Werbung für E-Scooter

(Sollte die Frage 1 mit „ja“ beantwortet werden, so sind die Fragen entsprechend umzugestalten)

1. Ist die Stadt Ingolstadt (oder eine Tochter/Schwester, vor allem die DGZ GmbH) an der Tier Mobility GmbH (oder einer eventuellen Tochter/Schwester) beteiligt?

2. Wieso bewirbt die Stadt Ingolstadt auf Ihren Social Media-Präsenzen die Tier Mobility GmbH? (zB 3. August auf Instagram in der Timeline wie auch diverse Instagram-Storys zB 13.8.)

3. Erfolgte eine Bezahlung der Stadt Ingolstadt durch die Tier Mobility GmbH (oder einer eventuellen Tochter/Schwester) im Vorfeld der Geschäftstätigkeit in Ingolstadt?

4. Seit wann ist die Tier Mobility GmbH (oder einer eventuellen Tochter/Schwester) Mieter der DGZ GmbH?

5. Erfolgte eine Zusage der Stadt Ingolstadt bezüglich Werbemaßnahmen für die Tier Mobility GmbH (oder einer eventuellen Tochter/Schwester) über die offiziellen städtischen Kanäle?

6. Erfolgte (oder ist dies derzeit geplant) bisher Werbung für Unternehmen mit Sitz im brigk (DGZ GmbH) unter Steuerung der Stadt Ingolstadt (vA Presseamt) oder einer eventuellen Tochter/Schwester, die DGZ GmbH explizit ausgenommen.

7. Wie viele E-Scooter sind betreiberunabhängig derzeit im Stadtgebiet der Stadt Ingolstadt im Einsatz?

8. Wie groß war die Reichweite der Instagram-Posts und -Storys?

9. Nutzt die Stadt Ingolstadt E-Scooter für dienstliche Angelegenheiten?

10. Ist die weitere Bewerbung von Unternehmen, an denen die Stadt Ingolstadt bitte nicht beteiligt ist, und welche nicht in erheblichen Maße Gewerbesteuerpflichtig in Ingolstadt sind durch das Presseamt vorgesehen?

Aufgrund des Wunsches des offiziellen Weges durch einen Amtsleiter (13.8.19:04) rechne ich nicht mit Kosten.

Ich freue mich auf Antworten ala „Kooperation mit den Stadtwerken“.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ingolstadt Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung Ingolstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werbung für E-Scooter [#163863]
Datum
14. August 2019 16:21
An
Stadtverwaltung Ingolstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ingolstadt Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(Sollte die Frage 1 mit „ja“ beantwortet werden, so sind die Fragen entsprechend umzugestalten) 1. Ist die Stadt Ingolstadt (oder eine Tochter/Schwester, vor allem die DGZ GmbH) an der Tier Mobility GmbH (oder einer eventuellen Tochter/Schwester) beteiligt? 2. Wieso bewirbt die Stadt Ingolstadt auf Ihren Social Media-Präsenzen die Tier Mobility GmbH? (zB 3. August auf Instagram in der Timeline wie auch diverse Instagram-Storys zB 13.8.) 3. Erfolgte eine Bezahlung der Stadt Ingolstadt durch die Tier Mobility GmbH (oder einer eventuellen Tochter/Schwester) im Vorfeld der Geschäftstätigkeit in Ingolstadt? 4. Seit wann ist die Tier Mobility GmbH (oder einer eventuellen Tochter/Schwester) Mieter der DGZ GmbH? 5. Erfolgte eine Zusage der Stadt Ingolstadt bezüglich Werbemaßnahmen für die Tier Mobility GmbH (oder einer eventuellen Tochter/Schwester) über die offiziellen städtischen Kanäle? 6. Erfolgte (oder ist dies derzeit geplant) bisher Werbung für Unternehmen mit Sitz im brigk (DGZ GmbH) unter Steuerung der Stadt Ingolstadt (vA Presseamt) oder einer eventuellen Tochter/Schwester, die DGZ GmbH explizit ausgenommen. 7. Wie viele E-Scooter sind betreiberunabhängig derzeit im Stadtgebiet der Stadt Ingolstadt im Einsatz? 8. Wie groß war die Reichweite der Instagram-Posts und -Storys? 9. Nutzt die Stadt Ingolstadt E-Scooter für dienstliche Angelegenheiten? 10. Ist die weitere Bewerbung von Unternehmen, an denen die Stadt Ingolstadt bitte nicht beteiligt ist, und welche nicht in erheblichen Maße Gewerbesteuerpflichtig in Ingolstadt sind durch das Presseamt vorgesehen? Aufgrund des Wunsches des offiziellen Weges durch einen Amtsleiter (13.8.19:04) rechne ich nicht mit Kosten. Ich freue mich auf Antworten ala „Kooperation mit den Stadtwerken“.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Ingolstadt (Informationsfreiheitssatzung Ingolstadt). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Ingolstadt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Die Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage…
Von
Stadtverwaltung Ingolstadt
Betreff
AW: Werbung für E-Scooter [#163863]
Datum
16. August 2019 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Die Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage wird urlaubsbedingt etwas Zeit in Anspruch nehmen, wir bitten dafür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Werbung für E-Scooter“ vom 14.08.2019 (#163863) …
An Stadtverwaltung Ingolstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Werbung für E-Scooter [#163863]
Datum
27. September 2019 20:27
An
Stadtverwaltung Ingolstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Werbung für E-Scooter“ vom 14.08.2019 (#163863) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Werbung für E-Scooter“ vom 14.08.2019 (#163863) …
An Stadtverwaltung Ingolstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Werbung für E-Scooter [#163863]
Datum
4. Oktober 2019 22:52
An
Stadtverwaltung Ingolstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Werbung für E-Scooter“ vom 14.08.2019 (#163863) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Werbung für E-Scooter“ vom 14.08.2019 (#163863) …
An Stadtverwaltung Ingolstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Werbung für E-Scooter [#163863]
Datum
4. Oktober 2019 22:52
An
Stadtverwaltung Ingolstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Werbung für E-Scooter“ vom 14.08.2019 (#163863) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung Ingolstadt
Betreff: Werbung für E-Scooter (#163863) Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Verzögerung…
Von
Stadtverwaltung Ingolstadt
Betreff
Werbung für E-Scooter (#163863)
Datum
8. Oktober 2019 07:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Werbung für E-Scooter (#163863) Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Verzögerungen die sich aus der Beantwortung Ihrer Anfrage ergeben haben, bitten wir vielmals zu entschuldigen. Ihren Antrag haben wir nach der Informationsfreiheitssatzung geprüft. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht nur, soweit die begehrten Informationen nach § 1 Abs. 2 der Informationsfreiheitssatzung Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises betreffen. 1. Ist die Stadt Ingolstadt (oder eine Tochter/Schwester, vor allem die DGZ GmbH) an der Tier Mobility GmbH (oder einer eventuellen Tochter/Schwester) beteiligt? Die Stadt Ingolstadt ist an der Tier Mobility GmbH nicht beteiligt. 2. Wieso bewirbt die Stadt Ingolstadt auf Ihren Social Media-Präsenzen die Tier Mobility GmbH? (zB 3. August auf Instagram in der Timeline wie auch diverse Instagram-Storys zB 13.8.) Der erstmalige Einsatz einer neuen Technologie ist auch für die städtischen Onlinemedien ein Anlass zur Berichterstattung, zumal es sich um ein neues Verkehrsmittel handelt, das von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden kann. 3. Erfolgte eine Bezahlung der Stadt Ingolstadt durch die Tier Mobility GmbH (oder einer eventuellen Tochter/Schwester) im Vorfeld der Geschäftstätigkeit in Ingolstadt? Zuschüsse als freiwillige Leistungen, Darlehen und alle sonstigen unbedingt oder bedingt zurückzahlbaren Leistungen sowie für Bürgschaften und Garantien aller Art sind nach den Zuschussrichtlinien der Stadt Ingolstadt nicht erfolgt. 4. Seit wann ist die Tier Mobility GmbH (oder einer eventuellen Tochter/Schwester) Mieter der DGZ GmbH? Es handelt sich hier um keine Frage des eigenen Wirkungskreises der Stadt Ingolstadt. 5. Erfolgte eine Zusage der Stadt Ingolstadt bezüglich Werbemaßnahmen für die Tier Mobility GmbH (oder einer eventuellen Tochter/Schwester) über die offiziellen städtischen Kanäle? Nein, es gab seitens der Stadt Ingolstadt keine Zusagen. 6. Erfolgte (oder ist dies derzeit geplant) bisher Werbung für Unternehmen mit Sitz im brigk (DGZ GmbH) unter Steuerung der Stadt Ingolstadt (vA Presseamt) oder einer eventuellen Tochter/Schwester, die DGZ GmbH explizit ausgenommen. Eine Werbung im Sinne von bezahlten Anzeigen durch die Stadt ist nicht geplant und bisher auch nicht erfolgt, dagegen erfolgt eine Berichterstattung in städtischen Medien über innovative Unternehmen im Zusammenhang mit der Bewerbung des Digitalen Gründerzentrums. 7. Wie viele E-Scooter sind betreiberunabhängig derzeit im Stadtgebiet der Stadt Ingolstadt im Einsatz? Hierzu liegen uns keine Daten vor, da E-Scooter zulassungsrechtlich nicht relevant sind. Im Einzelgenehmigungsverfahren gibt es bisher noch keinen Fall. Im Stadtgebiet sind derzeit rund 250 E-Scooter über die Anbieter TIER und VOI im Angebot. 8. Wie groß war die Reichweite der Instagram-Posts und -Storys? Instagram-Storys sind nur 24h sichtbar und verschwinden dann automatisch. Wir können nicht mehr feststellen, wie viele Personen das gesehen haben. Der Instagram-Kanal der Stadt hat rund 10.000 Abonnenten. 9. Nutzt die Stadt Ingolstadt E-Scooter für dienstliche Angelegenheiten? Die Stadtverwaltung selbst hat derzeit keine dienstlichen E-Scooter im Einsatz. Den Dienststellen stehen bisher Dienstkraftfahrzeuge und Dienstfahrräder zur Verfügung. 10. Ist die weitere Bewerbung von Unternehmen, an denen die Stadt Ingolstadt bitte nicht beteiligt ist, und welche nicht in erheblichen Maße Gewerbesteuerpflichtig in Ingolstadt sind durch das Presseamt vorgesehen? Dies ist im Einzelfall zu prüfen und zu beantworten. Für einfache Auskünfte werden nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Ingolstadt keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen