Werbung für Digitale Agenda in Medien

1) Eine Kostenaufstellung für Werbeanzeigen für die Digitale Agenda in Tageszeitungen, Zeitschriften und anderen Printmedien für das Jahr 2014.
2) Eine Etatplanung für Werbeanzeigen für die Digitale Agenda in Tageszeitungen, Zeitschriften und anderen Printmedien für das Jahr 2015.
3) Eine Begründung für die Durchführung dieser Werbemaßnahmen inklusive einer Beschreibung der Zielgruppe und der Erhofften Wirkung und Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
4) Kennzahlen und die Methodik der Ermittlung von diesen anhand derer der Erfolg der Werbemaßnahme gemessen wird.

Ergebnis der Anfrage

Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur bezahlt wohl die Werbung nicht.

Neue Anfrage ,dieses mal ans Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
https://fragdenstaat.de/a/9328

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2015
  • Frist
    24. April 2015
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Eine Kostenau…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werbung für Digitale Agenda in Medien [#8942]
Datum
21. März 2015 11:39
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Eine Kostenaufstellung für Werbeanzeigen für die Digitale Agenda in Tageszeitungen, Zeitschriften und anderen Printmedien für das Jahr 2014. 2) Eine Etatplanung für Werbeanzeigen für die Digitale Agenda in Tageszeitungen, Zeitschriften und anderen Printmedien für das Jahr 2015. 3) Eine Begründung für die Durchführung dieser Werbemaßnahmen inklusive einer Beschreibung der Zielgruppe und der Erhofften Wirkung und Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. 4) Kennzahlen und die Methodik der Ermittlung von diesen anhand derer der Erfolg der Werbemaßnahme gemessen wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies is…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: K 16 - MB 5768 Werbung für Digitale Agenda in Medien [#8942]
Datum
23. März 2015 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse sollte nun angehängt sein. ... Mit freundlichen Grüßen Antragstelle…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az.: K 16 - MB 5768 Werbung für Digitale Agenda in Medien [#8942]
Datum
23. März 2015 12:31
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse sollte nun angehängt sein. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Werbung für Digitale Agenda in Medien
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Werbung für Digitale Agenda in Medien
Datum
31. März 2015
Status
Warte auf Antwort