Werbung im Rahmen der Infoplattform zur Endlagersuche
- Anfrage an:
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Eine Auflistung der Webseiten und Internetplattformen auf denen Werbung im Rahmen der Infoplattform zur Endlagersuche geschaltet wurden, inklusive dem jeweiligem Budget und Zeitraum der Werbung.
Korrespondenz
-
Frist – 17.11.2020
- 13. Okt 2020
- 20. Okt
- 26. Okt
- 02. Nov
- 17. Nov 2020
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Werbung im Rahmen der Infoplattform zur Endlagersuche [#200654]
- Datum
- 13. Oktober 2020 00:12
- An
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Webseiten und Internetplattformen auf denen Werbung im Rahmen der Infoplattform zur Endlagersuche geschaltet wurden, inklusive dem jeweiligem Budget und Zeitraum der Werbung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 200654
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/200654/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller/in >>
Schreiben Sie einen öffentlichen Kommentar
Um einen Kommentar zu schreiben, loggen Sie sich bitte ein.

Unterstützen Sie unsere Arbeit!
Mit Ihrer Spende halten Sie die Plattform am Laufen, ermöglichen neue Features sowie Support vom FragDenStaat-Team. Kämpfen Sie mit uns für mehr Transparenz in Politik und Verwaltung!
- Von
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- Betreff
- Ihr Antrag vom 13. Oktober 2020 - Werbung im Rahmen der Infoplattform zur Endlagersuche [#200654]
- Datum
- 13. November 2020 16:03
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Sehr geehrteAntragsteller/in
mit E-Mail vom 13. Oktober 2020 bitten Sie in einem Antrag nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für die Sicherheit der
nuklearen Entsorgung (BASE) um eine Auflistung der Webseiten und
Internetplattformen auf denen Werbung im Rahmen der Infoplattform zur
Endlagersuche geschaltet wurde, inklusive dem jeweiligen Budget und
Zeitraum der Werbung.
Ihe E-Mail wird - wie von Ihnen beantragt gemäß § 1 Abs. 2 IFG per
E-Mail - wie folgt beantwortet:
Das BASE hat zum Thema Endlagersuche in den folgenden Zeiträumen mit
Info-Motiven und Botschaften informiert:
1.1. In dem Zeitraum vom 10.06.2020 bis zum 26.07.2020
2.2. In dem Zeitraum vom 07.09.2020 bis zum 18.10.2020
Zu beiden Info-Aktionen finden Sie auch Meldungen des BASE unter:
·https://www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/Endlagersuche/DE/Infokampagne.html
·https://www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/Endlagersuche/DE/0522_infoaktionen.html
Das Mediabudget für den 1. Zeitraum beläuft sich auf rund 800.000 Euro.
Das Mediabudget für den 2. Zeitraum beläuft sich auf rund 600.000 Euro.
Zu den Mediabuchungen in dem Zeitraum vom 10.06.2020 bis zum 26.07.2020
folgendes:
Die Buchung der Plätze für die Info-Motive erfolgte zum einen über
Tagesfestplatzierungen, bei denen die jeweilige Anzeige 24 Stunden lang
bei jedem Seitenzugriff ausgespielt wird. Jeweils eine
Tagesfestplatzierung bestand auf folgenden Webseiten: Spiegel Online,
bild.de, faz.net, handelsblatt.de, sueddeutsche.de, n-tv.de, zeit.de.
Zum anderen wurden Volumenbuchungen getätigt, bei denen ein Info-Motiv
über den vorbezeichneten Zeitraum in Rotation auf verschiedenen
Webseiten ausgespielt wird, die sich im Portfolio eines Vermarkters
befinden.
Anbei übersende ich Ihnen eine Auflistung der betreffenden Webseiten.
Zu den Mediabuchungen in dem Zeitraum vom 07.09.2020 bis zum 18.10.2020
folgendes:
Auch hier bestanden die Buchungen der Plätze für die Info-Motive wie
oben über Tagesfestplatzierungen sowie über Volumenbuchungen. Je zwei
Tagesfestplatzierungen bestanden auf folgenden Webseiten: Faz.net,
sueddeutsche.de, zeit.de, n-tv.de, handelsblatt.de.
Für die Volumenbuchungen verweise ich auf die beigefügte Liste.
Zusätzlich hat das BASE über Google AdWords für eine Beteiligung im
Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete geworben, und zwar vom 10.10.2020
bis zum 15.10.2020. Das Budget hierfür lag bei 69.600 Euro.
_Hinweise zum Datenschutz:_
Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und
Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und
Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür
bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e)
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3
Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von
Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und
Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert.
Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte
finden Sie in der Datenschutzerklärung
des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz.__
_Rechtsbehelfsbelehrung:_
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats ab Bekanntgabe
Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
in Berlin erhoben werden.//
//////
Zeige die zitierte Nachricht an--
Mit freundlichen Grüßen