Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Anfrage an: Gesundheitsamt Hamm

Warum gibt es keine vom Amt angeordnete Regelung zur Schließung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung?
Bei diesem Klientel handelt es sich um Menschen die oft Vorerkrankungen haben und/oder ein geschwächtes Immunsystem. Diese Menschen halten sich nicht an Hygieneetiketten und auch nicht an den empfohlenen Abstand den man zu einander halten sollte.
Dies ist eine große Gefahr für die Menschen mit Behinderung sowie für das Betreuungspersonal.

Leider gibt es keine einheitliche Regelung und es bleibt dem Träger frei ob er schießt oder nicht.

Über eine Antwort auf meine Anfrage würde ich mich sehr freuen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werkstätten für Menschen mit Behinderung [#182837]
Datum
17. März 2020 18:48
An
Gesundheitsamt Hamm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum gibt es keine vom Amt angeordnete Regelung zur Schließung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung? Bei diesem Klientel handelt es sich um Menschen die oft Vorerkrankungen haben und/oder ein geschwächtes Immunsystem. Diese Menschen halten sich nicht an Hygieneetiketten und auch nicht an den empfohlenen Abstand den man zu einander halten sollte. Dies ist eine große Gefahr für die Menschen mit Behinderung sowie für das Betreuungspersonal. Leider gibt es keine einheitliche Regelung und es bleibt dem Träger frei ob er schießt oder nicht. Über eine Antwort auf meine Anfrage würde ich mich sehr freuen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182837 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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