Werbung "Inklusion einfach machen"

ich habe im Kino den Werbesport "Inklusion einfach machen" vom BMAS gesehen. Ich würde gerne wissen, wieviel dieser gekostet hat, aus welchem Etat er bezahlt wurde und wie und an wen der Auftrag vergeben wurde und was mit dem Spot vom BMAS bezweckt wird.

Leider lässt sich Inklusion nicht einfach machen, Inklusion kostet nämlich Geld. Daher findet Inkusion im Moment trotz von der BRD 2009 ratifizierten UN-Behinderten-Konvention auch nicht statt. Der Bund hat den Auftrag zur Umsetzung an die Länder gegeben, hier verhindern Schulden und Schuldenbremse Investitionen für die Inklusion, angefangen von räumlichen Umbauten bishin zur inklusiven Bildung. Es wundert mich daher, dass hier etwas beworben wird, was sich Deutschland doch gar nicht leisten kann bzw. leisten will. Letzteres muss man feststellen, wenn man merkt, wie desinteressiert die staatlichen Organe an einer umfassenden Inklusion eigentlich sind. Außer Kongressen, Studien und Willensbekundungen passiert nichts. Und selbstverständlich sind für andere Dinge umfangreich finanzielle Mittel vorhanden, wenn es darum geht, die verschiedenen Klientele zu bedienen (z.B. Hotelsteuer, Rente ab 63, Finanzkrise, u.a.).

Daher die Frage an das BMAS, welche Ziele und welchen Plan und Zeitplan zur Umsetzung von Inklusion gibt es in den Bereichen Arbeit und Soziales. Wie hoch ist der Etat hierfür in der kommenden Regierungsperiode?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2013
  • Frist
    1. Februar 2014
  • Ein:e Follower:in
Malah Helman
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich habe im Kino…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Malah Helman
Betreff
Werbung "Inklusion einfach machen" [#5223]
Datum
31. Dezember 2013 11:50
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich habe im Kino den Werbesport "Inklusion einfach machen" vom BMAS gesehen. Ich würde gerne wissen, wieviel dieser gekostet hat, aus welchem Etat er bezahlt wurde und wie und an wen der Auftrag vergeben wurde und was mit dem Spot vom BMAS bezweckt wird. Leider lässt sich Inklusion nicht einfach machen, Inklusion kostet nämlich Geld. Daher findet Inkusion im Moment trotz von der BRD 2009 ratifizierten UN-Behinderten-Konvention auch nicht statt. Der Bund hat den Auftrag zur Umsetzung an die Länder gegeben, hier verhindern Schulden und Schuldenbremse Investitionen für die Inklusion, angefangen von räumlichen Umbauten bishin zur inklusiven Bildung. Es wundert mich daher, dass hier etwas beworben wird, was sich Deutschland doch gar nicht leisten kann bzw. leisten will. Letzteres muss man feststellen, wenn man merkt, wie desinteressiert die staatlichen Organe an einer umfassenden Inklusion eigentlich sind. Außer Kongressen, Studien und Willensbekundungen passiert nichts. Und selbstverständlich sind für andere Dinge umfangreich finanzielle Mittel vorhanden, wenn es darum geht, die verschiedenen Klientele zu bedienen (z.B. Hotelsteuer, Rente ab 63, Finanzkrise, u.a.). Daher die Frage an das BMAS, welche Ziele und welchen Plan und Zeitplan zur Umsetzung von Inklusion gibt es in den Bereichen Arbeit und Soziales. Wie hoch ist der Etat hierfür in der kommenden Regierungsperiode?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Malah Helman <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Malah Helman
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Helmann, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterle…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: MAS [IVBV] Werbung "Inklusion einfach machen" [#5223]
Datum
2. Januar 2014 08:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Helmann, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Malah Helman
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse siehe unten. ... Mit freundlichen Grüßen Malah Helman Anfragenr: 5…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Malah Helman
Betreff
AW: AW: MAS [IVBV] Werbung "Inklusion einfach machen" [#5223] [#5223]
Datum
2. Januar 2014 11:34
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse siehe unten. ... Mit freundlichen Grüßen Malah Helman Anfragenr: 5223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Malah Helman << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Helmann, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde an ein Fachreferat weitergeleitet. …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: MAS [IVBV] AW: AW: MAS [IVBV] Werbung "Inklusion einfach machen" [#5223] [#5223]
Datum
2. Januar 2014 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Helmann, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Helman, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 31.12.2013 und beantworte diese wie folgt: Der im…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Werbung "Inklusion einfach machen"
Datum
28. Januar 2014 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Helman, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 31.12.2013 und beantworte diese wie folgt: Der im Rahmen der Kampagne "Behindern ist heilbar" produzierte Kinospot hat 162.766,77 € gekostet. Die Kosten wurden aus dem Öffentlichkeitsarbeitsetat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales getragen. Der Kinospot wurde durch die Agentur Zum goldenen Hirschen Berlin hergestellt. Mit dieser Agentur besteht ein Rahmenvertrag, der nach der Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens geschlossen wurde. Die Bundesrepublik hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 ratifiziert und 2011 einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention (NAP) verabschiedet. Der Aktionsplan fasst 200 Einzelmaßnahmen zusammen. Das BMAS begleitet die Umsetzung des NAP mit der langfristig angelegten Kampagne Behindern-ist-heilbar. Die UN-Konvention schreibt in Art. 8 den ratifizierenden Staaten ausdrücklich die Durchführung von Kampagnen zur Sensibilisierung der breiten Bevölkerung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Der hergestellte Kinospot ist ein Teil dieser Kampagne. "Die Bundesrepublik Deutschland war einer der ersten Staaten, die die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gezeichnet hat. Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen den gleichen menschenrechtlichen Schutz erhalten wie Menschen ohne Behinderungen. Im Zentrum steht das Recht auf Gleichbehandlung, Teilhabe und Selbstbestimmung. Um den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention heute und in Zukunft gerecht zu werden, hat das Bundeskabinett am 15. Juni 2011 einen Nationalen Aktionsplan beschlossen. Mit diesem Plan haben wir einen Prozess angestoßen, der in den kommenden zehn Jahren nicht nur das Leben der Menschen mit Behinderungen maßgeblich beeinflussen wird, sondern das aller Menschen in Deutschland. Inklusion ist dabei die durchgängige Haltung und das zentrale Handlungsprinzip. Der Aktionsplan umfasst über 200 große und kleine Vorhaben, mit denen wir die inklusive Gesellschaft vorantreiben wollen. Eine erfolgreiche Politik für Menschen mit Behinderungen oder einer drohenden Behinderung kann nicht ausschließlich finanziell gemessen werden, aber sie basiert auch auf finanziellen Eckdaten. In Deutschland werden aus unterschiedlichen Quellen erhebliche Mittel aufgewendet, um für Menschen mit Behinderungen wirkliche Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen und zu fördern. So wurden im Jahr 2011 mehr als 50 Milliarden Euro allein für die Leistungen zur Rehabilitation, Teilhabe und Pflege ausgegeben. Nach einer OECD Studie gehört Deutschland mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden zu den Ländern mit den - am Bruttoinlandsprodukt gemessen - höchsten Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik und berufliche Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen. Dazu gehört aber nicht zuletzt auch die Initiative Inklusion, mit der wir aus Mitteln des Ausgleichsfonds 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um die Berufsorientierung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Darüber hinaus wurden aus dem Haushaltsplan des BMAS im Jahr 2012 beispielhaft folgende Mittel zur Verfügung stehen: • 6.597.000 € Projektmittel, die die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen fördern. • 3.130.000 € Mittel zur Förderung von Institutionen, Verbänden sowie Zuwendungen die sich exklusiv an Menschen mit Behinderungen richten, darunter die institutionelle Förderung der unabhängigen Monitoringstelle nach Art. 33 Abs. 2 UN-BRK, des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Höhe von 433.000 Euro jährlich. • 3.003.490.000 € Mittel für gesetzliche Verpflichtungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen, darunter die Erstattung der Fahrgeldausfälle in Höhe von 241 Mio. Euro oder die Zuschüsse zu den RV-Beiträgen der in Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen. Im Übrigen haben bereits jetzt viele Ministerien und Behörden das Prinzip der selbstverständlichen Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen in allen Politikfeldern verinnerlicht. So sind in vielen Haushaltstiteln des Bundes, beispielsweise im Bundesministerium für Bildung und Forschung, im Empirischen Bildungsforschung sowie im Nationalen Bildungspanel die Belange behinderter Menschen mit berücksichtigt, auch wenn sie nicht explizit in Bezug auf ihren behindertenpolitischen Gehalt abgebildet werden können." Mit freundlichen Grüßen Michael Pöttgen Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat Öffentlichkeitsarbeit und Internet Wilhelmstr. 49 10117 Berlin Tel.: 030 18 527 2168 Fax: 030 18 527 2236 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Malah Helman
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Informationen. Ich habe noch einige Fragen: - wo kann der "Nat…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Malah Helman
Betreff
AW: Werbung "Inklusion einfach machen" [#5223]
Datum
15. Februar 2014 00:01
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Informationen. Ich habe noch einige Fragen: - wo kann der "Nationale Aktionsplan" eingesehen werden? -wo bekomme ich Informationen zur "Initiative Inklusion? - für welche Projekte wurden die 6.597.000€ Projektmittel in 2012 eingesetzt? - welche Institutionen, Verbände wurden 2012 mit 3.130.000€ gefördert? - welche gesetzliche Verpflichtungen beinhalten die Mittel in Höhe von 3.003.490.000€ noch? Außerdem würde mich interessieren ob die o.g. Finanziellen Mittel bereits vor der UN-Konvention bestanden oder danach aufgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Malah Helman Anfragenr: 5223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Helman, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterlei…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR [IVBV] AW: Werbung "Inklusion einfach machen" [#5223]
Datum
18. Februar 2014 08:23
Status
Sehr geehrte Frau Helman, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Malah Helman
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Werbung "Inklusion einfach machen&qu…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Malah Helman
Betreff
AW: AW: SOR [IVBV] AW: Werbung "Inklusion einfach machen" [#5223]
Datum
27. April 2014 01:55
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Werbung "Inklusion einfach machen"" vom 31.12.2013 (#5223) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 86 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Malah Helman Anfragenr: 5223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Malah Helman
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Werbung "Inklusion einfach machen&qu…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Malah Helman
Betreff
AW: AW: AW: SOR [IVBV] AW: Werbung "Inklusion einfach machen" [#5223]
Datum
27. April 2014 01:56
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Werbung "Inklusion einfach machen"" vom 31.12.2013 (#5223) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 86 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Malah Helman Anfragenr: 5223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Malah Helman
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie daran erinnern, dass meine Anfrage (s.u.) vom 14.02.14 noch nicht be…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Malah Helman
Betreff
AW: AW: AW: AW: SOR [IVBV] AW: Werbung "Inklusion einfach machen" [#5223]
Datum
26. Oktober 2014 13:28
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie daran erinnern, dass meine Anfrage (s.u.) vom 14.02.14 noch nicht beantwortet wurde. MfG, Malah Helman ... Mit freundlichen Grüßen Malah Helman Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Informationen. Ich habe noch einige Fragen: - wo kann der "Nationale Aktionsplan" eingesehen werden? -wo bekomme ich Informationen zur "Initiative Inklusion? - für welche Projekte wurden die 6.597.000€ Projektmittel in 2012 eingesetzt? - welche Institutionen, Verbände wurden 2012 mit 3.130.000€ gefördert? - welche gesetzliche Verpflichtungen beinhalten die Mittel in Höhe von 3.003.490.000€ noch? Außerdem würde mich interessieren ob die o.g. Finanziellen Mittel bereits vor der UN-Konvention bestanden oder danach aufgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Malah Helman Anfragenr: 5223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Malah Helman << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Helman, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Februar 2014, die mich am 26. Oktober 2014 errei…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Werbung "Inklusion einfach machen" [#5223]
Datum
20. Januar 2015 17:54
Status
Sehr geehrte Frau Helman, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Februar 2014, die mich am 26. Oktober 2014 erreicht hat. Wegen anderer termingebundener Aufgaben komme ich leider erst heute auf Ihre Anfrage zurück. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis. Den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention können Sie über folgenden Internetlink herunterladen: http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/StdS/UN_BRK/NAP.pdf?__blob=publicationFile. Sie können den Aktionsplan auch unter der Bestellnummer A740 beim BMAS kostenlos bestellen. Informationen zur Initiative Inklusion finden Sie zum einem im Nationalen Aktionsplan und zum anderen auf der Internetseite http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-behinderter-Menschen/Meldungen/initiatve-inklusion-richtlinie.html. Die Mittel zur Förderung von Institutionen, Verbänden sowie Zuwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Kapitel Maßnahmen Titel 1101 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Titelgruppe 01 1102 Titelgruppe 01 (Allgemeine Bewilligungen) Zuschüsse zu den Kosten von Einrichtungen, der Erarbeitung von Planungsgrundlagen und der Dokumentation, Tagungen und Kongresse zum Zwecke der beruflichen und medizinischen Eingliederung behinderter Menschen (insbesondere RehaFutur Initiative) 684 11 1102 Titelgruppe 01 Zuschüsse zur Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der beruflichen, medizinisch-beruflichen und medizinischen Rehabilitation sowie Prävention, Evaluation nebst Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation 893 11 1102 Titelgruppe 06 Förderung zentraler Einrichtungen und Maßnahmen des Behindertensports und der Eingliederung behinderter Menschen 684 61 1102 Titelgruppe 06 Zuschüsse zur Förderung der sozialen Eingliederung behinderter Menschen (DVfR) 684 63 1102 Titelgruppe 06 Förderung der unabhängigen Stelle nach Art. 33 Abs. 2 des VN Übereinkommens 684 68 Die Projektmittel setzen sich wie folgt zusammen: Kapitel Maßnahmen Titel 1101 Verbesserung der Begutachtungskriterien zur Feststellung des Grades der Behinderung im Rahmen einer Gesamtüberarbeitung 526 02 und 526 03 1101 diverse Forschungsvorhaben 544 01 1101 Öffentlichkeitskampagne „Behindern ist heilbar“ zum NAP 54201 1102 Titelgruppe 06 Nationaler Aktionsplan, eGovernment-Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen und Neukonzeption des Behindertenberichts 684 64 1102 Titelgruppe 06 Förderung von bundesweiten Projekten zur Verstärkten Inanspruchnahme des Instruments der Zielvereinbarungen 684 65 Einzelheiten können Sie dem Einzelplan 11 aus dem Jahr 2012 entnehmen http://www.bundesfinanzministerium.de/bundeshaushalt2012/pdf/epl11.pdf Die 3.003.490.000 € Mittel für gesetzliche Verpflichtungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen beinhalten neben der Erstattung der Fahrgeldausfälle in Höhe von 241 Mio. Euro oder den Zuschüssen zu den RV-Beiträgen der in Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen auch die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe nach dem Bundesversorgungsgesetz. Diese Mittel gab es bereits vor Inkrafttreten der Konvention. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Malah Helman
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Malah Helman Anfragenr: 5223 Antwort an: &…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Malah Helman
Betreff
AW: Werbung "Inklusion einfach machen" [#5223]
Datum
22. Januar 2015 23:25
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Malah Helman Anfragenr: 5223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Malah Helman << Adresse entfernt >>