Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Wäre es nicht sinnvoll, zur Zeit Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu schließen? Gerade diese Menschen haben doch ein erhöhtes Risiko, einen schweren Krankheitsverlauf bei Infektion mit dem Corona- Virus zu erleiden und große Schwierigkeiten, das regelmäßige Händewaschen oder die Niesetikette zu erlernen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wäre es nicht sinnv…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werkstätten für Menschen mit Behinderung [#182782]
Datum
17. März 2020 08:53
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wäre es nicht sinnvoll, zur Zeit Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu schließen? Gerade diese Menschen haben doch ein erhöhtes Risiko, einen schweren Krankheitsverlauf bei Infektion mit dem Corona- Virus zu erleiden und große Schwierigkeiten, das regelmäßige Händewaschen oder die Niesetikette zu erlernen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182782 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachö…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Werkstätten für Menschen mit Behinderung [#182782]
Datum
17. März 2020 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen für Bürger stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verfügung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer telefonische Beratung an. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage – wir bitten, die späte Rückmeldung zu entschuldigen - …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Werkstätten für Menschen mit Behinderung [#182782]
Datum
28. März 2020 14:51
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage – wir bitten, die späte Rückmeldung zu entschuldigen - wir bekommen aktuell sehr viele Anfragen. Das Robert Koch-Institut (RKI) berät das Bundesgesundheitsministerium und auf Anfrage weitere Bundesministerien sowie die Bundesländer fachlich und bietet ihnen Unterstützung bei der fachlichen Koordinierung von Ermittlungen und Maßnahmen an. Beschluss und Umsetzung von Maßnahmen obliegen den zuständigen Ämtern und Behörden vor Ort. Bitte richten Sie Ihre Anfrage daher an die zuständigen Behörden auf Ebene der Bundesländer - für Hattingen bzw. das Bundesland Nordrhein-Westfalen wäre dies: Land Nordrhein-Westfalen Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Horionplatz 1 40213 Düsseldorf Laufend aktualisierte Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts unter: www.rki.de/covid-19 Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen ein wenig weiter. Mit freundlichen Grüßen