Werden in NRW Haushaltsmittel aus dem Radwegebauprogramm für den Straßenbau verwendet?
1. Ist es richtig, dass der Ausbau der Landesstraße L529, Abschnitt Roxel/Nienberge zu großen Teilen (über 1 Mio. EUR) mit Mitteln des Haushaltstitels 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) finanziert werden soll, obwohl an dieser Straße seit 2010 ein Radweg vorhanden worden ist? Falls ja, in welchem Umfang sollen bei dieser Baumaßnahme Mittel des Radwegebaus für Straßenbau eingesetzt werden? Aus welchen weiteren Haushaltstiteln werden Mittel eingesetzt und in welchem Umfang?
Es ist mir bekannt, dass für Auskünfte zu dieser Frage zunächst der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig ist. Aus der Antwort des Landesbetriebs vom 26. 3. 2015 auf eine entsprechende Anfrage der Kreisgruppe Münster des BUND gehen die gewünschten Angaben jedoch nicht hervor.
2. Ist es richtig, dass in 2014 der Ausbau der Landesstraße L529, Abschnitt Albachten/Roxel überwiegend (zu mehr als 50%) aus dem Haushaltstitel 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) finanziert wurde? Falls ja, in welchem Umfang? In welchem Umfang wurden Mittel aus anderen Haushaltstiteln für diesen Ausbau verwendet?
3. Ist es richtig, dass in 2013 für den Ausbau der Landesstraße L830, Abschnitt Autobahnzubringer Ostbevern/Brock-Greven/Schmedehausen, über 1,8 Mio. EUR aus Mitteln des Haushaltstitels 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) ausgegeben wurden? Falls ja, in welchem Umfang wurden diese Mittel tatsächlich für den Bau neuer Radwege verwendet?
4. Ist dem Ministerium bekannt, ob und falls ja, in welchem ungefähren Gesamtumfang in den Jahren 2012 bis 2014 im Land Nordrhein-Westfalen Mittel aus dem Haushaltstitel 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) für Zwecke des Straßenbaus verwendet wurden? In welchem Umfang sind derartige der Zweckbeschreibung des Titels 777 14 nicht entsprechende Maßnahmen für 2015 vorgesehen?
Anfrage erfolgreich
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Datum10. April 2015
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12. Mai 2015
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