierungsprozess • Junge Erwachsene vor oder in Ausbildung • Wiedereinsteiger und Wiedereinsteigerinnen in den Beruf Die Interaktion mit der Zielgruppe betrifft hauptsächlich Themen rund um Erfahrungen, die junge Menschen während der Ausbildung, der Arbeit, einer Auszeit oder der Elternzeit macht. Damit wird ein für die Zielgruppen wertschöpfender Dialog initiiert, der die Follower durch Information und Austausch weiter bringt. Welche Handlung soll durch die Werbung bewirkt werden? Die „Das bringt mich weiter“-Fanpage hat sich zu einer Community entwickelt, in der sich unsere Zielgruppen zu den Themen Aus- und Weiterbildung informieren und untereinander austauschen. Die Bundesagentur für Arbeit informiert, gibt Tipps und steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Die im Bereich Social-Media gesetzten Themen-Impulse werden somit im Verlauf des Kommunikationsprozesses direkt zu vertiefender Information, bzw. direkter Kontaktaufnahme mit der BA geführt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.