Werkstattbeschäftigte mit Vorerkrankungen

Ich würde gerne wissen, wie mit den Personenkreis aus den Werkstätten für Behinderte während der Krise umgegangen wird, die aufgrund von Vorerkrankungen nicht zurück in die Werkstatt dürfen.
Die Vorerkrankungen bestehen immer und das Virus ebenso.

Auch wenn wie ich jetzt noch nicht Arbeiten darf, in 1 oder 2 Wochen hat sich das Risiko nicht verändert.

Mich würde Interessieren, wie lange man sich darauf einstellen kann, bis man zurück darf.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
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Dominik Hamann
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Dominik Hamann
Betreff
Werkstattbeschäftigte mit Vorerkrankungen [#186953]
Datum
18. Mai 2020 10:33
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne wissen, wie mit den Personenkreis aus den Werkstätten für Behinderte während der Krise umgegangen wird, die aufgrund von Vorerkrankungen nicht zurück in die Werkstatt dürfen. Die Vorerkrankungen bestehen immer und das Virus ebenso. Auch wenn wie ich jetzt noch nicht Arbeiten darf, in 1 oder 2 Wochen hat sich das Risiko nicht verändert. Mich würde Interessieren, wie lange man sich darauf einstellen kann, bis man zurück darf.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Dominik Hamann Anfragenr: 186953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186953
Mit freundlichen Grüßen Dominik Hamann

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrter Herr Hamann, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18.05.2020, in der Sie anfragen, wann Werkstattbesc…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
WG: Werkstattbeschäftigte mit Vorerkrankungen [#186953]
Datum
29. Mai 2020 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hamann, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18.05.2020, in der Sie anfragen, wann Werkstattbeschäftigte mit einschlägigen Vorerkrankungen wieder in den Werkstätten arbeiten können. Mit Allgemeinverfügung vom 14.05.2020 wurde das Betretungsverbot für Werkstattbeschäftigte in einem ersten großen Schritt gelockert. Ab 18.05.2020 können nun die zuhause oder ambulant betreut wohnenden Menschen mit Behinderung in den Werkstätten wieder beschäftigt werden. Des Weiteren wurde das Betretungsverbot für Werkstätten aufgehoben, die ausschließlich Menschen mit Behinderung aus einem Wohnheim beschäftigen. Allerdings dürfen die Personen nicht an einer einschlägigen Grunderkrankung leiden, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingen kann. Derzeit steht leider noch nicht abschließend fest, wann die letztgenannten Personen wieder in den Werkstätten beschäftigt werden können. Wir wünschen Ihnen alles Gute, insbesondere Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen